Beiträge von fasi oder hasi

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo liebe Sifa-Gemeinde,

    vielen Dank für die reichlichen Hinweise und Denkanstöße.
    Habe heute beim Kunden vor-Ort die Weichen für eine einvernehmliche Lösung gestellt (Neubewertung der Notfälle, Gespräch mit dem Sachversicherer und der Feuerwehr, etc.).

    Also nochmal DANKE!

    Gruß
    Christian

    Hallo zusammen,

    ich habe bei einem Kunden eine Handlungsanweisung für den Notfall (Notfallplan) in einer sehr detaillierten Version (eher ungewöhnlich :) ) vorliegen.
    Dort wird im Anhang auf diverse mitgeltende Unterlagen/Pläne verwiesen (u.a. Energieversorgungsplan, Rohrleitungspläne, Abwasserkanalplan (Löschwasserrückhaltung), etc.).
    Leider sind über die Jahre diese Anhänge/Pläne "verschütt gegangen". Der Kunde hinterfragt nun die Notwendigkeit bzw. die Vorschrift, die solche Anhänge als verbindlich nennt.
    Den gesunden Menschenverstand mal beiseite gelassen - kann mir da jemand auf die Sprünge helfen??

    Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.

    Gruß
    Christian

    Moin,

    vielen Dank für die angeregten Beiträge. In der Summe bestätigen sie mein "Bauchgefühl": Viel zu gefährlich, runter und weiterarbeiten verboten!

    Ein Anruf bei der BG Bau erbrachte den hilfreichen Hinweis "mal in die Bedienungsanleitung des Herstellers zu schauen". Hilft mir nur nicht weiter, da keine vorhanden. :(

    Die Stelzen haben auch keinerlei Kennzeichnung...

    Um die Frage nach dem Auf- und Absteigen zu beantworten: Umsteigen von einer 3m Scherenbühne. Warum er diese nicht auch für die Arbeiten verwendet? Keine Ahnung - ich kann leider kein russisch...

    Werde versuchen mit seinem Chef am Montag ein ernstes Wort zu reden - hoffentlich in einer mir geläufigen Sprache ...

    Grüße an alle :thumbup:

    Moin Kollegen,

    kann mir jemand auf die Sprünge helfen, stehe gerade im Wald und finde die Bäume nicht :(

    Elektrische Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmittel (mit Stecker) gemäß VDE 0701/0702 ist klar.

    Elektrische Prüfung von ortsfesten Betriebsmitteln gemäß ????

    Schon mal vielen Dank für die Hilfe :thumbup:

    Grüße

    Vielen lieben Dank für die wirklich hilfreichen Kommentare. Hat mir geholfen das Ganze besser zu verstehen ^^

    MichaelD: zu deiner Frage: Nein, der Versender rührt die Palette nicht an. Sie wird verkehrssicher verpackt und bereitgestellt, der beauftragte Spediteur übernimmt die Verladung.

    Wir werden jetzt wohl zur Erlangung der Rechtssicherheit einen Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht zu Rate ziehen (müssen).

    LG

    Moin Kollegen,

    befinde mich gerade in einer geistigen Sackgasse :( in Bezug auf folgende Fragestellung:

    Ist in Bezug auf Ladungssicherung (Verantwortung) die Unterscheidung/Abgrenzung "Versender - Verlader" möglich?

    Im konkreten Fall stellt die Firma eine Palette in verkehrssicheren Zustand zur Abholung bereit (EX-WORKS) und beauftragt einen Spediteur für den Transport von A nach B. Inwieweit ist die Firma (Versender) für die Ladungssicherung verantwortlich, wenn seitens der Firma keinerlei Verladetätigkeit ausgeführt wird?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.

    LG

    Moin Kollegen,

    nur mal kurz eine Frage. Gibt es eine Möglichkeit eine Steckdosenleiste für den gewerblichen Gebrauch von Steckdosenleisten für den "Hausgebrauch" sicher zu unterscheiden?

    Klar im Fachhandel kaufen, mehr Geld in die Hand nehmen - aber das meine ich nicht. Vielleicht über eine Kennzeichnung oder Beschreibung in der nicht vorhandenen Bedienungsanleitung :( ??

    Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.

    Gruß

    fasi oder hasi

    Moin werte Kollegen,

    mal eine kurze Frage zum Thema Hauptstromkreis. Wo ist dieser Begriff definiert bzw. klar abgegrenzt. In Deutschland gibt's doch für alles eine DIN, oder? 8)

    Habe leider bei GOOGLE nichts brauchbares gefunden....

    Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

    Gruß

    hasi

    Moin werte Kollegen,

    kennt sich jemand mit den italienischen Arbeitsschutzgesetzten / -Vorschriften speziell für Baustellen aus? Gibt es da Dokument / Übersetzungen auch in deutscher Sprache?

    Hintergrund dazu: Ich betreue einen Kunden, der in Italien eine Biogasanlage bauen soll und sich im Vorfeld über die gültigen Vorschriften kundig machen möchte. Leider kann ich ihm da so gar nicht weiterhelfen :(

    Würde mich also dementsprechend über ein paar Tipps riesig freuen!!

    Vielen Dank im Voraus und Grüße

    hasi

    Moin zusammen,

    Danke für die vielen Anregungen und Hinweise. Speziell zum "geknoteten" Anschlagmittel kann ich euch beruhigen. Was nach einem Knoten aussieht ist die Kennzeichnung (Label) des Hebebandes ^^

    Alle anderen aus dem Bild ableitbaren zusätzlichen "Mängel" sind bereits in die Gefährdungsbeurteilung eingeflossen und auch bereits in Arbeit bzw. abgestellt.

    Zur Frage der "bestimmungsgemäßen Benutzung" werde ich wohl mal versuchen den Hersteller zu einem Vorort Termin zu bitten. Vielleicht bringt das den einen oder anderen MA wieder zurück in die Spur.

    Nochmal DANKE an alle.

    Grüße

    fasi oder hasi

    Hallo zusammen,

    habe als Erklärung beispielhaft ein Foto angefügt. Ich hoffe es hilft ...

    Es zeigt die Walze in einer Schleifbank, wo die Zapfen bearbeitet werden. Die Anschlagmittel sind noch beidseitig am Zylinder angebracht und bleiben während der Bearbeitung auch so eingehängt.

    Zur Frage der Wahl des richtigen Anschlagmittels: ja

    Größe und Gewicht variieren durchaus zwischen 1m - 4m und ca. 70kg - 750kg.

    Wie abgebildet kommt Kühlschmiermittel zum Einsatz.

    Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang nicht nur, dass ich mittels Gefährdungsbeurteilung bzw. Betriebsanweisung den "richtigen" Umgang anweisen kann, sondern ebenso die begriffliche Definition von "bestimmungsgemäßen Benutzung". Regeln das die BG's oder der Gesetzgeber? Oder bleibt in letzter Instanz als Normgeber nur der Hersteller? Diesbezüglich Anfragen an den Hersteller sind nicht wirklich zielführend gewesen.


    Nochmal Danke für Eure Hilfe.

    Gruß

    fasi oder hasi

    Hallo liebe Sifa-Kollegen,

    ich habe bei der Klärung des Begriffes "bestimmungsgemäße Benutzung" (hier: Anschlagmittel) leichte Verständnisproblem. Dazu folgende Arbeitssituation:

    Es werden Walzen mittels Kran und Anschlagmittel (Schlupf mit beidseitiger Schlinge) in eine Maschine transportiert. In der Maschine dreht sich die Walze zur Bearbeitung. Dabei bleibt der Schlupf während der Bearbeitung einseitig um den Walzenzapfen gelegt. Wie belege ich dem MA das diese Vorgehen nicht der "bestimmungsgemäßen Benutzung" des Anschlagmittels/Schlupfes entspricht??

    Hinweise in Richtung Verschleiß, Gefahr des Einfanges, usw. sind bisher wirkungslos an Argumenten wie "haben wir immer schon so gemacht", "noch nie was passiert" und "geht einfacher, schneller" verpufft.

    Für hilfreiche Hinweise auf Verordnungen, BG-Schriften, etc. bin ich Euch sehr dankbar.

    Viele Grüße

    fasi oder hasi

    Neben dem Handschutz würde ich mir auch mal Gedanken zum Brand- und Explosionsschutz der Maschine machen. Auch eine inhalative Gefährdung ist hier wohl nicht auszuschließen.


    Hallo,

    diese Gedanken sind bereits gemacht worden und auch entsprechend formuliert (Gefährdung > Schutzziele > Maßnahmen). Lediglich die Problematik mit den Handschuhe ist noch nicht abschließend geklärt. Ein Anruf bei der BG bracht leider auch nicht die Lösung. Viel blablabla.

    Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass die beiden Gefährdungen gegeneinander angewogen werden und ich dann einen Vorschlag zur Entscheidung einreichen werde :S

    Schonmal vielen Dank für die zahlreichen Ideen.

    Grüße

    fasi oder hasi

    Hallo,

    auf Wunsch weitere Details zum Arbeitsablauf:


    • Ein Stillstand der Maschine ist nicht möglich, da eine gleichmäßige Verteilung des Lösemittels erreicht werden muss. Auch wird so sichergestellt, das die komplette Fläche des Zylinders gereinigt wird.
    • Die Umdrehungsgeschwindigkeit wurde bereits auch soweit möglich reduziert.
    • Eine Substitution des Lösemittels wurde bereits durchgeführt (von "Methanol" nach "Ethanol"). Da das Lösemittel auch möglichst schnell abtrocknen soll, fällt mir in punkto "weitere Substitution" nicht mehr viel ein.


    Danke & Gruß

    fasi oder hasi

    Hallo Sifa-Kollegen,

    folgende Situation an einer Gravurmaschine für Druckzylinder:

    Zylinder anschleifen mit Schleifpapier von Hand >> Drehbewegung >> Einzugsgefahr >> keine Handschuhe

    Zylinder mit Lösemittel abwaschen >> weiterhin Drehbewegung >> Einzugsgefahr + Hautkontakt >> Handschuhe ??????

    Freue mich über Eure Unterstützung/Meinungen/Lösungsansätze, damit ich die Situation mit einer Betriebsanweisung sicher regeln kann.

    Danke an Gruß an ALLE

    hasi oder fasi

    Hallo geschätzte Fasi-Kollegen,

    ich bin auf der Suche nach Argumentationshilfen zum Thema "Fluchttür ins Freie" (siehe Bild).
    Ich habe mit der Postestkante und dem Kiesbett davor so meine Bauchschmerzen und weiß nicht genau auf welche "rechtlichen Füße" ist das Thema hieven soll.
    Vielleicht hat jemand eine Idee für mich?

    Vielen Dank im Voraus für Eure fachliche Unterstützung.

    Gruß
    fasi oder hasi