Regal im Verkehrsweg

ANZEIGE
ANZEIGE
  • hallo,

    aus platzmangel soll ein regal so verschoben werden, dass es genau über der zugangstür zur produktionshalle steht, d. h. man muss unter dem regal hindurch gehen, wenn man die halle betritt. in dem regal sollen nur gegenstände gelagert werden, die ein-, max. zweimal im jahr benötigt werden. beim ein- und auslagern wird der bereich auch entsprechend gesichert.

    von der rechtlichen seite her habe ich jetzt nichts gefunden, was gegen die aufstellung des regals spricht. was meint ihr?

  • ANZEIGE
  • was sagt denn eure Gefährdungsbeurteilung dazu?

    Kann ich mir das wie eine Brücke vorstellen?

    Besteht die Gefahr, dass ein Stapler gegen das Regl fährt und irgendwas rausfällt?

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • das beispiel mit der brücke ist sehr gut.

    die gefährdungsbeurteilung sagt dazu gar nichts, wir haben die sache erst einmal angedacht und darüber diskutiert. das etwas herausfallen kann, wenn ein stapler dagegen fährt, will ich jetzt nicht ausschliessen. das regal steht aber in einem bereich, in dem eigentlich kein stapler unterwegs ist, es sei denn, es werden im besagten regal gegenstände ein- und ausgelagert. ein anfahrschutz an den eckstützen soll natürlich angebracht werden.

    aber machen wir doch jetzt mal gefährdungsbeurteilung: herausfallen kann im "normalen" betrieb nichts. ein- und ausgelagert wird ein- bis zweimal im jahr, dann wird der bereich auch abgesperrt. ich meine, die gefahr, dass etwas passieren kann, ist nicht grösser, als bei jedem anderen regal.

  • Hallo Schwarzsocke,

    rechtlich gesehen ist mir da auch nichts bekannt, das gegen eine solche Aufstellung spricht. Habe ich schon häufig in der Praxis gesehen. Eine besondere Gefährdung für den darunter verlaufenden Verkehrsweg ist für mich ebenfalls nicht erkennbar. Es kommt recht selten vor, dass etwas spontan aus dem Regal fällt. Festlegen solltest Du jedoch, dass während Ein- und Auslagerungsvorgängen der Verkehrsweg gesperrt wird.

    Gruß aus der Kurpfalz
    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    ein ähnliches Problem habe ich auch:
    am Montag komme ich aus meinem Urlaub und sehe ein neues Regal in der Produktion stehen. Die Fässer sind aus dem separaten Öllager entfernt worden, da kein geeigneter Stapler mehr da ist, um die Fässer aus dem dortigen Regal zu entnehmen, da es zu eng ist, dort zu rangieren.Nun ist es mitten in die Produktion gestellt worden, unmittelbar am Verkehrsweg für Gabelstapler. Es handelt sich um neue,geschlossene Fässer in den oberen Regalfächern und unten sind die offenen mit Zapfhahn, unter denen eine Auffangwanne steht. Es handelt sich hierbei um Maschinenöle der verschiedensten Viskositäten.
    Ist das so o.k.? (Ich denke nicht). Die roten Pfeile kennzeichnen die Fahrwege.

    Was meint ihr?

    Gruß Franky

  • Hy franky,

    ich würde sagen das geht nicht, nicht nur wegen der Gefahr, das die Fässer durch die Gegend kugeln oder jemanden auf die Füße fallen sondern da wurde ja das Lager in die Produktion verlegt. Dort haben Gefahrstoffe aber nix zu suchen. Die GestoffV fordert ja schon in der niedrigsten Scutzstufe "Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die für die betreffende Tätigkeit erforderliche Menge"

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Ich vermute hier sollen die Mitarbeiter sich den Tagesbedarf abzapfen. Der Arbeitplatz ist dann dort wo die Maschinenöle eingefüllt werden. Die ungenutzten Fässer auf der obersten Lage gehören auf jeden Fall raus (Kleine Anmerkung dazu: Sehe ich das richtig, dass die Fässer ungesichert auf der Palette stehen?).

    Mit einem Anfahrschutz vorneweg könnte ich persönlich damit leben aber Andrasta hat zurecht den Brandschutz in die Dikussion gebracht.

    kuddel

  • ANZEIGE
  • Hallo und erst einmal vielen Dank für eure Antworten.Genauso sehe ich es auch.
    Den Verantwortlichen habe ich bereits angesprochen,wir haben noch eine leere,ungenuzte Halle, dort könnte man das regal aufbauen.Aber dann geht das theater wieder los; "Warum muss ich soweit laufe, wegen ein bischen Öl?"
    Aber daran müssen sie sich in Zukunft gewöhnen,Sicherheit geht vor!

    "Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
    Heinz Erhard

  • hallo,

    aus platzmangel soll ein regal so verschoben werden, dass es genau über der zugangstür zur produktionshalle steht, d. h. man muss unter dem regal hindurch gehen, wenn man die halle betritt. in dem regal sollen nur gegenstände gelagert werden, die ein-, max. zweimal im jahr benötigt werden. beim ein- und auslagern wird der bereich auch entsprechend gesichert.

    von der rechtlichen seite her habe ich jetzt nichts gefunden, was gegen die aufstellung des regals spricht. was meint ihr?


    Hallo alle zusammen,
    Durchgänge in Regalen sind unter bestimmten Vorraussetzungen gestattet.
    1. sicherstellen dass nichts herunterfallen kann - Regaldurchfallsicherung (Einlegeboden)
    2. Durchschubsicherung
    3. absichernde Maßnahmen des Verkehrsweges zum Zeitpunkt des Ein / Auslagerns.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

    • Offizieller Beitrag

    hallo blacksock,

    ich persönlich würde auch keine flüssigkeiten (jeglicher art) und schüttgüter über dem durchgangsbereich lagern. Oder nur in ausnahmefällen, wenn eine ausreichend große auffangwanne verwendet wird und die dichtheit regelmäßig geprüft wird.

    Jeder, der schon durch rohrbrücken (chemiebetriebe, tanklager, ...) gehen musste, kennt das unangenehme gefühl nicht zu wissen, was da gerade von oben heruntertropft: ist es nur kondenswasser von der rohrisolierung oder doch die schwefelsäure aus einer leckstelle? Genauso könnte es unter dem regal sonst auch sein.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Ich muss euch da leider widersprechen.
    Das Lagern von Mineralölen, die zwar eine Wassergefährdungsklasse (meist WGK 1) haben aber KEINE Gefahrstoffe sind, ist in der Weise erlaubt!
    Hier trifft nicht die Gefahrstoffverordnung zu sonder das Wasserhaushaltsgesetzt WHG und die VAWS (Lagerung von wassergefährdenden Stoffen).
    Bei zugelassenen Gebinden bis 1m³ bräuchte noch nicht mal eine Auffangwanne vorhanden sein! Ab 1m³ muss eine Auffangwanne vorhanden sein, ab 10m³ gelten noch andere Vorschriften wie z.B.die 10% Klausel, die sind aber Landesabhängig!(NRW/Hessen/Niedersachsen usw. kochen das alle ihr eigenes Süppchen)Möchte da aber nicht auf Details eingehen, sonst wird hier der Tread zu lang.
    So wie ich das sehe ist die Lagerung i.O. Einen Anfahrschutz würde ich nur noch empfehlen!
    Die Gebinde die dort im Regal stehen sehen danach aus als wenn sie auch für den Gefahrguttransport zulässig wären, da ist also gegen die Lagerung nicht zu sagen. Man sollte sich nur Gedanken machen was kann passieren wenn ein Gabelstapler dagegen fährt.

    Wir haben hier Probleme mit unseren Maschinen, dort haben wir weit mehr als 10.000Liter Hydrauliköl in den Tanks. Da müssen die Tanks abgenommen sein, Der Boden muss versiegelt sein bzw. die Maschine muss in Wannen stehen, Notfallplan, Prüfliste usw.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • ANZEIGE
  • Ist die Tür Teil eines Rettungsweges?
    Beinhalten die regale Brandlasten?
    Dann dürfte es nicht aufgestellt werden, da die Brandlasten in Rettungswegen minimiert sein müssen.

    Gruß
    Goldie