Beiträge von Ulf

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    Hallo,

    folgendes Problem: Unser Vermieter sieht keine rechtliche Notwendigkeit den von uns als auch von einer anderen Firma benutzten Parkplatz zu beleuchten. Die DIN 67528, die es diesbzgl. gibt, ist keine rechtliche Verpflichtung, so argumentiert er.

    Gibt es eine rechtliche Vorschrift die regelt dass ein Parkplatz nachts beleuchtet werden muss? Wie kann ich den Vermieter in dieser Sache dazu bewegen etwas Licht ins Dunkle zu bekommen? Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig den Parkplatz zu beleuchten, da wir rund um die Uhr arbeiten. An den nächsten Winter mit Glatteis auf dem dunklen Parkplatz möchte ich gar nicht denken wollen...

    Vielen Dank für die Hilfe

    Ulf

    Danke @ all

    Das Tragens von Arbeitskleidung ist m.E. völlig ok, da i.d.R. die Arbeitskleidung nicht mit Gefahrstoffen verschmutzt wird. An speziellen Arbeitsplätzen wird dann schon entsprechende PSA wie Schutzkleidung, Schürze, Schutzhandschuhe, Armüberzieher etc. getragen, aber es kommt doch ab und zu vor, das die "normale" Arbeitskleidung verschmutzt wird. Aus diesem Grund werden die Arbeitskleidung dann auch von einem Unternehmen auf AG-Kosten gewaschen, aber nur für unsere MA. (nicht für die Leiharbeitnehmer).

    Werde nächste Woche dann mal die Personalabteilung ansprechen, wie die Vertragswerke mit unseren Leiharbeitsfirmen aussehen.
    Soweit ich weiss werden Grund-PSA gestellt sowie Arbeitsmed. Untersuchungen gemacht. Spezielle PSA wir von uns vorgehalten. Thema Arbeitskleidung muss ich halt noch abklären.

    Wenn sich das Zeitarbeitsunternehmen bereit erklärt Arbeitskleidung zu stellen, müssen Sie dann auch für eine Reinigung sorgen?


    Ein guter Tipp ist wohl mal mit dem Sifa der Leihfirma zu sprechen.

    Vielen Dank. Weiteres demnächst.

    Ulf

    Hallo,

    wir als chemischer Betrieb stellen unseren Arbeitnehmern leihweise Arbeitskleidung zur Verfügung. Diese wird auf Firmenkosten gereinigt. Da die Mitarbeiter (bzw. ihre Arbeitskleidung) in Ihren Tätigkeiten durchaus auch in Kontakt mit Gefahrstoffen kommen, ist dies absolut sinnvoll.
    Nun mein Problem:
    Wir haben eine nicht unerhebliche Zahl von Leiharbeitnehmern, die leider nicht in den Genuss der Stellung von Arbeitskleidung bzw. der Nutzung des Reinigungsdienstes kommen. Dies macht für uns keinen Sinn, da diese Mitarbeiter teilweise nur 1-2 Monate für uns tätig sind. Noch dazu ist deren Arbeitgeber, also die ausleihende Firma ja für deren Ausstattung zuständig.

    Gern würde ich die Entleiherfirmen dazu verpflichten was in der Richtung zu machen. Es kann ja nicht angehen,dass diese Mitarbeiter ihre gefahrstoffverunreinigten Klamotten zu Hause waschen müssen. Gibt es da irgendeine gesetztliche Forderung die mir da weiterhelfen könnte und die ich als Basis für die Forderung an die Entleiherfirmen weitergeben könnte?
    Zur Erklärung: Es handelt sich um Arbeitskleidung keine Schutzkleidung im Sinne einer PSA.

    Vielen Dank, vorab.

    Ulf

    Hallo,

    wie Ralph beschrieben hat, so verhält es sich bei uns. Aus jenem Grunde werden die Paletten der 2.Reihe mit Stange gezogen.
    Das mit der Plattform wird sich bei uns zum Glück baulicherseits ändern. In Zukunft wird über eine Rampe abgeladen und dann hat sich zum Glück diese Thematik erledigt.

    Gruß
    Ulf

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand zu folgender Thematik Informationen geben?

    Beim Entladen von Paletten von LKW`s sehe ich immer wieder Zug/Ziehstangen (Eigenbau: ca. 4-5 m lang, an beiden Enden ca. 10-20 cm um 90° abgebogen) im Einsatz. Diese werden auf der einen Seite in die Palette eingehakt und auf der anderen Seite am Stapler befestigt. Dann wird die Palette an die Ladekante des LKW gezogen und anschließend mit dem Stapler aufgenommen. Dieses Einhaken findet ohne Sicherung statt, auch gibt es da keinen dafür vorgesehen festen Punkt am Stapler.

    Kann mir jemand gute Argumente gegen die Benutzung dieser Stangen geben? Das dies unsicher ist, ist klar, aber ist sowas auch irgendwo geregelt?

    Vorab vielen Dank.

    ULF

    Vielen Dank für die Infos,

    nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten und Darlegung der hier auch schon angesprochen Punkte, empfahl dieser eine Temperierung in Bezug auf DIN EN 15154.

    Mal sehen wie dies jetzt umgesetzt wird. Ich selbst bin da gespannt. Der Architekt hat da ja auch noch ein Wörtchen mit zu reden.

    Gruß
    Ulf

    Hallo,

    für einen Neubau stellt sich in unserer Firma die Frage, ob das Wasser der Notduschen (Innenbereich) temperiert werden soll.
    In der DIN EN 15154 ist meines Wissens nur die Dauer und der Volumenstrom geregelt, leider keine definitive Aussage zur Temperatur.
    Fakt ist auch ca. 15 Minuten mit kalten Wasser duschen, führt zu einer Unterkühlung...
    In der neuen Laborrichtlinie heisst es sinngemäß " [...] nicht über Raumtemperatur [...]".

    Was ist eure Meinung bzw. Erfahrung? Sollte man temperieren? Auf welche Temperatur? Wo kann man weiter Informationen finden?

    Vorab vielen Dank.

    Gruß