Beiträge von Auftaucher

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    Hallo liebe Mitstreiter,

    ich möchte mal eine Frage in den Ring werfen, weil ich hierzu keine wirklich gute Lösung habe: Gefährdungsbeurteilungen müssen (jährlich) überprüft werden. In welcher Form kann man das am effektivsten dokumentieren? Wie wird das bei Euch gemacht? Bin gespannt auf Eure Vorschläge.

    Viele Grüße

    Karin ?(

    Hallo liebe Mitstreiter,

    ... ja damit haben wir uns ja nun ganz schnell ganz weit vom Thema entfernt, vielen Dank allen die zur Klärung beigetragen haben. Ich selber habe auch weitergesucht - und gefunden: in der DIN EN 15635:2009-08 steht es auch: bei Verwendung von Stahpaletten mit Füßen müssen Palettenfußauflagen benutzt werden.

    Damit möchte ich das Thema nun beenden.

    Gruß

    Karin

    peter: Sorry, Anfrage ging mitten im schreiben auf und davon, wohl falsche Taste getroffen - Du hast wohl sofort auf die "leere" Botschaft reagiert?

    Tanzderhexen: Ja, genauau diese Gitterboxen wie auf dem Foto meine ich (keine Flachpaletten mit Aufsatzrahmen) und die sollen z. T. anstelle von Flachpaletten in so ein Regal gestellt werden wie im Anhang abgebildet. Von der Belastung her ist das kein Problem - aber die Geometrie lässt mich zweifeln, ob das so in Ordnung ist.

    Grüße

    Karin

    Hallo Sifa-Kollegen,

    Ich suche Antwort auf die Frage, ob Gitterboxen in Palettenregale, in denen lediglich die Traversen als Auflage dienen, eingestellt werden dürfen (quer zu der Traversenrichtung natürlich). Bei der Überlegung, ob denn die Gitterbox herabfallen kann, wenn der Staplerfahrer eine Traverse beim Absetzen verfehlt, komme ich zu dem Schluss, sie wird irgendwie verkantet hängenbleiben aber nicht herabfallen würde. Trotzdem habe ich ein ungutes Gefühl, denn Gitterbox haben nur Füße als Auflagefläche, Europaletten immerhin durchgehende Bretter. Aus Kostengründen hat man in meiner Firma auf die Regalböden verzichtet, was für Europaletten ja auch akzeptabel ist. Für Gitterboxen würde ich aus dem Bauch heraus eine Nachrüstung fordern, kann das aber nicht begründen. Der Lieferant spricht in der Dokumentation nur von Paletten aber sind damit auch Gitterbox-Paletten gemeint? Gibt es irgendwo einen Erfahrungsträger der mir hier weiterhelfen kann?

    Viele Grüße

    Karin

    Hallo miteinander,

    weiß jemand, ob es irgendwo Vorschriften gibt zu haustechnischen Betriebsräumen wie LTA- und Heizungszentralen (ohne Brenner, Fernwärme). Meine Frage zielt auf Mitnutzung zu Lager- oder Abstellzwecken, Forderungen zum Verschluss solcher Räume, zur Trennung von Fertigungsbereichen. Hier sind nicht elektrische Betriebsräume im Sinne der EltBauVO gemeint. Danke im voraus an alle die dazu was wissen. ?(

    Hallo Heike,
    es hängt ja auch davon ab, wie die Zuständigkeiten für die einzelnen Schritte beim Umgang mit Gefahrstoffen bei Euch geregelt sind bzw. in Zukunft sein sollen, z. B. wer prüft, gibt frei, legt Maßnahmen fest, schreibt Betriebsanweisungen usw.
    So machen wir es: Gefahrstoffe müssen vor dem regulären Einsatz in der Fertigung oder Wartung freigegeben werden. Voraussetzung für die Freigabe ist u. a. die Erstellung einer Betriebsanweisung. Die ist Bestandteil der technologischen Unterlagen und dafür ist, wie für alle anderen technologischen Unterlagen der Technologe zuständig, immer in Abstimmung mit der Sifa (oft macht es die Sifa, aber die Zuständigkeit liegt beim Technolgen). Da dem Einsatz neuer Stoffe i. A. eine Erprobung vorausgeht, die ja auch durch den Technologen bzw. unter seiner ständigen Aufsicht vorgenommen wird, haben wir geregelt, dass in dieser Phase zunächst evtl. beteiligte MA der Fertigung auf der Grundlage des Sicherheitsdatenblattes zu unterweisen sind. Schließlich ist die Erprobungsphase ja auch die Phase in der die Gefährdungsbeurteilung (ggf. auch Messung) vorgenommen wird und dabei werden dann ja erst die erforderlichen Maßnahmen, die in die BA eingehen, festgelegt, viele Dinge kann man ja im Vorfeld nur schlecht beurteilen. Und nicht zuletzt schreibt der Technologe die BA ja nicht für sich selbst. So haben wir dann, wenn der Prozess freigegeben wird eine BA die unsere Spezifika abbildet (im Gegensatz zu den käuflichen 0815-BAen) und das ist ja der Zweck einer BA. Bei Zertifizierungen sind wir mit dieser Regelung immer gut gefahren.

    Viele Grüße

    Danke für Eure Rückmeldungen, habe mich inzwischen auch an den TAB unserer BG gewandt und möchte Euch die Antwort nicht vorenthalten:
    Eine Teilnahmebescheinigung reicht nicht, weil die ja nicht belegt, ob auch die Prüfung bestanden wurde, es muss ein Führerschein ausgehändigt werden. Nur nach Vorlage des Fühererscheins darf das entleihende Unternehmen (in diesem, unserem, Fall nicht der Arbeitgeber) einen Fahrauftrag erteilen. Die Prüfung darf nur von autorisierten Prüfern auf einem definierten Prüfungsparcour abgenommen werden, also mal so gucken was er kann - das ist nicht ausreichend. G25 - klar - muss vorliegen, müssen wir bei Leiharbeit aber leider immer wieder nachholen, weil diese AG sich nach meiner Erfahrung oft um diesen Part nicht kümmern.

    Ein schönes Wochenende!

    Hallo an alle,
    ich habe folgende Frage:
    gibt es eine vorgeschriebene Form für einen FFZ-Führereschein? Ein Mitarbeiter einer Leiharbeitsfirma hat uns heute eine "Urkunde" vorgelegt in der ihm die Teilnahme an einem Kurs zur Ausbildung für Staplerfahrer bescheinigt wird. Einen FFZ-Führerschein, wie sonst üblich, hat er nicht vorzuweisen. Ich bin geneigt, ihn nicht auf den Stapler zu lassen. Was meint das Forum?

    Danke schon mal für Euer Feedback!

    Hallo Göran,
    einen Aspekt, der hier noch nicht genannt wurde, möchte ich noch beitragen: Da Sicherheitsschuhe persönliche Schutzausrüstung sind, müssen sie bestimmten genormten Anforderungen entsprechen, was dann mit CE gekennzeichnet ist. Wenn es nun hier um das Lastenhandling geht und die Frage nach Verwendbarkeit der "crocs work" dafür, würde ich erstmal erkunden, ob diese Teile CE tragen und das ganze mit einer CE-Erklärung, die auch die einschlägigen Normen nennt, hinterlegt ist. Wenn nicht, ist "crocs work" nur ein nichtssagendes "Verkaufsargument" das man getrost beiseite lassen kann.

    Viele Grüße
    Kain

    Hallo,
    Ich suche Argumente, um das Ersetzen von defekten Knickschutztüllen an Elektrohandwerkzeugen durch Isolierband-Bandagen (durch einen Dienstleister-Elektrofachbetrieb) zu unterbinden. Wo finde ich konkrete Beschaffenheitsanforderungen dafür, in einer Norm?

    Grüße an alle im Forum