Hallo zusammen,
nachdem die DGUV Vorschrift 2 nun schon einige Zeit ein fester Bestandteil unseres beruflichen Handelns ist, wollte ich mal Eure Erfahrungen mit den daraus resultierenden Einsatzzeiten im speziellen der Betriebsärzte erfahren.
Da ich persönlich die Einsatzzeiten der Betriebsärzte über einen nationalen Anbieter einkaufe, sind die eigenen Erfahrungen folgende.
Wenn ich alle erdenklichen Gefährdungen in der Berechnung der "Betriebsspezifischen Betreuung" plus die "Grundbetreuung" in einen Hut werfe, kommt dabei eine Stundenanzahl raus, die wir mit den derzeit vorhandenen Betriebsärzten in Deutschland "nicht" abdecken können. Auf Papier halten wir selbstverständlich die oben genannte Vorschrift ein, nur wie sieht die Realität dazu aus ??? In meinem Fall ist es eher selten, dass Betriebsärzte eines externen Anbieters die eingekauften Stunden ableisten. Im Schnitt ist bei mir in den Betrieben von 4 AsA Sitzungen der Betriebsarzt an 1-2 Sitzungen dabei.........Termine außer der Reihe.....selten. Terminkoordination zu Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (egal ob Pflicht oder Angebot) eher dürftig.
Wozu diese Vorschrift, wenn wir alle wissen, dass es in Deutschland nicht genug Arbeitsmediziner gibt ???
Wie sind Eure Erfahrungen in diesem Bereich ???
Bin gespannt auf Euer Feedback.
MFG Twister666