Hallo alle zusammen.
Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin gerade dabei meine Diplomarbeit zur Gefährdungsbeurteilung zu schreiben und habe aber gerade ein kleines Problem zu den Gesetzmäßigkeiten bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Habe ich das richtig verstanden, dass die GFB aus 2 verschiedenen Bereichen gefordert wird? Also einmal aus den Arbeitsschutzgesetz und seinen Verordnungen (gesetzliche Seite) + seitens der Berufsgenossenschaft (für Mitgleider).
Wenn ja was gilt dann genau seitens der BG? Sind alle BGV's,BGR's,BGG's,BGI'S verbindlich? Oder haben die BGR's,BGI's und BGG's nur informativen Charakter und die BGV ist Maß aller Dinge?
MFG
Matthias