Hallo Sifa-Kollegen,
Ich suche Antwort auf die Frage, ob Gitterboxen in Palettenregale, in denen lediglich die Traversen als Auflage dienen, eingestellt werden dürfen (quer zu der Traversenrichtung natürlich). Bei der Überlegung, ob denn die Gitterbox herabfallen kann, wenn der Staplerfahrer eine Traverse beim Absetzen verfehlt, komme ich zu dem Schluss, sie wird irgendwie verkantet hängenbleiben aber nicht herabfallen würde. Trotzdem habe ich ein ungutes Gefühl, denn Gitterbox haben nur Füße als Auflagefläche, Europaletten immerhin durchgehende Bretter. Aus Kostengründen hat man in meiner Firma auf die Regalböden verzichtet, was für Europaletten ja auch akzeptabel ist. Für Gitterboxen würde ich aus dem Bauch heraus eine Nachrüstung fordern, kann das aber nicht begründen. Der Lieferant spricht in der Dokumentation nur von Paletten aber sind damit auch Gitterbox-Paletten gemeint? Gibt es irgendwo einen Erfahrungsträger der mir hier weiterhelfen kann?
Viele Grüße
Karin