Zitat
Original von A_B
Mich würde mal ein Link interessieren aus dem hervorgeht, dass ein Freiberuflicher (ohne Angestellte) im Nebengewerbe eine Mitgliedschaft in einer BG braucht.....
SGB VII, § 121
Jedes Unternehmen ist einer BG zugehörig. Wenn Du keine Mitarbeiter hast und die zuständige BG keine Pflichtversicherung für den Unternehmer hat, dann ist man kostenfrei Mitglied in der BG.
Der Hintergrund ist u. a. der, dass Du ja jederzeit Mitarbeiter beschäftigen könntest, und die dann ja versichert sein müssen. Selbst wenn Du jemanden schwarz beschäftigen würdest wäre er ja Kraft Gesetz über die jeweilige BG verisichert.
Zur Meldepflicht eines Unternehmens: § 192 SBG VII
In beiden Paragraphen steht nichts davon, dass Angestellte vorhanden sein müssen.