Beiträge von M.Beer

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    Hallo.

    Ich finde das ist wie vieles bei der GFB Auslegungssache...Falls es also irgendwo schon schriftlich festgehalten ist, dass Sicherheitsschuhe getragen werden müssen (z.B. in einer Betriebsanweisung) und dies auch unterwiesen wird, halte ich es für nicht notwendig dies noch einmal in der GFB aufzunehmen. Wiederum könnte man jetzt sagen, dass eine fehlende Unterweisung zu einer Gefährdung führen kann..Diese Gefährdung liegt dann von organisatorischer Seite vor.

    Sicherheisthalber kannst du aber bei soclhen Fälle die Gefährdung dennoch mit aufnehmen und bei Maßnahmen diese zeitgleich mit "Wirksam durch Unterweisung" einstufen.

    Gruß Matthias

    Hallo alle zusammen.

    Habe am 13.09 meine Verteidigung zur Diplomarbeit. bin soweit mit der Präsentation auch fertig. Möchte aber noch ein paar Bilder bzw. ein Video einfügen.

    Könnt ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben, um das Thema etwas aufzulockern (was für Bilder bzw. Videos).

    In meiner DA hab ich eine Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes (Lasersignierstrecke) durchgeführt. Dort werden die Erzeugnisse mit einen Laser signiert, dann gewaschen, getrocknet und letztendlich mit Öl konserviert. Dabei hat sich herausgestellt das einige Gefährdungen vorliegen. die kosten der Schutzmaßnahmen hab ich mit den Kosten/Folgen bei der Nichtumsetzung von Schutzmaßnahmen verglichen...Bilder des Arbeitsplatzes hab ich schon integriert. Jedoch würde ich noch ein paar allgemeine Bilder bzw. ein Video in Bezug auf Gefährdungsbeurteilung einfügen. Mir fehlen aber irgendwie die Ideen. Möcte die Sache etwas unterhaltsamer gestalten...

    Wenn jemand ne Idee wäre das super...

    Gruß M.Beer

    @ B-King: auch danke für deine Unterstützung...

    Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob man beim Bezug auf das BGB beachten muss, mit welcher Art von Geschäftsführer bzw. Arbeitgeber man es zu tun hat...Gibt es da für juristische und natürliche Personen noch irgendwelche unterschiedlichen Paragraphen??

    Achso neben dem BGB kann man sicher auch noch das GG heranziehen (hier auch alles indirekt)...z.B. Artikel 2 Absatz 2 :

    ,,Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit..."

    Gruß

    Beerle

    Ja das ist wirklich traurig, dass der Arbeitsschutz oft so gehandhabt wird.

    Aber laut meinen gesammelten Informationen (welche ich gerade zusammentrage) macht sich der Arbeitsschutz in jedem Falle bezahlt. Aber das sollte nicht das Hauptargument sein. Natürlich steht an erster Stelle der Mitarbeiter! Dieser soll in einer sicheren,menschengerechten und "gesunden" Umgebung seinen Arbeitstätigkeiten nachgehen können. Die Erfüllung gesetzlicher Vorderungen sollte eigentlich nur zweitrangig sein.

    Die BG hat da mal eine schöne Übersicht erstellt (Richtwert). Dabei kann pro Ausfalltag eines Mitarbeiters ein Betrag von 500€ angerechnet werden. In diesen wird berücksichtigt:

    - Überstunden von Kollegen,Lohnnebenkosten,Urlaub,

    -Maschinenstillstände,ungenutzes Material (=Kapital)

    -Qualitätsdefizite wegen fehlender Einarbeitung,

    -Kundenverlust wegen Terminüberschreitung,...

    Geht man davon aus, dass EIN Mitarbeiter betroffen ist, sind das in 6 Wochen (Lohnfortzahlung Unternehmen) schon gute 15000 €. Bei 2 Mitarbeitern verdoppelt sich der Betrag.Wie gesagt das ist ein Durschschnittsrichtwert...Diese Zahl sollte man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Weitere Nachteile wie Imageverlust des Unternehmens, Unzufriedenheit der Mitarbeiter wurde dabei nicht berücksichtigt.

    Eine sehr schöne Aussage von Werner von Siemens (1880) beinhaltet eigentlich schon die komplette Aussage über den Arbeitsschutz:

    ,,Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft. "(vgl. http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/einstieg/warum)


    Gruß Beerle

    Der Arbeitgeber weiss, das die Grenzwerte überschritten sind, dann müssen die Maßnahmen umgesetzt werden.
    Und zwar ab bekanntwerden der Messergebnisse.


    Ja das wissen wir... Maßnahmen werden natürlich umgesetzt. Angebot für die Absaugung ist eingegangen und Realisierungstermin steht auch fest. Die Maßnahmenumsetztung findet also bereits statt. Die andere Seite wird nur theoretisch betrachtet (Folgen bei Nichtumsetzung der Maßnahmen).

    Gruß Matthias

    Wow...Vielen Dank für die ganzen Erklärungen..Manche schrieben hier, als wenn ich mich mit der GFB noch gar nicht beschäftigt habe...das stimmt aber nicht. Wie ich vorgehen und auch was ich achten muss habe ich denke verstanden (inkl. Stand der Technik durch verschiedene Normen).

    Nein das ist richtig ich studiere nicht Sicherheitstechnik sondern Produktionstechnik an der Berufsakademie Glauchau (Sachsen). Warum ich eine DA im Bereich arbeitsschutz schreibe??

    ....Nunja weil zur Zeit meine Aufgabe im Betrieb ist bei den Gefährdungsbeurteilungen mitzuhelfen (Durchführung, Dokumentation). Das hat sich halt so ergeben...

    Zu meiner DA: Ich untersuche eine Arbeitstätigkeit im Bereich der Montage. Dort haben wir eine sogenannten Lasersignierstrecke. An dieser werden unsere Produkte mit einem Laser signiert, dann mit einem Kaltreiniger gewaschen, mit Luftstrom trocken geblasen, später mit Konservierungsöl konserviert und letztendlich verpackt. An diesem Arbeitsplatz wurde mit Hilfe der BG eine Messung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass diverse Emissionswerte überschritten wurden. In erster Linie liegen also Gefährdungen durch Gefahrstoffen vor (nicht nur aber hohe Priorität der Beseitigung).

    Ich stelle jetzt in mener DA folgenden Vergleich an:

    Was kostet es dem Unternehmen alle Gefährdungen zu beseitigen (Maßnahmen umsetzen) und was kann es dem Unternehmen kosten, wenn die Maßnahemn nicht umgesetzt werden und der Mitarbeiter ausfällt (Arbeitsunfall, Berufskrankheit)

    Stichworte dafür wären dann :

    -Lohnfortzahlung,

    - neuen Mitarbeiter eintellen --> (schlechtere Qualität), weniger Umsatz auch durch Einarbeitung, Zusatzkosten....

    - auch gesetzliche, berufsgeossenschaftliche Folgen (Bußgelder, Beitragserhöhungen...)

    Bei den Kosten für die Umsetzung wird unter Anderem folgendes berücksichtigt:

    -Absaugungsanlage (Angebot bereits eingeholt)

    -diverse Reperaturarbeiten an der Anlage

    -Ergonomie (Sitzplatz beim Einlegen und Abnehmen der Produkte )

    -regelmäßige Prüffristen

    -Instandhaltung

    -...

    Trotzdem Vielen dank den jenigen, welche sich die Mühe gemacht haben und mir die ein oder anderes Sache noch etwas näher erklärt haben.

    Gruß

    Matthias

    Das Problem ist wirklich nicht zu vernachlässigen, da durch die erschwerte Arbeitsbedingung ja einerseits die Leistungsfähigkeit sowie die Motivation der Beschäftigten sinkt, Zeit durch Diskussion draufgehen und anderenseits das Unfallrisiko stark ansteigt.

    Vielleicht sollte man wirklich mal überlegen, ob eine Klimatisierung nicht sinnvoll wäre bzw. mehrere örtliche Zuluftleitungen gelegt werden, damit die Luft in den Räumen in Bewegung kommt. Klar sind das erst einmal nicht unerhebliche Kosten aber die sollten sich auf die Dauer schon lohnen.

    Gruß Matthias

    Hallo. Danke erstmal für die Aufklärung...Das genaue Thema meiner Diplomarbeit ist:

    Wirtschaftliche Aspekte einer Gefährdungsbeurteilung am Beispiel eines Wälzlagerherstellers im Bereich Montage...

    Also die Gesetzmäßigkeiten erwähne ich dabei nur am Ende und Ja so richtig Durchblick habe ich bei diesen nicht. Maß aller Dinge bei der Durchfürung der Gefährdungsbeurteilung sind für mich immer die ganzen Verordnugnen des ArbSchG, die Regeln, Informationen, Grundsätze und Vorschriften der BG's und die UVV's.

    ,,Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert u. a. auf § 5 Arbeitsschutzgesetz infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1992), § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 6 Gefahrstoffverordnung, § 89, 90 Betriebsverfassungsgesetz."

    Das ist bei weitem nicht alles. Im Prinzip hatte ich diese Gesetzmäßigkeiten schon alle in meiner DA aufgenommen. Jedoch hat sich nach meiner Recherche herausgesetellt, dass das Durchführen einer GFB beispielsweise aus ALLEN Verordnungen aus dem Arbeitschutzgesetz gefordert wird. Das steht aber kaum in Büchern bzw Internet. Die Rede ist da meinstens immer nur vom §5 ArbSchG,§3 BetrSichV, §6 Gefahrstoffverordnung,§89,90 Betriebsverfassungsgestz oder der BGV A1.Meine Frage war einfach nur wie sich das mit den BGV's, BGR's,BGG's und BGI's verhält. Aber wie sich herausgestellt hat , sind für Mitglieder der BG alle BGV's Maß aller Dinge und die BGR's,BGI's zeigen nur die Realisierungsmöglichkeiten auf...

    Außerdem macht mir der §6 ArbSchG (Dokumentation) etwas Kopfzerbrechen. Es steht, dass bei Betrieben mit weniger als 10 beschäftigten keine Dokumentation gefordert wird.Da gibt es jedoch noch eine kleine Klausel: „Soweit in sonstigen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist…" Jetzt dachte ich mal gehört zu haben das diese Klasuel durch jegliche Rechtsvorschrift (welche in Verbindung zum arbeits- und Gesundheitsschutz) steht ausgeschaltet wird und sich eine GFB auch für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten ergibt. Jedoch habe ich eine Ausnahme gefunden (Bildschrimarbeitsverordnung). Dort wird nirgendwo die Dokumentation gefordert...Kann mich jemand Aufklären ob diese Verordnung eine Ausnahme bildet?

    @ a.r.ni : bei deinem Artikel wird aber nur die gesetzliche Seite betrachtet. Was ist mit den Vorschriften der BG's (Mitglieder)?
    Tanzderhexen : Danke für deine Mühe aber die Seite benutze ich schon seit Anfang an meiner Recherche ;)


    Naja aber wie gesagt tut mir leid wenn die Frage hier nicht hingehört...Werde wohl heute doch mal jemand von der BG anrufen...

    Gruß Beerle

    ...im Wesentlichen der Nachweis der Befaehigung einer eigenstaendigen Recherche?!?! Alles was recht ist, aber als Diplomant solltest Du in der Lage sein diese relativ einfach Fragestellung selbststaendig ausreichend zu beantworten bzw. die entsprechenden Grundlagen auf ausreichend gesicherter Basis zu ermitteln.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    Das stimmt jedoch habe ich bis jetzt nichts Handfestes gefunden und da ich in meiner DA die Gesetzmäßigkeiten nur anscheinde dachte ich hier auf die schenlle hilfreiche Informationen zu erhalten...

    trotzdem danke.

    Gruß Matthias

    Hallo alle zusammen.

    Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin gerade dabei meine Diplomarbeit zur Gefährdungsbeurteilung zu schreiben und habe aber gerade ein kleines Problem zu den Gesetzmäßigkeiten bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

    Habe ich das richtig verstanden, dass die GFB aus 2 verschiedenen Bereichen gefordert wird? Also einmal aus den Arbeitsschutzgesetz und seinen Verordnungen (gesetzliche Seite) + seitens der Berufsgenossenschaft (für Mitgleider).

    Wenn ja was gilt dann genau seitens der BG? Sind alle BGV's,BGR's,BGG's,BGI'S verbindlich? Oder haben die BGR's,BGI's und BGG's nur informativen Charakter und die BGV ist Maß aller Dinge?

    MFG

    Matthias

    Oh für so eine GFB würde ich mich auch interessieren, da wir auch solche Hochregallager mit den entsprechenden Flurförderfahrzeugen haben. Bei uns ist das Problem, dass die Mitarbeiter die Regalwege auch zu Fuß betreten müssen um aus den untersten Regalen Werkzeuge entnehmen zu können . Dadurch entfällt ja der Gitterschutz, welcher durch das Flurförderfahrzeug gegben ist. Ein herunterfallendes Teil würde somit eine sehr hohes Gefährdungspotential darstellen.

    Jetzt geistert die Überlegung herum, eine Art Schiebemechanismus zu installieren, um die oberen Regalöffnungen beim Begehen der Regalwege zu verschließen.

    Hmm hat jemand noch eine andere Idee wie man das Problem handhaben könnte? Ein Begehungsverbot fällt leider aus, da sonst zu viel Stauraum verloren gehen würde.Wie wird das bei euch gehandhabt?

    Achso unsere Regalfahrzeuge bewegen sich auf festinstallierten Schienen, wobei diese auch wieder eine Stolpergefahr darstellen.

    Gruß Matthias

    Hallo nochmal.

    Gibt es überhaupt Vorschriften, ab wann ein Not-Halt Schalter verbaut sein muss oder wirklich nur bei Maschinen mit gefahrbringender Bewegungen?

    Bei Maschinen ab 3 KW wird ja ein Hauptschalter vorgeschrieben...zählt das auch für den Not-Halt?

    Gruß

    Mir kommt das mit der Wahrscheinlichkeitsbetrachtung halt bisschen vor wie Lotto spielen. Auch wenn die Chance sehr gering ist, dass etwas passiert ist es dennoch nicht ausgeschlossen.

    Liegt beispielsweise eine hohes Gefährdungsausmaß vor, wird durch eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit die Gefährdung herabgesetzt...Das macht mir halt immer Bauchschmerzen.

    Gruß Matthias