Hallo Martina,
es ist tatsächlich so, dass im innerbetrieblichen Werksverkehr keine Mindestprofiltiefe für die Reifen von Flurförderzeugen vorgeschrieben ist. An den Reifen ist die Verschleißgrenze bzw. Verschleißindikator angebracht der anzeigt, wann der Reifen gewechselt werden muss. Es gilt für den Staplerfahrer natürlich immer der Grundsatz, dass er seine Fahrweise den Fahrbahnverhältnissen anpassen muss, und d.h. natürlich auch, dass er bei nasser Fahrbahn und glatten Reifen entsprechend langsam fahren muss. Gefährlich wird es meiner Meinung nach, wenn ich mit einem Stapler, mit glatten Reifen, nasse Rampen befahren muss (ich hatte schon mal so einen Unfall). Da ist aus Sicherheitsgründen unbedingt ein Reifenprofil erforderlich. Auf ebenen Böden ist, auf Grund des hohen Gewichts und der relativ kleinen Geschwindigkeit die ein Stapler fahren kann und natürlich mit angepasster Fahrweise, kaum mit Gefahren durch profillose Reifen zu rechnen. Natürlich kann im Einzelfall, das muss durch Augenschein vor Ort entschieden werden, Profilreifen notwendig sein. Zum Beispiel, wenn der Fahrweg im Freien bei Nässe sehr rutschig wird weil er eine sehr glatte Oberfläche hat und der Verschmutzungsgrad sehr hoch ist.
Viele Grüße
sami