Hallo zusammen,
ich habe bei einem Kunden eine Handlungsanweisung für den Notfall (Notfallplan) in einer sehr detaillierten Version (eher ungewöhnlich ) vorliegen.
Dort wird im Anhang auf diverse mitgeltende Unterlagen/Pläne verwiesen (u.a. Energieversorgungsplan, Rohrleitungspläne, Abwasserkanalplan (Löschwasserrückhaltung), etc.).
Leider sind über die Jahre diese Anhänge/Pläne "verschütt gegangen". Der Kunde hinterfragt nun die Notwendigkeit bzw. die Vorschrift, die solche Anhänge als verbindlich nennt.
Den gesunden Menschenverstand mal beiseite gelassen - kann mir da jemand auf die Sprünge helfen??
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.
Gruß
Christian