Muss Leiharbeitsfirma Arbeitskleidung stellen und reinigen?

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  • Hallo,


    wir als chemischer Betrieb stellen unseren Arbeitnehmern leihweise Arbeitskleidung zur Verfügung. Diese wird auf Firmenkosten gereinigt. Da die Mitarbeiter (bzw. ihre Arbeitskleidung) in Ihren Tätigkeiten durchaus auch in Kontakt mit Gefahrstoffen kommen, ist dies absolut sinnvoll.
    Nun mein Problem:
    Wir haben eine nicht unerhebliche Zahl von Leiharbeitnehmern, die leider nicht in den Genuss der Stellung von Arbeitskleidung bzw. der Nutzung des Reinigungsdienstes kommen. Dies macht für uns keinen Sinn, da diese Mitarbeiter teilweise nur 1-2 Monate für uns tätig sind. Noch dazu ist deren Arbeitgeber, also die ausleihende Firma ja für deren Ausstattung zuständig.


    Gern würde ich die Entleiherfirmen dazu verpflichten was in der Richtung zu machen. Es kann ja nicht angehen,dass diese Mitarbeiter ihre gefahrstoffverunreinigten Klamotten zu Hause waschen müssen. Gibt es da irgendeine gesetztliche Forderung die mir da weiterhelfen könnte und die ich als Basis für die Forderung an die Entleiherfirmen weitergeben könnte?
    Zur Erklärung: Es handelt sich um Arbeitskleidung keine Schutzkleidung im Sinne einer PSA.


    Vielen Dank, vorab.


    Ulf

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  • Hallo Ulf,


    du solltest erst einmal klären welchen Vertrag deine Firma mit der Leihfirma abgeschlossen hat.


    Bedenklich finde ich dass es sich nicht um PSA handelt, obwohl Umgang mit Gefahrstoffen? Als Auftraggeber ist deine Firma auf alle Fälle in der Pflicht Abhilfe zu schaffen.
    Also, ich würd erst mal prüfen ob in der Vertraglichen Vereinbarung das Gestellen von Arbeitskleidung überhaupt gefordert wurde. Wenn nicht, dann ist es wohl eher die Aufgabe des Auftraggebers diese Personen mit PSA auszustatten.
    Ich kenn das so aus meiner Leiharbeiter Zeit (schon 20 Jahre her) dass mir die notwendige PSA immer vom Auftraggeber gestellt wurde.


    Gruß
    Andra

  • Moin Ulf,


    ich kann Andrasta nur zustimmen.


    Zuerst solltest Du wissen wie der Vertrag mit der Leihfirma aussieht.


    Falls bei Euch bzgl. PSA bzw. geeigneter Arbeitskleidung nix im Vertragswerk geregelt ist, kannst Du das ja vielleicht anschieben.


    Wir haben in unserer Firma, als wir unser AM-System (AMS Bau) aufgebaut haben, in unser Vertragsformular den Punkt Arbeitssicherheit ergänzt. Dort verpflichtet sich der jeweilige NU mit Vertragsunterschrift, seinem Personal die erforderliche PSA zu stellen.


    Das ist auf einer Baustelle vielleicht für einen NU einfacher zu erfüllen als in einem chem. Betrieb, aber vielleicht auch für Euch ein möglicher Ausweg


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Guten Morgen (etwas schattig aber die Sonne scheint),-)


    Hier könntes Du etwas finden:


    http://www.arbeitsratgeber.com/zeitarbeit_0212.html


    Es gibt da noch ein Koriosum:
    Zeitarbeiter/ Leiharbeiter werden auch nicht länger als 3Mon. ich nenne es jetzt mal geordert
    Grund Erhöhung der Mitarbeiterzahl, hat Einfluss auf die Mitgliederzahl der BR-Mitglieder.
    Es gibt Leiharbeiter die Anweisung der Entleihfirma erhalten, also direkten Kontakt, mit deren Verantwortlichen haben.


    Es gibt aber auch die Form, welche ich grässlich finde:
    Der Werksvertrag: Diese bekommen ihre Anweisung nicht durch Eure Mitarbeiter, die bringen Ihren eigen Vortänzer mit.
    Hier kannst Du sehr wenig ausrichten, weil kein Mitspracherecht.
    Noch schönes Arbeiten.
    Bis dann mal wieder Akira

    Am Puls der Zeit

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  • Hallöchen Ulf


    Etwas weiter unten findest Du was:



    •Wird für die Arbeit eine Schutzkleidung erforderlich, muss diese vom Arbeitgeber gestellt werden,
    So nun ist aber Schluss,
    ( muss noch etwas mit dem Feudel arbeiten, bevor ich meinen Chef auf den Füssen stehe)
    Ich glaub der freut sich wenn er mich sieht.


    LG akira :D

    Am Puls der Zeit

  • Zitat

    Original von Ulf
    Gern würde ich die Entleiherfirmen dazu verpflichten was in der Richtung zu machen. Es kann ja nicht angehen,dass diese Mitarbeiter ihre gefahrstoffverunreinigten Klamotten zu Hause waschen müssen.


    Wenn Du weißt, dass die Kleidung der Mitarbeiter gefahrstoffverunreinigt sind, warum tragen die dann keine Schutzanzüge, sondern "Arbeitskleidung"?
    Das darfst Du m.E. gar nicht zulassen!


    Zitat

    Gibt es da irgendeine gesetztliche Forderung die mir da weiterhelfen könnte und die ich als Basis für die Forderung an die Entleiherfirmen weitergeben könnte?


    ArbSchG, §3, Abs (2)
    (2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten 1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen ...


    Ich empfehle
    1. einen Blick in den Vertrag
    (Anm.: ich habe einen Vertrag einer Zeitarbeitsfirma in einem Unternehmen gefunden, in dem folgendes steht:
    „Persönliche Schutzausrüstung, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Bescheinigungen und sonstige Ausstattung stellt bzw. veranlasst – jeweils auf seine Kosten -
    Verleiher: keine ,
    Entleiher: keine“


    Dies bedeutet in der Praxis, dass der Leiharbeiter selbst für die Kosten für Vorsorgeuntersuchung und PSA aufkommen muss!
    Ich habe dafür gesorgt, dass dieser Verleiher bei meinem Unternehmen nicht mehr zugelassen ist und mit der VBG gesprochen.)


    2. ein Gespräch mit der SiFA des Verleihers.
    =============================================0


    Ich betreue u.a. drei Zeitarbeitsfirmen. Diese stellen nach Rücksprache mit dem Entleiher die Schutzkleidung; es kommt vor, dass ein Entleiher die Schutzausrüstung besorgt (oftmals günstiger als die Verleiher dies könnten) und diese Kosten dann verrechnet .

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Ulf,


    zunächst sind die Spielregeln im AÜG festgeschrieben.


    Zitat:
    "(§ 6 AÜG) Die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers bei dem Entleiher unterliegt
    den für den Betrieb des Entleihers geltenden öffentlich-rechtlichen
    Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden
    Pfl ichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der
    Pfl ichten des Verleihers......."


    D.h wenn Eure Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeitskleidung nicht vom Arbeitnehmer gereinigt werden kann müsst Ihr dies auch für die Leiharbeiter gewährleisten. Wer nun dafür zuständig ist wird in der Regel im AÜ-Vertrag mit einer Arbeitsschutzvereinbarung geregelt.


    Weiter Hilfen findest du in der BGI 5021


    Viele Grüße


    kuddel

  • Hallo Ulf,


    ich sehe es auch so wie Kuddel. Wenn es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt , sind die Leiharbeiter bei Euch im Arbeitsablauf integriert und entsprechend auszustatten.
    Wenn die Gefährdungsbeurteilung (nach TRGS 400-402) PSA
    erfordert, was hier nach Deiner Beschreibung wohl der Fall ist, ist Sie meiner Meinung nach von Eurer Seite zur Verfügung zu stellen.


    Gruß Siggi

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Zitat

    Original von Tanzderhexen
    Wenn die Gefährdungsbeurteilung (nach TRGS 400-402) PSA
    erfordert, was hier nach Deiner Beschreibung wohl der Fall ist, ist Sie meiner Meinung nach von Eurer Seite zur Verfügung zu stellen.


    Das sehe ich nicht so, denn der Arbeitgeber hat die PSA zu stellen - und der Arbeitgeber ist das Zeitarbeitsunternehmen.
    Abweichungen davon ist Vertragssache.


    Sorgt das Zeitarbeitsunternehmen nicht dafür, ist es Sache des Entleihers, Konsequenzen zu ziehen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Danke @ all


    Das Tragens von Arbeitskleidung ist m.E. völlig ok, da i.d.R. die Arbeitskleidung nicht mit Gefahrstoffen verschmutzt wird. An speziellen Arbeitsplätzen wird dann schon entsprechende PSA wie Schutzkleidung, Schürze, Schutzhandschuhe, Armüberzieher etc. getragen, aber es kommt doch ab und zu vor, das die "normale" Arbeitskleidung verschmutzt wird. Aus diesem Grund werden die Arbeitskleidung dann auch von einem Unternehmen auf AG-Kosten gewaschen, aber nur für unsere MA. (nicht für die Leiharbeitnehmer).


    Werde nächste Woche dann mal die Personalabteilung ansprechen, wie die Vertragswerke mit unseren Leiharbeitsfirmen aussehen.
    Soweit ich weiss werden Grund-PSA gestellt sowie Arbeitsmed. Untersuchungen gemacht. Spezielle PSA wir von uns vorgehalten. Thema Arbeitskleidung muss ich halt noch abklären.


    Wenn sich das Zeitarbeitsunternehmen bereit erklärt Arbeitskleidung zu stellen, müssen Sie dann auch für eine Reinigung sorgen?



    Ein guter Tipp ist wohl mal mit dem Sifa der Leihfirma zu sprechen.


    Vielen Dank. Weiteres demnächst.


    Ulf

  • Guten Morgen Ulf


    Na da sieht die Sache doch gut aus.
    stellt der Arbeitgeber Arbeitskleidung zu Verfügung, also die Mitarbeiter müssen diese tragen (es ist Pflicht) die Frage besteht ein Betriebsrat?
    Antwort :Ja dann gibt es warscheinlich eine Betriebsvereinbarung dazu.
    fragen was drinn steht.
    Es ist dann eigentlich so, Arbeigeber legt wert darauf das die "Klamotten getragen werden, dann soll Er auch für die Reinigung zahlen, oder diese reinigen lassen.
    So ist es jedenfalls bei uns, bis Ende 2009 bekamen wir pro Halbjahr 50,00€, im Form von Wertmarken, welche wir dann auch nur in unserem Unternehmen einlösen konnten, und auch noch können, denn sie dürfen kein MHD haben.
    Ab 2010 will er selber waschen, ist auch gut.
    Bedeutet für ihn eine Anschafung von einer grossen Anzahl Kleiderfächer, denn jeder AN hat sein eigenes Fach, wir freuen uns schon riesig. Wegen Platzmagel naja und die Klamotten sind so geschnitten, das die Kollegen welche das Teil schon tragen mit abgewinkelten Armen laufen weil die Armlöcher na ja ein wenig klein geraten sind ?(
    Aber Du wirst es schon richten, ist nett das Du die Arbeit für BR erledigst
    :31:

    Am Puls der Zeit

  • Mal ne Frage, gibts für die Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung? Wenn ja dann ist diese wohl nicht ganz vollständig. ?( Die Sifa der Leiharbeitsfirma würde ich dazu mal ansprechen. Das Thema Leiharbeiter unterscheidet sich zum Thema Fremdfirmeneinsatz in dem Punkte, dass Leiharbeiter wie reguläre Stammmitarbeiter zu integrieren sind.


    Das bedeutet meiner Meinung nach, dass die selbe GB gilt und auch die Auswahl der Firmeneigenen PSA. Wie soll auch die Leiharbeitsfirma die Gefährdungen beurteilen können und vernünftige Maßnahmen für die Tätigkeit ergreifen, oder war der Entleiher über mehrere Tage im Betrieb und hat sich die Tätigkeit angeschaut?


    Ein weiteres Indiez ist hierfür, wer macht die Arbeitsplatzbegehungen? Wenn die Leasingkraft ausschließlich von seinem Entleiher die PSA oder die Arbeitskleidung bekommt, muß hier ebenfalls eine Fortführung der GB erfolgen.


    Ich denke mal das hier alles per Vertrag geregelt ist, wenn nicht solltest du hier schleunigst nacharbeiten oder zumindestens eine Bearbeitung einleiten.


    Gruß W. Thiele

    Sag Menschen nie, wie sie Dinge tun sollen.


    Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.

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  • Hallo alle zusammen,
    wir haben zwar keine bzw. kaum Leiharbeitnehmer aber bei Fremdfirmen, Praktikanten ... ist es bei uns so geregelt:
    - ich bekomme vom Personalchef eine info über anstehende Aktionen (Die allgemeine Erstunterweisung wird durch mich
    durchgeführt, Arbeitsplatzbezogen durch die jeweiligen Meister).
    Meine Rückmeldung enthält dann auch Anforderungen über die notwendige Bekleidung / PSA .. bis hin zu
    Vorsorgeuntersuchungen (G 25).
    Je nach dem werden die Sachen von uns gestellt und verrechnet oder sie werden mitgebracht.
    Interessant wirds wenn Umschüler bei uns ein Praktikum machen. Es gibt Einrichtungen die auf Logistik /
    Gabelstaplerfahrer umschulen und anscheinend noch nie etwas von der G 25 gehört haben aber den Führerschein für
    Flurförderzeuge von dem MA volregen.

    Gruß Micha


    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-