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  • hallo
    bei uns in der firma soll unser hofarbeiter die wände der tankhalle streichen
    sie ist etwa 5 bis 6 meter hoch
    und es befindet sich noch eine offene arbeitsgrube in der halle
    meine frage wäre, muss der mitarbeiter ein gerüst haben ?
    wir haben so ein fahrbares gerüst wo in der werkstatt benutzt wird, dieses ist
    etwa 2 bis 2,50 meter hoch , reicht das aus ?
    welche schutzmassnahmen müssen noch getroffen werden, und unter welcher
    uvv steht das alles ?
    danke

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  • Moin sibevio,

    anbei ein paar Überlegungen, die ich anstellen würde, bevor ich mich in Vorschriften vergrabe.

    Bist Du überall weit genug von der Arbeitsgrube entfernt?
    Wird die Fahrzeughalle während der Arbeiten weiter genutzt oder kannst Du die Arbeitsgrube sicher absperren und sicher drumherum fahren?

    Du schreibst, dass Euer Gerüst 2 bis 2,50 m hoch ist....
    reicht die vorhandene Arbeitshöhe um die Anstricharbeiten von dort aus gefahrlos durchzuführen? Habt Ihr noch Gerüstteile um evtl. aufzustocken?

    Ein Mann mit Farbeimer, Rolle und Pinsel sollte das Gerüst nicht überbelasten, aber trotzdem würde ich die Tragfähigkeit Eures Gerüstes mal kritisch hinterfragen, vielleicht ist es für die geplante Arbeit nicht zu gebrauchen?

    Ich hoffe, dass Dir meine Überlegungen weiterhelfen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo Sibevio,

    Wie meine Vorredner schon gesagt haben ist ein Gerüst mit entsprechendem Schutz gegen die Grube notwendig, da Arbeiten auf Leitern in dieser Höhe nicht gestattet sind.

    Und wenn euer Mitarbeiter ca. 3,50 m groß ist kommt Ihr auch mit dem vorhandenen Gerüst aus. :D :D.

    Ansonsten könnt ihr auch Teleskopstangen zum Streichen verwenden die im Baumarkt oder Fachhandel für Gebäudereinigungsdienstleistungen in Längen von 4m zu 8m zu bekommen sind. Kosten ca. € 30,00 (4m).

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

  • Hallo Sibevio,

    wir hatten etwas Ähnliches zu tun (eine Hauswand streichen, ca. 5-6 m hoch) und haben uns einen Hubsteiger ausgeliehen. Damit ist ein gefahrloses Arbeiten zu jeder Zeit möglich. Die Kosten dürften sich auch in Grenzen halten, wenn man rechnet was eine Malerfirma verlangen würde oder wenn der Mann abstürzt.
    Zudem muss man vor allem an die Vorarbeiten (Spachteln, Ränder vorstreichen) denken, die können nicht mit Teleskopstangen ausgeführt werden.

    Vielleicht konnte ich helfen

    sami

    "Wer sichere Schritte tun will, muß langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe

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  • Zitat

    Original von Zipfulant
    .................. da Arbeiten auf Leitern in dieser Höhe nicht gestattet sind.
    .

    Das stimmt so nicht, Arbeiten auf Leitern dürfen bis zu einer Höhe von 7m durchgeführt werden.
    Natürlich ist es abhängig von der Art der Arbeit, für das Streichen einer ganzen Wand ist eine solche Leiter nätürlich ungeeignet. ;)

  • Zitat

    Original von TommyB

    Das stimmt so nicht, Arbeiten auf Leitern dürfen bis zu einer Höhe von 7m durchgeführt werden.
    Natürlich ist es abhängig von der Art der Arbeit, für das Streichen einer ganzen Wand ist eine solche Leiter nätürlich ungeeignet. ;)


    Ich muss dich leider enttäuschen. Es gilt Arbeiten bis max. 5 m Höhe und Leiterlänge max 7 m. Zuletzt noch auf der Branchenspez. Metall besprochen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

    • Offizieller Beitrag

    A_B

    sehe ich auch so

    die 7m langen leitern sind auch nur die ausnahme für die fensterputzer.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Das hat nicht unbedingt etwas mit Fensterputzer zu tun. Sondern mit Arbeitsplatz und Verkehrsweg. Für einen Arbeitsplatz gelten die 5 m. Für einen Verkehsweg gelten 6 m zzgl. dem 1 m Überstand.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Hallo zusammen,

    mich hat das Thema mit den Arbeitshöhen auf Leitern nicht losgelassen, da ich auch der Meinung war, bei 5m ist Schluss.

    Die Betriebssicherheitsverordnung sagt im Anhang 2 Pkt. 5.3.1 ff nichts über Höhenbeschränkungen auf Leitern => GB

    Da die BGV D36 leider zurückgezogen ist bleibt nur die BGI 694. Die BGI 694 sagt unter Pkt. 2 / S. 5 Arbeiten geringen Umfanges sind bis 7m zulässig, solange das Werkzeug (Farbeimer) nicht mehr als 10KG wiegt und die Arbeiten nicht länger als 2 Std. dauern.

    Was sind jetzt "Arbeiten geringen Umfanges"? Hier sagt die BGI auf S.6 zufälligerweise:

    - Anstricharbeiten und Reinigen von Dachrinnen und Dachabläufen.

    Also rauf auf die Leiter und fix die Wand gestrichen. :D oder habe ich was übersehen?

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

  • Moin zusammen,
    hallo Zipfulant,

    auch wenn die BGV D 36 aus dem Verkehr gezogen ist...

    Ich halte das Anstreichen der Tankhalle nicht für eine "Arbeit geringen Umfanges".
    Deshalb würde ich nicht das Risiko eingehen den Anstreicher tagelang von der Leiter aus arbeiten zu lassen.

    Wir für uns haben festgelegt, dass im Falle einer fehlenden Vorgabe die ehemals gültige Vorgabe sozusagen als Rückfallebene weiterhin gültig bleibt.


    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin,
    auch meiner Einschätzung nach ist das Anstreichen keine "geringfügige Arbeit".
    Wenn man den Aspekt der Höhe mal vollig außen vor läßt, gilt der Grundsatz, dass eine Leiter kein ständiger Arbeitsplatz ist.
    Darum auch die Zeitbeschränkung auf 2 Stunden, wie bereits richtigerweise erklärt wurde.
    Von daher würde auch ich eine Hubarbeitsbühne einsetzen, zBsp. eine Scherenbühne. Wenn das zu teuer sein sollte, dann könnte man auch eine Fahrbare Rollrüstung einsetzen.

    Axel

  • Fragen wir mal anders:
    - Wie ist der Erdboden vor der Halle beschaffen? Befestigter Untergrund oder Kies?
    - Welche Neigung weist die Fläche auf?

    Vielleicht stellt sich somit die Frage, ob Leiter oder nicht gar nicht erst.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • @ rigesa,

    das mag schon sein, dennoch enthalten sie wertvolle Informationen.
    Von da her denke ich, kann Sibevio ruhig mal darin nachsehen.

    Viele BGR´en sind heute zurückgezogen, weil die UVV´en immer mehr aufgeweicht werden und dafür die Gefährdungsbeurteilung herhalten muss.
    Das heißt aber nicht, dass das was darin steht, oder stand, heute nicht mehr sinnvoll ist.

    Alte BGR´en werden sehr gerne von Gerichten und Anwälten herangezogen, weil sie sehr detailliert sind. Und dann schlagen die Mir mit Vergnügen die Alten Dinger um die Ohren, weil ich es in der GB evtl. gar nicht betrachtet habe.

    Das war reinweg als Informationsquelle für Sibvio gedacht ....Hmm


    Gruss,
    Volkini

    Eins ist Sicher, Nichts ist Sicher !

  • Moin zusammen,

    ich kann Volkini nur zustimmen.

    Auch wenn viele BG-Vorschriften außer Kraft gesetzt oder in ihrer Wichtigkeit "degradiert" worden sind, stellen sie noch immer den Stand der Technik dar. Meist gibt es nichts Besseres oder Neueres, an das man sich verbindlich halten kann.

    Der Unternehmer darf jetzt vieles selbst und anders organisieren, nur muss er dabei aufpassen, dass er nicht zu wenig tut und im Fall des Falles dumm dasteht.

    Dann passiert genau das, was Volkini beschrieben hat: als Maßstab werden die alten Regelungen der BG herangezogen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.