Vom AG gestellte Fahrräder vs Gewicht der MA / Anforderungen Werksfahrräder

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  • Hallo Zusammen!

    Gegeben sei:

    Ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern zur Verrichtung ihrer Arbeit Fahrräder zur Verfügung stellt.
    Die Fahrräder werden (fast) ausschließlich auf dem eigenen Werksgelände gefahren, der Zutritt ist nur durch gesicherte Werkstore möglich.


    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    - Meiner Meinung nach muss eine regelmäßige Überprüfung stattfinden, die den verkehrssicheren Zustand feststellt. Das mache ich an den §4 und §10 BetrSichV fest.
    Es heisst unter anderem auch [...]und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.[...]
    Meine Frage: Bei jedem "normalen" Fahrzeug gibt es eine Angabe, wieviel kg zugeladen werden dürfen / zul. Gesamtgewicht. Soetwas muss es doch auch für Fahrräder geben. Oder? Steht irgendwo geschrieben, dass es das geben muss? Der Händler jedenfalls kann mir dazu nichts sagen und auch der Hersteller gibt auf seiner Website nur die Zuladung bei Lastenkörben an. Der Lastenkorb hat also eine Obergrenze. Das Fahrrad ansich anscheinend nicht... :-S Ist bei einem MA von 120 oder 130kg Sicherheit und Gesundheitsschutz bei einem "normalen" Rad noch gewährleistet? Wo ist die Grenze? Was ist normal? Und...ach wer bin ich überhaupt? -> Ich weiss grad garnix mehr!

    Mein Problem bei der Sache: Wenn man ein wenig googelt, findet man zahlreiche Angaben wo es heisst "ein normales Rad...ca 100kg..:" Was ist denn hier normal? Und: Wenn es zu einem Unfall (beispielsweise durch Gabelbruch) kommt, wird dann nach dem Gewicht des MA und der zulässigen Tragkraft des Fahrrades gefragt?

    Was muss bei einer Fahrradprüfung alles geprüft werden? Ein "Jau, ist verkehrstüchtig" kann ja nicht reichen!


    Weiss jemand Radt?

    Vielen Dank,

    Martin ?(

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

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  • Hallo Martin,

    keine Panik. Dein Ansatz mit der BetrSichV ist doch sehr gut.

    Zum Gesamtgewicht würde ich den Ansatz machen:
    Ein "normales" Fahrrad muss von einem "normalen" Menschen betätigt werden können. Wenn also der Mitarbeiter physisch und psychisch in der Lage ist, Fahrad zu fahren, dann muss das Fahrrad das auch aushalten.
    Kritisch ist wahrscheinlich wirklich die Vordergabel.
    Vielleicht hilft dir da ein Hersteller weiter...
    Oder der ADFC Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (https://sifaboard.de/www.adfc.de)

    Zum Umfang einer technischen Prüfung kann dir der ADFC oder der Radhändler deines Vertrauens weiterhelfen. Oft bieten Radhändler einen Kundendienst zum Festpreis an, da wird ja der Umfang und Aufwand festgelegt sein.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Moin,
    fangen wir mal an, auseinander zu basteln ... :

    Bei jedem "normalen" Fahrzeug gibt es eine Angabe, wieviel kg zugeladen werden dürfen / zul. Gesamtgewicht. Soetwas muss es doch auch für Fahrräder geben. ... Der Händler jedenfalls kann mir dazu nichts sagen und auch der Hersteller gibt auf seiner Website nur die Zuladung bei Lastenkörben an. Der Lastenkorb hat also eine Obergrenze.

    Genau das gibt es, Obergrenzen für die Gesamtbelastung von Fahrrädern. Sollte der Hersteller wissen oder es sollte in der Bedienungsanleitung / in den Garantiebedingungen stehen. (Wenn nicht, den Hersteller so lange nerven, bis er schriftlich mit einer Aussage rausrückt.)
    Mein Fahrrad z.B. hat eine zulässige Gesamtbelastung von 130 kg. (Nein, ich verrate nicht, was ich zuladen kann ...)

    Meiner Meinung nach muss eine regelmäßige Überprüfung stattfinden, die den verkehrssicheren Zustand feststellt. Das mache ich an den §4 und §10 BetrSichV fest. Es heisst unter anderem auch [...]und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. .... Was muss bei einer Fahrradprüfung alles geprüft werden? Ein "Jau, ist verkehrstüchtig" kann ja nicht reichen!

    In der BetrSichV geht es aber nicht um "Verkehrssicherheit", die du im Straßenverkehr brauchst, sondern um "Betriebssicherheit", zwei unterschiedliche Sachen.

    Was zur Verkehrssicherheit gehört, kannst du auf einschlägigen Seiten im Internet nachlesen: Seitenstrahler, funktionierendes Licht, funktionierende Bremsen, etc.

    Betriebssicherheit ist etwas anderes.
    In der Bedienungsanleitung des Fahrrades sollten u.a. Angaben zur Wartung und Pflege und die zulässigen Drehmomente der Schraubbefestigungen zu finden sein. Bei guten Herstellern wird manchmal sogar eine Checkliste für die Überprüfung sowie Angaben für die Zeitabstände mitgeliefert (z.B. bei meinem Rad alle 1000 km bzw. jährlich)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo!

    Zunächst einmal danke für die Antworten!

    Das mit dem adfc ist ein sehr guter Tip. Vielen Dank!

    Auch das mit dem Hersteller nerven ist gut. Das krieg ich hin und ich freu mich schon drauf *lach*

    Stimmt, in der BetrSichV geht es nicht um Verkehrssicherheit, sondern um Betriebssicherheit. Aber als vom AG zur Erledigung von Arbeiten gestelltes Rad ist ein Rad doch auch ein Arbeitsmittel und muss somit auch auf Betriebssicherheit geprüft werden, was in diesem Falle die Verkehrssicherheit nach meinem Verständnis mit einschliesst, oder seh ich das falsch?

    Bedienungsanleitungen muss ich mal anfordern. Da liegen mir leider keine vor...

    Lieben Gruß,

    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Kalkhoff Agattu XXL hat ein zugesicherte zulässiges Gesamtgewicht von 175kg, es hällt mich aus plus Zuladung.
    Kostet um die 700 Euro.
    Und da liegt der Hund begraben: Für Fahrräder werden in den Betrieben nur wenig Geld ausgegeben. Aber was für Twiggy üppig ist, ist für Hogans Hulk eine fragile Angelegenheit.
    Das muss also bei der Beschaffung losgehen, dass da nicht das $Discounter-Fahrrad gekauft wird, sondern etwas belastbares für entsprechend Geld. Das erste was sonst flöten geht sind die Speichen. Rahmenbrüche kommen in der Regel wesentlich später.
    Und ja, eine regelmäßige Wartung, am besten nach Plan ist sicher ein Muss. Wer schon mal während der Fahrt das Blockieren eines Lenkkopflagers erleben durfte, ist froh, wenn das nur zu blauen Flecken führte.
    Zusatzfrage: Helm, ja oder nein? Gnihihihi, ein Schelm der Böses dabei denkt...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo Martin,

    keine Panik. Dein Ansatz mit der BetrSichV ist doch sehr gut.

    Zum Gesamtgewicht würde ich den Ansatz machen:
    Ein "normales" Fahrrad muss von einem "normalen" Menschen betätigt werden können. Wenn also der Mitarbeiter physisch und psychisch in der Lage ist, Fahrad zu fahren, dann muss das Fahrrad das auch aushalten.
    Kritisch ist wahrscheinlich wirklich die Vordergabel.
    Vielleicht hilft dir da ein Hersteller weiter...
    Oder der ADFC Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (https://sifaboard.de/www.adfc.de)

    Zum Umfang einer technischen Prüfung kann dir der ADFC oder der Radhändler deines Vertrauens weiterhelfen. Oft bieten Radhändler einen Kundendienst zum Festpreis an, da wird ja der Umfang und Aufwand festgelegt sein.

    Gruß, Niko.

    Hallo Martin,

    keine Panik. Dein Ansatz mit der BetrSichV ist doch sehr gut.

    Zum Gesamtgewicht würde ich den Ansatz machen:
    Ein "normales" Fahrrad muss von einem "normalen" Menschen betätigt werden können. Wenn also der Mitarbeiter physisch und psychisch in der Lage ist, Fahrad zu fahren, dann muss das Fahrrad das auch aushalten.
    Kritisch ist wahrscheinlich wirklich die Vordergabel.

    Kritisch sind vor allem die Speichen. Aber deren Bruch führt zu so einer Acht, dass du vor lauter eiern anhälst. BTDTGT.
    Und zu deiner ersten Einlassung, bin ich der lebende Gegebeweis...

    Hardy

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    • Offizieller Beitrag

    ... nur mal so ein kleiner "netter" tipp am rande:

    Wenn man gefederte räder hernimmt und hier trotz maximaler vorspannung die federn nicht mehr das machen, was sie sollen, könnte das u.a. an einer zu großen belastung liegen, die so nicht vorgesehen ist. ... :D


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Ähm, ist klar Peter. Ist beim Auto ähnlich. Fahr mal mit nem PKW und 3 t Zuladung: Federwirkung = 0 => das könnte dann ja unter Umständen an einer zu hohen Belastung liegen... <- sehe ich auch so. Na dann laden wir mal so weit ab, bis man wieder Luft zwischen den Federn erahnen kann, dann wirds wohl korrekt sein! 8)

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

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  • So schauts aus! :thumbup:
    Hab ähnlich kurioses aber schon live gesehen. Als ursprünglich gelernter Ölschrauber sieht man es ab und an, dass zum Tieferlegen eines Autos aus kostengründen einfach mal die Federn ein wenig abgeflext werden....
    :109: --> Auto stillgelegt. Dabei war er nur zum Ölwechsel da...

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • :v:
    Hallo Leute,

    ich erfahre gerade dass o.g. Problem auch auf mich zutreffen wird.
    Unser Häuslicher Pflegedienst soll mit Elektrofahrrädern ausgerüstet werden.
    Ich habe noch keine Ahnung was auf mich zukommen wird. TÜV, PSA, Spritzschutzkleidung, Winterkleidung???
    Es wäre schön wenn ihr mal eure Gedanken schreiben könnt.

    Frohes Schaffen

    Reinhard
    ****************************************
    Hi welschwoabos,

    du hast doch mal sprachliche Beispiele aus dem Ruhrpott gebracht. Habe auch was gefunden. Es soll zur allgemeinen Erheiterung beitragen- der Alltag ist "strong" genug.

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  • Unser Häuslicher Pflegedienst soll mit Elektrofahrrädern ausgerüstet werden. Ich habe noch keine Ahnung was auf mich zukommen wird. TÜV, PSA, Spritzschutzkleidung, Winterkleidung??? Es wäre schön wenn ihr mal eure Gedanken schreiben könnt.


    In Berlin gibt es Pflegedienste, die nur Fahrräder einsetzen ... (Beispiel auf die Schnelle gefunden)

    Meine Gedanken dazu:
    Sind das Elektrofahrräder mit limitierter Tretunterstützung (Pedelec), unlimitierter Tretunterstüzung oder Zweiräder mit Elektroantrieb (E-Bike)? Für die beiden letzteren kann eine Fahrerlaubnispflicht / Versicherungspflicht /Helmpflicht greifen.

    Prüfungen, klar ... hatten wir hier im Thread.

    PSA ... Fahrradhelme (DIN EN 1078 "Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen") sind keine PSA im klassischen Sinne, sind aber für den Schutz der Mitarbeiter sicherlich erforderlich und sinnvoll. Knackpunkt ... es besteht keine verkehrsrechtliche Tragepflicht - es wird auch möglicherweise Mitarbeiter geben, die sich einer Tragepflicht verweigern.

    Regenschutzkleidung / Wetterschutzkleidung / Kälteschutz ... IMHO sollte hier mit den Mitarbeitern zusammen ein tragfähiges (ggf. CI/CD) Konzept erarbeitet werden (Regenanzug, ggf. Überschuhe, Schutzbrille, Handschuhe, Kälteschutz fürs Gesicht ...), das auch Fahrten bei Dunkelheit beinhaltet.

    Es muss auch Material transportiert werden (Medis, Unterlagen, Verbandstoffe, etc). Fahrradtasche oder Rucksack? Anforderungen an die (Innen-)Temperatur? (ggf. Isolation o.ä. erforderlich).

    Mehr fällt mir jetzt erstmal nicht ein ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo Martin,


    habe momentan das gleich Problem wie du. Ein QM Auditor vom TÜV meinte es gäbe eine Vorschrift für Betriebsfahrräder. Daraufhin waren alle hier aufgescheucht wie ein paar Hühner. Ich habe mich daraufhin an den ADFC gewandt, und folgende Antwort bekommen: Die Antwort hat er aus einem Forum der Berufsgenossenschaft


    "

    Frage:

    Welche Prüffristen und Vorschriften gelten für die Bereitstellung und Benutzung von Dienstfahrrädern im Werksverkehr?


    Antwort :

    Der Arbeitgeber hat die durch den Fahrradverkehr entstehenden Gefährdungen zu ermitteln und wirksame Regelungen zur Vermeidung dieser Gefährdungen zu treffen. Fahrräder, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne der Betreibssicherheitsverordnung dar.

    Nach § 3 Abs. 3 i. V. mit Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden (§ 3 Absätze 1 und 3 BetrSichV). Hier ist insbesondere auf die betriebliche Verkehrswegsituation abzustellen. Anforderungen an Verkehrswege, die für Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge benutzt werden, finden Sie in der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 17/1,2 "Verkehrswege".

    Wenn es sich um einen rein innerbetrieblichen Verkehr handelt, kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bestimmt werden, dass einzelne nach Verkehrsrecht vorgeschriebene Regeln und Ausrüstungsgegenstände wie beispielsweise lichttechnische Einrichtungen nach § 67 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) nicht notwendig sind, wenn z.B. die Fahrräder nur tagsüber genutzt werden.

    Stand: Oktober 2007

    Dialognummer: 6043 "

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  • ..., direkt bei mir um die Ecke, den Fahradhändler meines Vertrauens - klein, fein und sehr kompetent. Gar kein Vergleich mit "Fahradsupermärkten" oder Versandhändlern. Ich habe den in einem ähnlichen Fall einfach mal um Unterstützung gebeten und bin auf unglaubliche Hilfs- und Auskunftsbereitschaft gestoßen. Nebenbei bemerkt kann ein solcher Händler auch preislich durchaus mit anderen Anbietern mithalten. Den Service gibt's dann meistens gratis.

    Leider ist, wie die "superschlaue" Antwort des ADFC zeigt, der Umgang mit der neuen Freiheit für viele noch ein schwieriges Stück Arbeit und sie sind immer noch auf der Suche nach: "Wo steht das?", "Wie find ich das?", "Woher hat der das?" Diese Zeiten sind mehr und mehr vorbei und wir müssen nun einmal, ob uns das gefällt oder nicht, selbst Verantwortung für unser Tun übernehmen. Ich für meinen Teil halte das für sinnvoll und wünschenswert.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)