Meldepflichtiger Unfall

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  • Moin, moin,

    eine kurze Frage zum Thema "Meldepflichtiger Unfall". Folgende Situation:

    - MA hat freitags auf den Weg zur Arbeit einen Autounfall. Geht zum Arzt, wird bis einschließlich Montag arbeitsunfähig geschrieben und kommt somit am Dienstag wieder arbeiten. Soweit kein meldepflichtiger Unfall, oder?? Jetzt hatte der MA aber über das Wochenende eigentlich Bereitschaftsdienst. Wird der Unfall somit zum meldepflichtigen Unfall ???

    Vielen Dank im Voraus für Eure werte Unterstützung.

    Gruß

    fasi oder hasi

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  • Hi,

    wenn es auf dem Weg war ist es ein Wegeunfall, ich würde das auf jeden Fall mal melden.

    Denn wenn er nicht Schuld am dem Unfall war, würde die BG das gerne wissen und jemand anderes die Rechnung schicken.

    Grüße aus München
    Lucy

  • Hallo,

    das ist kein Unfall der gemeldet werden muss. Die Anzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen zur Folge hat. In deinem Beispiel sind es aber genau 3 Tage, der Unfalltag zählt nicht mit.
    § 193 SGB VII
    Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer

    (1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Satz 1 gilt entsprechend für Unfälle von Versicherten, deren Versicherung weder eine Beschäftigung noch eine selbständige Tätigkeit voraussetzt.

    Aber natürlich schadet es nicht wenn ihr den Unfall dennoch anzeigt, außer vielleicht eurer eigenen Unfallstatistik.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016


  • Aber natürlich schadet es nicht wenn ihr den Unfall dennoch anzeigt, außer vielleicht eurer eigenen Unfallstatistik.


    Wobei ich das bei einem Wegeunfall nicht so dramatisch sehen würde. Da ist die Reichweite des Unterehmers doch relativ kurz.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hi,

    ein Wegeunfall geht bei der BG nicht in die Belastung des Unternehmes ein.

    Daher würde ich ihn wie gesagt melden, dann freut sich vielleicht die Regessabteilung der BG.

    Und für die Statisik, da geht der eh schon ein, wenn der Arzt eine Rechnung schreibt und die schreibt der schon für die Krankmeldung.

    Grüße aus München
    Lucy

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  • Ich habe schon einige Wegeunfälle bearbeiten dürfen, hier im Unternehmen interessiert es keinen da die nicht in unsere Statistik rein kommen. Die BG, auch wenn er nicht anzeigepflichtig war (also zu geringe Ausfallzeit), hat aber dann immer noch einen Fragebogen uns zukommen lassen.
    Wichtig war dabei: Wer war noch in den Unfall verwickelt, wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen (AktZeichen), wurde der direkte Weg eingehalten.
    Wenn es ein anzeigepflichtiger Unfall war schicke ich gleich alles mit ;)

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)


  • Hi,


    wenn es auf dem Weg war ist es ein Wegeunfall, ich würde das auf jeden Fall mal melden.
    Denn wenn er nicht Schuld am dem Unfall war, würde die BG das gerne wissen und jemand anderes die Rechnung schicken.

    Auch Hi,

    die BG erfährt auf jeden Fall von dem Unfall. Der Arzt schickt der BG ja schließlich den Unfall. Wenn da Fragen auftauchen, melden die Damen und Herren sich von selbst.

    Gruß

    Hacky_007

  • Hallo,

    das ist kein Unfall der gemeldet werden muss. Die Anzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen zur Folge hat. In deinem Beispiel sind es aber genau 3 Tage, der Unfalltag zählt nicht mit.
    § 193 SGB VII
    Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer

    (1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Satz 1 gilt entsprechend für Unfälle von Versicherten, deren Versicherung weder eine Beschäftigung noch eine selbständige Tätigkeit voraussetzt.

    Aber natürlich schadet es nicht wenn ihr den Unfall dennoch anzeigt, außer vielleicht eurer eigenen Unfallstatistik.

    Grüße

    awen

    Einspruch! Bei der Unfallkasse Berlin (und meines Wissens auch bei anderen) muss ein Unfall gemeldet werden, wenn für die Unfallkasse Kosten entstanden sind (z.B. Arztbesuch, aber auch Taxikosten etc.).
    Wieso dies unterschiedlich gehandhabt wird, weiß ich nicht.
    Ralph

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

  • Awen hat Recht!

    und meine Meinung:

    Die Aufsichtsbehörde (ehem. Gewerbeaufsichtsamt) oder BG möchte doch nicht in Papierflut umkommen.

    Also lasst das. Nur was unbedingt notwendig ist. Es wird alles sein Lauf nehmen.

    Bei einem Arbeitsunfall sollte man ja auch zum Durchgangsarzt gehen....hat schon mal ein Hausarzt jemanden bei einer Kleinigkeit Arbeitsunfall weggeschickt...nee..

    Bitte in den ersten Tagen nicht so überziehen.

    Aber Dokumentation, Aktenzeichen wenn aufgenommen, etc. ruhig machen. Auch eine Unfallmeldung ausfüllen für die "eigene" Akte..

    Wer schreibt der bleibt. Rückfragen kommen doch immer!

    Aber ganz sicher beachten, tödliche und schwere Unfälle sofort der Behörde melden!! Die kommen sofort raus, wichtiger als die Polizei!

    Beste Grüße sendet

    Jörg aus Wetzlar

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  • (1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden


    Ergänzung zu awen.

    Die BGen haben hier am Beispiel der BGN das nochmals zusätzlich detailliert geregelt.

    Über tödliche Unfälle, sowie Unfälle bei denen mehr als 2 Personen verletzt werden, ist die Berufsgenossenschaft darüber hinaus sofort telefonisch zu unterrichten. Außerdem müssen bei schweren Unfällen die Gewerbeaufsicht und bei tödlichen Unfällen auch die Polizei benachrichtigt werden.

    Ralph

    Arztkosten können für die BG auch ohne meldepflichtigen Unfall entstehen und werden direkt durch die Ärzte gemeldet. Taxikosten(für die Fahrt zur Behandlung) werden mit eingereichtem Nachweis erstattet, was nicht mit dem meldepflichtigen Unfall zusammenhängen muß.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Außerdem müssen bei schweren Unfällen die Gewerbeaufsicht


    Hallo,

    Einspruch.
    Die Unfallanzeige ist bei allen meldepflichtigen Unfällen auch an die Gewerbeaufsicht zu übermitteln.

    Quelle: SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung, § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer
    (1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Satz 1 gilt entsprechend für Unfälle von Versicherten, deren Versicherung weder eine Beschäftigung noch eineselbständige Tätigkeit voraussetzt.
    ...
    (4) Die Anzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten, nachdem die Unternehmer von dem Unfall oder von den Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit Kenntnis erlangt haben. Der Versicherte kann vom Unternehmer verlangen, dass ihm eine Kopie der Anzeige überlassen wird.
    ...
    (5) Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen. Verlangt der Unfallversicherungsträger zur Feststellung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, Auskünfte über gefährdende Tätigkeiten von Versicherten, haben die Unternehmer den Betriebs- oder Personalrat über dieses Auskunftsersuchen unverzüglich zu unterrichten.
    ...
    (7) Bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterstehen, hat der Unternehmer eine Durchschrift der Anzeige der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde zu übersenden. Bei Unfällen in Unternehmen, die der bergbehördlichen Aufsicht unterstehen, ist die Durchschrift an die zuständige untere Bergbehörde zu übersenden. Wird eine Berufskrankheit angezeigt, übersendet der Unfallversicherungsträger eine Durchschrift der Anzeige unverzüglich der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde. Wird der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde eine Berufskrankheit angezeigt, übersendet sie dem Unfallversicherungsträger unverzüglich eine Durchschrift der Anzeige.
    ...


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Einspruch.
    Die Unfallanzeige ist bei allen meldepflichtigen Unfällen auch an die Gewerbeaufsicht zu übermitteln.


    Hallo Niko,

    ich stimme Dir zu.Ist rechtlich richtig, und das habe ich vegessen zu erwähnen wird auch durchgeführt. Die Unfälle werden von uns online gemeldet mit entsprechender Kopie für die Gewerbeaufsicht bzw. das Arbeitsschutzamt . In der Praxis habe ich jetzt schon häufiger festgestellt dass von dieser Seite nur bei schweren Fällen ein Interesse vorhanden ist. Mag sicher im deutschen Förderalismus unterschiedlich gehandhabt werden.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.