Hallo Zusammen!
Gegeben sei:
Ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern zur Verrichtung ihrer Arbeit Fahrräder zur Verfügung stellt.
Die Fahrräder werden (fast) ausschließlich auf dem eigenen Werksgelände gefahren, der Zutritt ist nur durch gesicherte Werkstore möglich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Meiner Meinung nach muss eine regelmäßige Überprüfung stattfinden, die den verkehrssicheren Zustand feststellt. Das mache ich an den §4 und §10 BetrSichV fest.
Es heisst unter anderem auch [...]und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.[...]
Meine Frage: Bei jedem "normalen" Fahrzeug gibt es eine Angabe, wieviel kg zugeladen werden dürfen / zul. Gesamtgewicht. Soetwas muss es doch auch für Fahrräder geben. Oder? Steht irgendwo geschrieben, dass es das geben muss? Der Händler jedenfalls kann mir dazu nichts sagen und auch der Hersteller gibt auf seiner Website nur die Zuladung bei Lastenkörben an. Der Lastenkorb hat also eine Obergrenze. Das Fahrrad ansich anscheinend nicht... :-S Ist bei einem MA von 120 oder 130kg Sicherheit und Gesundheitsschutz bei einem "normalen" Rad noch gewährleistet? Wo ist die Grenze? Was ist normal? Und...ach wer bin ich überhaupt? -> Ich weiss grad garnix mehr!
Mein Problem bei der Sache: Wenn man ein wenig googelt, findet man zahlreiche Angaben wo es heisst "ein normales Rad...ca 100kg..:" Was ist denn hier normal? Und: Wenn es zu einem Unfall (beispielsweise durch Gabelbruch) kommt, wird dann nach dem Gewicht des MA und der zulässigen Tragkraft des Fahrrades gefragt?
Was muss bei einer Fahrradprüfung alles geprüft werden? Ein "Jau, ist verkehrstüchtig" kann ja nicht reichen!
Weiss jemand Radt?
Vielen Dank,
Martin