Hallo Mit-Streiter
ich grüble über die Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen, Prüffristen etc. nach – also wann man welche für was erstellen sollte.
Nehmen wir mal als einfaches Beispiel einen 08/15-Büromenschen und seine 08/15-Schere.
Mit Scheren kann man sich schneiden.
Nun hab ich aber als AG dafür so sorgen, dass nur geeignetes Personal mit den Arbeitsmitteln umgeht (BetrSichVO Anhang 1 Nr. 2 Abs. 2.5). Also kann ich evtl. (?) davon ausgehen, dass der 08/15-Büromensch mit der 08/15-Schere umzugehen weiß. Oder sollte ich den 08/15-Büromenschen doch lieber unterweisen?
Immerhin könnte der 08/15-Büromenschen ja auch auf die Idee kommen, mit der Schere Pappe schneiden zu wollen und dabei ausrutschen und sich schneiden oder sich – wegen des dafür starken Druckes – die Finger quetschen. Also müsste ich dem 08/15-Büromenschen eigentlich sagen, dass er mit der Schere maximal (z.B.) 10 Blatt 80 g Papier schneiden darf. Und das er die Schere nur bestimmungsgemäß einsetzen darf – also auch z.B. keine Löcher mit der Spitze bohren darf oder sie als Hebelwerkzeug einsetzen darf.
Dann muss ich ja auch die außergewöhnlichen Betriebszustände beachten. Zum Beispiel kann die Verbingsschraube locker werden und dann die Schere beim Schneiden zu Verletzungen führen. Oder die Schere kann stumpf werden und entsprechend zu Verletzungen führen.
Dafür könnte ich nun ein Prüfbuch anlegen, in dem dann die Prüffristen der 08/15-Büro-Scheren, je nach individueller Nutzung, unterschiedlich eingestuft wird.
Oder ich könnte eine Betriebsanweisung „Büroscheren“ verfassen, in der auf diese (und andere) außergewöhnlichen Betriebszustände eingegangen wird, inkl. Auflistung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Ich glaube, spätestens in diesem Moment würde mich jeder Büromensch für völlig bescheuert erklären.
Man könnte solche Gedanken auch locker für Ordner (an verbogenen Haltebügeln kann man sich wunderbar die Finger klemmen), Spitzer und diverses andere Büromaterialien anstellen. Aber auch für PC, Drucker, Bildschirm, Sonneschutzrollo (ok – kein Arbeitsmittel, oder doch??), Kopierer, Papierwolf etc.
Und spätestens im handwerklichen Betrieb steh ich endgültig vor dem Dilema: für wie beschränkt muss man den 08/15-Arbeitnehmer annehmen, um hinsichtlich Gefährdungsbeurteilung auf der sicheren Seite zu sein????
Wie handhabt ihr das?
Gruß A.