ohne Zulassung der BG tätig ?

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  • Benötigt man als Fasi unbedingt die Zulassung der BG (Teil 3) wenn man einen Betrieb in einer anderen Branche betreuen möchte ?
    Wie machen es die überregionalen Betreuungsdienste ? Haben diese jede Zulassung ? ?(

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  • Beim MediTüv hat der entsprechende Mitarbeiter die entsprechene Qualifikation oder die BG hat bestätigt, dass der Mitarbeiter für den speziellen Betrieb vom Teil 3 (branchenspez.) befreit ist. Dies gilt meines Wissen für die neue Ausbildung. Bei der alten gab es keine branchenspez. und somit das "Problem" nicht.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Benötigt man als Fasi unbedingt die Zulassung der BG


    Hallo Fasiss,

    es gibt keine Zulassung der BG für SiFas. Von dieser Mär sollten wir SiFas uns verabschieden, auch wenn die BGen das nicht gerne hören und einzelne TABen anderer Meinung sind.
    Die BG bescheinigt einzig und allein die vorhandene Fachkunde!

    Über die Zulassung bzw. Anerkennung des Tätigwerdens einer SiFa entscheidet die oberste Arbeitsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
    Hier bietet es sich an, bei der zuständigen Gewerbeaufsicht des zu betreuenden Betriebes nachzufragen.

    Um dem Problem aus dem Weg zu gehen, kann eine (neue) SiFa auch den branchenübergreifenden fachspezifischen Kurs belegen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -


  • Hallo Fasiss,

    es gibt keine Zulassung der BG für SiFas. Von dieser Mär sollten wir SiFas uns verabschieden, auch wenn die BGen das nicht gerne hören und einzelne TABen anderer Meinung sind.
    Die BG bescheinigt einzig und allein die vorhandene Fachkunde!

    Über die Zulassung bzw. Anerkennung des Tätigwerdens einer SiFa entscheidet die oberste Arbeitsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
    Hier bietet es sich an, bei der zuständigen Gewerbeaufsicht des zu betreuenden Betriebes nachzufragen.

    Um dem Problem aus dem Weg zu gehen, kann eine (neue) SiFa auch den branchenübergreifenden fachspezifischen Kurs belegen.

    Gruß, Niko.


    :4: besser kann mans nicht erklären!

    lg vom sif1962

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

  • Wir haben das Thema gerade letzte Woche im PIV diskutiert.
    Um rechtssicher zu arbeiten braucht man den 3. Teil von der jeweiligen BG, bzw. man muss dort anfragen, ob man auch so tätig werden kann.
    Die Bau-BG verlangt 5 Tage PV, die BGHW 3 Tage PV.
    Um innerhalb der VBG zu wechseln, beispielsweise von Bewachung auf Verwaltung) benötigt man 1x den jeweiligen PVer und
    zusätzlich ein vorgeschriebenes Seminar (z.B. Verwaltungs-PV und Bildschirmarbeitsplatz-Workshop = 2x 3 Tage).

    LG Steffi

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  • Um rechtssicher zu arbeiten braucht man den 3. Teil von der jeweiligen BG, bzw. man muss dort anfragen, ob man auch so tätig werden kann.
    ... Um innerhalb der VBG zu wechseln, beispielsweise von Bewachung auf Verwaltung) benötigt man 1x den jeweiligen PVer und
    zusätzlich ein vorgeschriebenes Seminar

    Bitte keine solchen Absolut-Aussagen!
    Ich arbeite rechtssicher, OHNE den 3. Teil - weil ich meine Ausbildung knapp vor dem Stichdatum abgeschlossen habe, notwendig war nur ein "Anpassungslehrgang". Damit ist Deine Aussage bereits hinfällig.
    Ich nehme an, Du beziehst Deine Aussage - verständlich - auf SiFas, die nach dem Stichdatum die Ausbildung begonnen haben.
    Da zahlreiche meiner Unternehmen, z.B. auch Ziegeleien, nun zur VBG gehören, hatte ich auch - theoretische - Gespräche
    ... verbindliche Antwort meiner Ansprechpartner:
    "Wenn Sie als Frischling bspw. bei der BG Chemie gelernt haben und nun ein Zeitarbeitsunternehmen betreuen wollen, bestünden wir auf eine zusätzliche Ausbildung.
    Wenn Sie als Frischling bei der Verwaltungs-BG gelernt haben und nun ein Unternehmen der ehemaligen Glas und Keramik betreuen möchten, würden wir es gerne sehen, wenn Sie eine zusätzliche Ausbildung machen. (Zwingen würden wir Sie nicht!)
    Sie sind jedoch schon lange genug dabei - suchen Sie sich doch mal wieder einen Lehrgang Ihrer Wahl aus ..."

    Also, Steffi, hier bitte keine solchen Aussagen, die nicht zutreffend sind.
    Und wenn Du solche wortwörtlichen Aussagen von VBG-Mitarbeitern hast, dann lass es mich bitte mit Namensnennung wissen: ich gehe dem nach.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Zusammengefasst bedeutet das dann ?

    Wenn die BG den 3.Teil fordert muß man ihn machen. Aber ohne Forderung ist es keine Pflicht ?

    Ist diese Aussage dann richtig ?

  • Schau mal im Seminarführer der VBG (Seite 68) bzw. im Seminarführer der BGHW nach. Ich finde bei beiden ist es ziemlich deutlich beschrieben.
    Ansonsten einfach bei der betreffenden BG anrufen, deine Qualifikation und Erfahrung vortragen und deren Meinung erfragen.
    Gilt sowie so nur, hat mir ein Kollege gesagt, wenn du die neue Ausbildung hast (so wie ARNI auch sagt). Die abc-Ausgebildeten (heißt das so?) können alles machen,
    die haben über die Jahre auch schon genug Erfahrung gesammelt.

    LG Steffi

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  • Hallo Fasiss,

    es gibt keine Zulassung der BG für SiFas. Von dieser Mär sollten wir SiFas uns verabschieden, auch wenn die BGen das nicht gerne hören und einzelne TABen anderer Meinung sind.
    Die BG bescheinigt einzig und allein die vorhandene Fachkunde!

    Über die Zulassung bzw. Anerkennung des Tätigwerdens einer SiFa entscheidet die oberste Arbeitsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

    Ich erlaube mir Dir zu widersprechen. In der DGUV V2 §4 Abs.7 steht:
    (7) Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III (bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse durch Fortbildung erwirbt. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte seiner Ausbildungsstufe III.

    Der Unfallversicherungsträger ist nicht die oberste Arbeitsschutzbehörde.... ;)


    Um dem Problem aus dem Weg zu gehen, kann eine (neue) SiFa auch den branchenübergreifenden fachspezifischen Kurs belegen.
    Gruß, Niko.


    Ich denke nicht, dass Du den branchenübergreifenden Teil (Elektro, Metall, Bau) der BGETEM meinst. Dieser wird z.B. von der VBG nicht unbedingt anerkannt...

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Der Unfallversicherungsträger entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte seiner Ausbildungsstufe III.

    Der Unfallversicherungsträger ist nicht die oberste Arbeitsschutzbehörde....


    Hallo A_B,

    du widersprichst mir nicht mit deiner Antwort, sondern bestätigst sie sogar:
    - Die Unfallversicherungsträger entscheiden einzig und allein über die Fachkunde, hier über den erforderlichen Umfang der Fortbildung.
    - Die oberste Arbeitsschutzbehörde ist das Gewerbeaufsichtsamt, das Landratsamt, das Landesamt für Arbeitsschutz, die Landesdirektion, etc.; je nach Bundesland. Und nur die oberste Arbeitsschutzbehörde entscheidet über die Anerkennung einer SiFa.

    Ansonsten einfach bei der betreffenden BG anrufen, deine Qualifikation und Erfahrung vortragen und deren Meinung erfragen.


    Hallo Pellchen,

    die Meinung der BG kannst du einholen. Diese ist aber nicht entscheidend. Entscheidend ist die Position der staatlichen (!) Gewerbeaufsicht (siehe oben).

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -


  • ....
    du widersprichst mir nicht mit deiner Antwort, sondern bestätigst sie sogar:
    - Die Unfallversicherungsträger entscheiden einzig und allein über die Fachkunde, hier über den erforderlichen Umfang der Fortbildung.
    - Die oberste Arbeitsschutzbehörde ist das Gewerbeaufsichtsamt, das Landratsamt, das Landesamt für Arbeitsschutz, die Landesdirektion, etc.; je nach Bundesland. Und nur die oberste Arbeitsschutzbehörde entscheidet über die Anerkennung einer SiFa.
    ......


    Ok. Dann haben wir schon mal eine gemeinsame Basis. ;)

    Wenn ich Deine/Unsere Aussage(n) richtig verstehe, entscheidet die BG über den erforderlichen Umfang der Fortbildung für den jeweilgen Betrieb. Die Ämter entscheiden einmalig(!) betriebsunabhängig, ob jemand als SiFa tätig sein darf. Korregier mich, wenn ich da falsch liege. ;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

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  • Die Ämter entscheiden einmalig(!) betriebsunabhängig, ob jemand als SiFa tätig sein darf


    Hallo A_B,

    da habe ich noch Zweifel.
    Nicht dass die Ämter oder das Amt entscheiden.
    Sondern dass betriebsunabhängig entschieden wird.

    Ich kenne nur die Fälle, dass das zuständige Amt einem Betrieb auf Anfrage die Genehmigung erteilt,
    - diese SiFa für
    - diesen Betrieb zu bestellen.
    Die Genehmigung kann dann noch Auflagen enthalten (z.B. die Fortbildung bei der BG :D ) und ist gebührenpflichtig (200 - 300 Eur).

    Frage an alle SiFas der Sifapage:
    Hat jemand eine betriebsunabhängige Bestätigung der Gewerbeaufsicht, um als SiFa tätig zu sein?

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • also ganz ehrlich, der Betrieb für den ich tätig werde meldet mich bei der zuständigen Behörde und der BG als die neue Sifa. Beigefügt sind die schriftliche Benennung und die Bestätigung meiner Fachkunde die ich bei der TFH in Berlin erworben habe (alte Ausbildung). Ich war bisher tätig für folgende Branchen: Chemie, Metall, Bau, elektro, Verwaltung, Wohlfahrstspflege. Ich bzw. die Betriebe sind bis heute nicht ein einziges Mal gefragt worden ob ich denn auch die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachkunde erworben habe.


    Es gibt da ein Schreiben des BMA Fachaufsichtsschreiben zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit BMA (BArbBl. 3/98 S. 71) dort heißt es

    "Bei einem Branchenwechsel der Fachkraft für Arbeitssicherheit entscheidet die Berufsgenossenschaft über den erforderlichen Umfang an bereichsbezogener Fortbildung. Die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Unfallversicherungsträger vereinbaren hierzu ein geeignetes Verfahren, um den Belangen der nach § 12 Arbeitssicherheitsgesetz zuständigen Behörde Rechnung zu tragen."

    Anscheinend fanden die noch nie eine Weiterbildung für mich erforderlich

    Weiterbildungen wurden bislang immer nur von Auditoren im Rahmen von Zertifizierungen nachgefragt, aber auch da waren alle immer zufrieden wenn ich einmal jährlich eine Weiterbildung beim VDSI oder ähnlichem nachweisen konnte. Ich hab wesentlich mehr gemacht, aber man muss Auditoren nicht zuviel auf die Nase binden.

    Grüße awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo,

    ich greife das Thema noch mal auf, da es bei uns gerade diskutiert wird geht.
    Wir haben eine Ausschreibung ausgeschrieben, welche eine große "grüne" Firma gewonnen hat und die sollen nun unsere Zweigstellen begehen. Auf unsere Nachfrage als Sifa, ob diese Sifa die nötige Fachkunde besitzt, wurde uns mitgeteilt das diese vorliegt, da sie auch für "Bundesländer" tätig sind. Da wir auch bei der UB Bund versichert sind, wäre es ja die richtige BG.

    Aber...:
    Wenn die Sifa vor dem Stichtag (alte Ausbildung) ausgebildet wurde ist das egal, so steht es hier im Forum. Dann darf Sie die Begehunge durchführen.
    Aber wenn man nach der neuen Ausbildung ausgebildet wurde benötigt man die Anpassungslehrgänge der jeweiligen BG/UK. Muss nun die Sifa diese Lehrgänge haben, welche die die Begehungen durchführt oder kann Sie die Fachkunde über ihren Arbeitgeber nachweisen weil der die "irgendwie" erworben hat.

    Gruss Gerd

  • Hallo Gerd,

    die DGUV 2 sagt unter §4 absatz 7 folgendes:

    Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse durch fortbildung erwirbt. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter berücksichtigung der Inhalte seiner Ausbildungsstufe III.

    Ich bin ja auch als SiFa bei einem Dienstleister tätig der verschiedenste Kunden bedient. Das läuft bei uns fogendermaßen ab, ein potentieller Kunde benötigt eine SiFa und mein Chef schickt einen von uns mit der entsprechenden bereichsbezogenen Ausbildung zur Vorstellung. Vorher hat dieser einen Lebenslauf von uns erhalten. So kann unser Auftraggeber sich vorab von unserer Qualifikation überzeugen.

    Denn egal ob ihr den Auftrag an einen externen Dientsleister vergebt oder eigene Sifas beschäftigt, in der Verantwortung ist und bleibt der Unternehmer. Wenn nun euer Dientsleister zusichert dass die Fachkunde vorliegt, dann würde ich mir dieses nachweisen lassen. Einfach blind auf ein Wort vertrauen ist da doch etwas blauäugig.

  • Hallo Gerd,

    die DGUV 2 sagt unter §4 absatz 7 folgendes:

    Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse durch fortbildung erwirbt. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter berücksichtigung der Inhalte seiner Ausbildungsstufe III.

    Ich bin ja auch als SiFa bei einem Dienstleister tätig der verschiedenste Kunden bedient. Das läuft bei uns fogendermaßen ab, ein potentieller Kunde benötigt eine SiFa und mein Chef schickt einen von uns mit der entsprechenden bereichsbezogenen Ausbildung zur Vorstellung. Vorher hat dieser einen Lebenslauf von uns erhalten. So kann unser Auftraggeber sich vorab von unserer Qualifikation überzeugen.

    Denn egal ob ihr den Auftrag an einen externen Dientsleister vergebt oder eigene Sifas beschäftigt, in der Verantwortung ist und bleibt der Unternehmer. Wenn nun euer Dientsleister zusichert dass die Fachkunde vorliegt, dann würde ich mir dieses nachweisen lassen. Einfach blind auf ein Wort vertrauen ist da doch etwas blauäugig.

    Hallo Andrasta,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Gruss aus Minden
    Gerd

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  • Moin zusammen,

    also ich war vor einiger Zeit in einer ähnlichen Situation. Ich betreue innerhalb unserer Firmengruppe drei Firmen, von denen zwei der BG Bau angehören (und aus dieser Ecke komme ich auch), und eines der VBG (ehemals BG Bahnen) angehört.

    Als es um die Übernahme des SiFa-Aufgaben für diese dritte Firmentochter gimg, habe ich mich zunächst bei beiden BGen erkundigt, wie es denn mit der Anerkennung als "branchenfremde" SiFa bei einer anderen BG aussehen würde. Beide BGen haben relativ gleichlautend geantwortet, dass auf Grund der vorliegenden "neuen" Ausbildung eine Tätigkeit bei der dritten Firma möglich sei. Den branchenspezifischen Teil musste ich bei der VBG nicht machen. Grund dafür war alledings, dass mein spezieller Fall genau betrachtet wurde. Unsere bei der VBG gemeldete Firma war von der Aufgabenstruktur den anderen Firmentöchtern sehr ähnlich, sodass man mir nur geraten hat, auch mal Fortbildungskurse der VBG zu besuchen.

    Auch wenn die DGUV V2 damals noch nicht in Kraft war: §4 Abs. 7 beschreibt genau wie es bei mir abgelaufen ist .

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Ich hole dieses ältere Thema nochmal aus der Versenkung, da bei uns zurzeit die gleiche Frage diskutiert wird. Wann genau war der Stichtag alte/neue SiFa Ausbildung?
    Edit: Erledigt: 01.01.2001

    Einmal editiert, zuletzt von blacksock (25. November 2015 um 10:46)

  • ... aber Ausbildungen, die im Jahr 2000 begonnen haben, wurden nach den "alten" Vorgaben im Laufe des Jahres 2001 beendet.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)