Notfallplan - Plananhänge

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  • Hallo zusammen,

    ich habe bei einem Kunden eine Handlungsanweisung für den Notfall (Notfallplan) in einer sehr detaillierten Version (eher ungewöhnlich :) ) vorliegen.
    Dort wird im Anhang auf diverse mitgeltende Unterlagen/Pläne verwiesen (u.a. Energieversorgungsplan, Rohrleitungspläne, Abwasserkanalplan (Löschwasserrückhaltung), etc.).
    Leider sind über die Jahre diese Anhänge/Pläne "verschütt gegangen". Der Kunde hinterfragt nun die Notwendigkeit bzw. die Vorschrift, die solche Anhänge als verbindlich nennt.
    Den gesunden Menschenverstand mal beiseite gelassen - kann mir da jemand auf die Sprünge helfen??

    Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.

    Gruß
    Christian

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  • Hallo,

    solche Pläne (Abwasser etc.) können zum Feuerwehrplan nach
    DIN 14095 als Sonderpläne gehören. Ob dies erforderlich oder
    entbehrlich ist, ist in Zusammenarbeit mit der ortlichen
    Feuerwehr/ Brandschutzdienststelle/ Bauamt zu klären.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Christian,

    pauschal zu antworten ist schwer.

    Was macht dein Kunde?

    Normalerweise beschreibst du einen GAP (Gefahrenabwehrplan). Dort sind neben den Ansprechpartner und Lagebildern auch verschiedene Szenarien hinterlegt. Je nach dem, wofür der Plan sein soll, wird für Geisteskranke mit Maschinenpistole, Evakuierungen und Leckagen im Umweltbereich vieles möglich sein. In diese Richtung wird es gehen.

    Jetzt ist die Frage, ob dein Kunde irgendwelche behördlichen Auflagen hat oder er das Ganze freiwillig gemacht hat.
    Dann kannst du dir die Antwort selber geben.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    es gibt Versicherungen die wollen solche Pläne haben, sonst wird die Prämie höher
    und die messen sogar die Löschwasser-Menge pro Minute die zur Verfügung steht, zum Beispiel die "FM Global"
    ich musste schon sehr viele, solche Notfall Pläne erstellen.

    Die FM Global haben auch ganz andere Brandschutzkonzepte

    Wird gebrauch wenn der Betriebsausfall und die Löhne weiter bezahlt werden müssen und schnelle Massnahmen zu gewährleisten

    Gruß Kurt

    Einmal editiert, zuletzt von Trierer (26. April 2016 um 15:59)

  • Der Kunde hinterfragt nun die Notwendigkeit bzw. die Vorschrift, die solche Anhänge als verbindlich nennt.

    Es kommt darauf an, warum der Notfallplan überhaupt erstellt wurde. Dies ist wiederum abhängig davon um was für einen Betrieb bzw. Anlage es sich hier handelt.
    Es könnte z.B. aus dem Transportrecht ADR kommen als Sicherungsplan, oder aus der Störfallverordnung. Bei einer Lager- und Umschlagsanlage könnte es auch aus dem Wasserrecht abgeleitet sein. Daneben könnte es auch vom Sachversicherer eingefordert worden sein oder eine Auflage aus der Baugenehmigung.
    Auf jeden Fall ist ein Notfallplan, welcher auf Anhänge verweist, die dann nicht existieren, relativ sinnfrei. Man hat ja bestimmt den Notfallplan erstellt, da man eine Gefahr für den Betrieb gesehen und die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls als gegeben vorausgesetzt hat. Daher würde ich die Anhänge neu erstellen und dabei den Notfallplan überarbeiten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin,

    geht denn aus dem Plan hervor, wer der Empfänger sein soll? Dann könnte man den Kreis der Verdächtigen schließen.


    Aber:
    Ich habe gerade selber einen GAP erstellt. Das ist schon eine Beschäftigung für einige Tassen Kaffee. Da sollte man doch wissen:
    Warum macht man das Ding? ;(

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo liebe Sifa-Gemeinde,

    vielen Dank für die reichlichen Hinweise und Denkanstöße.
    Habe heute beim Kunden vor-Ort die Weichen für eine einvernehmliche Lösung gestellt (Neubewertung der Notfälle, Gespräch mit dem Sachversicherer und der Feuerwehr, etc.).

    Also nochmal DANKE!

    Gruß
    Christian