Beiträge von Axel

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    Hallo an alle,
    zur Diskussion bezüglich der Gitterboxen in Palettenregalen, gestattet mir noch ein Wort/Sätze.
    Die BGR 234 gibt es ja schon einige Jahrzehnte, richtig? Da nun jedoch in den letzten Jahren so einige Regale zusammengebrochen sind aus den unterschiedlichsten Gründen, wurde schlußendlich die DIN EN 15635:2009-08 in Kraft gesetzt.
    Nun muss man sich darüber im Klaren sein, dass diese DIN eben kein Gesetz ist.
    Dennoch wird diese zur Grundlage der sogenannten "Regalprüfung" herangezogen. Der juristische Hintergrund ist im Begriff Arbeitsmittel zu finden. Denn der Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten Arbeitsmittel bereit zustellen, von denen - keine Gefahr - ausgeht.... sinngemäß ASIG
    Diese AM sind denn also zu prüfen. Die o.g. Norm ist die erste, in der diese Prüfung und das damit verbundene Prozedere so konkret benannt ist.
    Soviel von mir dazu.
    Danke
    Axel

    ?( Aus aktuellem Anlass und nach Suche entsprechender Themen hier im Forum konnte ich nichts entsprechendes finden.
    Im Verlauf eines Seminares kam die Sprache auf die "euP" (elektrisch unterweisene Person), welche die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel/Geräte in festgelegten Zeitabständen durchführt oder auch bzw. durchgeführt hat.
    Aus dem Teilnehmerkreis kam dann der Hinweis, dass die euP die ortsveränderl. Geräte nicht mehr prüfen darf, sondern eine Elektrofachkraft. Dieses sei in einer VdE zu finden.
    Also ergibt sich die Frage, in welcher VdE steht das.

    Da dieses Thema sicher für viele von Bedeutung ist, stelle ich es zur Disskussion und hoffe auf Erkenntnisse und Informationen.

    Freundliche Grüße an Alle

    Axel

    Hallo und Guten Morgen,
    im Rahmen der Vorbereitung einer SCC Zertifizierung bin ich auf die unterschiedlichsten Gefahrstoffe gestoßen. Während ich die vordringlichsten Betriebsanweisungen überarbeitet bzw. neu geschrieben habe, bereiten mir jedoch die beiden Stoffe wie in der Überschrift benannt Kopfzerbrechen.
    Falls jemand zu diesen beiden Stoffen etwas hat, brauche ich doch nicht das Fahrrad noch einmal erfinden.
    Ach ja, da sind noch BA für Unterdruckgeräte Atemschutzgeräte (Vollmasken) zu schreiben..

    Vielen Dank
    Axel

    Hallo @ ALL,
    wollte nur kurz zur Kenntnis geben, dass ich die Ausbildung I bis III absolviert habe. (die III beinhaltete BG Bau/ BG Metall und BGV)
    Am 18.12. war alles im "Kasten". Uff.
    Ich schreibe das hier rein, weil ich hier vom Board einige Informationen und auch Anregungen, speziell für das Praktikum bekommen habe.
    Also Vielen Dank.
    Und
    Fröhliche Weihnachten.

    PS.: Da ich noch auf der Suche nach einem passenden Job bin,
    wäre ich für diesbezügliche Informationen sehr dankbar.

    Axel

    Moin,
    auch meiner Einschätzung nach ist das Anstreichen keine "geringfügige Arbeit".
    Wenn man den Aspekt der Höhe mal vollig außen vor läßt, gilt der Grundsatz, dass eine Leiter kein ständiger Arbeitsplatz ist.
    Darum auch die Zeitbeschränkung auf 2 Stunden, wie bereits richtigerweise erklärt wurde.
    Von daher würde auch ich eine Hubarbeitsbühne einsetzen, zBsp. eine Scherenbühne. Wenn das zu teuer sein sollte, dann könnte man auch eine Fahrbare Rollrüstung einsetzen.

    Axel

    Hallo @ all,
    auch wenn es nicht soooo weltbewegend ist, so bin ich doch sehr, sehr froh,
    ES nun geschafft zu haben.

    Praktikum erledigt, Präsentation erledigt.

    Axel

    Dem schließe ich mich an.
    Es ist nicht gerade günstig.
    Wobei es doch einen Unterschied zwischen Unterternehmerverantwortlichkeiten und Führungsaufgaben gibt. Denn EINER gibt das Geld und legt fest, während der andere die Festlegungen durchzusetzen hat.
    So gesehen dürfen wir davon ausgehen, dass wir so einigermaßen den selben Stoff gelernt haben.
    A.

    Hallo Seppl,
    das ist eine einfach zu beantwortende Frage.
    Ab einer Arbeitshöhe (Absturzhöhe) von 2m sind Gerüste vorzusehen. Das ist beim Bau so. In anderen Bereichen kann es anders geregelt sein Bsp. Behälterbau o.ä.
    In der DIN 4420 ist geregelt wie diese für ein gefahrloses Arbeiten beschaffen sein müssen.
    PS.: Kannst ja auch mal googeln.
    Grüße
    Axel

    Hallo @All,
    nachdem ich mich hier registriert habe, musste ich erstmal staunen, da ich als
    "Grünschnabel" eingestuft wurde.
    Dabei bin ich doch schon 50+ :)
    Außerdem habe ich vor (Ur) zeiten mein Studium Brandschutz absolviert.
    Nun hoffe ich durch positiven Abschluss des Lehrganges zur Sifa
    (Praktikum steht an) eine neue Stelle/Job zu bekommen.

    Schön finde ich die Art mit der hier miteinander umgegangen wird.

    Freue mich hier zu sein

    Grüße Axel