Hallo,
wir als chemischer Betrieb stellen unseren Arbeitnehmern leihweise Arbeitskleidung zur Verfügung. Diese wird auf Firmenkosten gereinigt. Da die Mitarbeiter (bzw. ihre Arbeitskleidung) in Ihren Tätigkeiten durchaus auch in Kontakt mit Gefahrstoffen kommen, ist dies absolut sinnvoll.
Nun mein Problem:
Wir haben eine nicht unerhebliche Zahl von Leiharbeitnehmern, die leider nicht in den Genuss der Stellung von Arbeitskleidung bzw. der Nutzung des Reinigungsdienstes kommen. Dies macht für uns keinen Sinn, da diese Mitarbeiter teilweise nur 1-2 Monate für uns tätig sind. Noch dazu ist deren Arbeitgeber, also die ausleihende Firma ja für deren Ausstattung zuständig.
Gern würde ich die Entleiherfirmen dazu verpflichten was in der Richtung zu machen. Es kann ja nicht angehen,dass diese Mitarbeiter ihre gefahrstoffverunreinigten Klamotten zu Hause waschen müssen. Gibt es da irgendeine gesetztliche Forderung die mir da weiterhelfen könnte und die ich als Basis für die Forderung an die Entleiherfirmen weitergeben könnte?
Zur Erklärung: Es handelt sich um Arbeitskleidung keine Schutzkleidung im Sinne einer PSA.
Vielen Dank, vorab.
Ulf