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  • Moin Forum,

    ich habe da ein kleines Problem mit der (u.a.) BGI 831 (Arbeiten an Gebäuden und Anlagen vorbereiten und durchführen).
    Unter 3.3 heißt es: Bild 3-1:
    >1 m: im Betrieb immer; bei Baurabeiten an Treppen etc.
    >2 m: bei Bauarbeiten.

    Ich verstehe diesen Unterschied zwischen 1 und 2 m nicht! Ein Geländer bzw. eine Sicherung muss ich doch bereits ab einer Höhe von 1m vornehmen, weshalb wird hier aber noch unterschieden (siehe Bild 3-1).

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  • Oder von der BG Bau "Dächer, Planung sicherheitstechnischer Einrichtungen"

    Dort heißt es bei Steildach (>20 ° Neigung):
    Für fest eingebaute Arbeitsplätze und Verkehrswege ist bei einer Absturzhöhe ab 1,00 m ... Absturzsicherung ... erforderlich.
    Für kurzzeitige Dacharbeiten ... kann Anseilschutz verwendet werden, wenn geeignete Anschlagmittel vorhanden sind.
    Auf Dächern mit einer Neigung > 20° bis 75° sind Sicherheitshaken ... einzubauen. ...
    Auf Absturzsicherung darf verzichtet werden, wenn die Absturzhöhe nicht mehr als 3,00 m beträgt.

    Ab 1,00 m Absturzsicherung, aber bei nicht mehr als 3,00 m darf darauf verzichtet werden.

    HÄ?

  • Hallo Admiral,

    Bei der Sicherung ab 1m geht es um dauerhafte Arbeitsplätze und Verkehrswege. Ab 2m auf Baustellen die hoffentlich nicht dauerhaft sind. :D

    Vielleicht bring ja hier die BGI 826 "Schutz gegen Absturz" etwas Licht ist Dunkel. Auf S. 8 ist eine schöne Tabelle mit Absturzhöhen, die mir geholfen hat das System zu überblicken als ich die Sachkunde PSAgA gemacht habe.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

  • Hallo James,

    die Angaben der BGI 831 gelten für Bau- Instandhaltungs und Montagearbeiten,also für kurzfristige Arbeiten. Da darf eine Mauerer auch schon mal 5 m tief fallen =), aber nur beim "mauern über die Hand".
    Sobald es aber um Verkehrswege und feste Arbeitsplätze, z.B. Standplätze an Maschinen, geht ist bei max. 1m Schluss. Treppen sind, auch auf Baustellen, fast immer Verkehrswege.

    Du musst also unterscheiden zwischen Verkehrswegen und ständigen Arbeitsplätzen und kurzzeitigen Arbeiten

    Gruß Michael

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  • Hallo zusammen,
    an dieser Stelle würde ich gern mal eine Frage los werden. Mit Dachdeckern musste ich bisher noch nie "kämpfen", aber wenn man mal so in der Gegend rumfährt, sieht man ab und an Dachdecker (auf dem Dach halt - bei der Arbeit :D ) Was ich aber noch nie gesehen habe ist, dass die Jungs (und Mädels) eine Absturzsicherung benutzen. Das ist ja eigentlich der Moment, bei dem dem Arbeitsschützer die Haare zu Berge stehen... Ist das dann der Tatsache geschuldet, dass man dies als "Baustelle" und nicht als Arbeitsplatz "deklariert"? Kann doch nicht so recht sein oder? Hilft mir bitte mal jemand auf die Sprünge?

    Danke und viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Zitat

    Original von damy
    Hallo James,

    die Angaben der BGI 831 gelten für Bau- Instandhaltungs und Montagearbeiten,also für kurzfristige Arbeiten. Da darf eine Mauerer auch schon mal 5 m tief fallen =), aber nur beim "mauern über die Hand".
    Sobald es aber um Verkehrswege und feste Arbeitsplätze, z.B. Standplätze an Maschinen, geht ist bei max. 1m Schluss. Treppen sind, auch auf Baustellen, fast immer Verkehrswege.

    Du musst also unterscheiden zwischen Verkehrswegen und ständigen Arbeitsplätzen und kurzzeitigen Arbeiten

    Gruß Michael

    Besten Dank für die Antwort.

    BGI 826, BGI 510, BGR 203 usw. Puh, kann man da nicht einfach nur ein Nachschlagewerk rausbringen?

  • Hallo Martina,

    das was Du da ab und siehst ist leider der tägliche Wahnsinn auf Baustellen.
    Es darf nicht viel kosten also sparen wir, egal was es kostet.
    Auch hier gilt: ab drei Meter ist eine Absturzsicherung erforderlich.

    Natürlich gibt es auch auf einer Baustellen Arbeitsplätze, nur wird es etwas anders gehandhabt. Der Kranführer der auf seinem Arbeitsplatz "Führerstand" steht benötigt immer einen Schutz. Bei Arbeiten an Stoffen in denen man versinken kann, z.B. Wasser, ist schon ab null Meter was gefordert. Der Maurer kann bis fünf Meter über Boden ohne Schutz mauern (über die Hand), aber auf seinem Arbeitsplatz "Gerüst" ist ab zwei Meter eine Absturzsicherung erforderlich.
    Eine schnelle Übersicht gibt es hier:
    http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.a…ine/B_8/B_8.htm
    http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.a…ine/B_9/B_9.htm
    http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.a…vv/37/titel.htm

    Gruß Michael

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  • Hallo Michael,
    vielen Dank für deine Antwort.
    Eigentlich bin ich etwas irritiert... In der Industrie wird ein Aufsehen veranstaltet, wenn es um den Meter geht. Auf dem Bau kann man drei Meter stürzen... So recht erschliest sich mir das nicht. Sind die Einstellungskriterien vielleicht auf dem Bau anders? Oder böse formuliert, gibts da genug Nachschub? (sorry!)
    ?( ?( ?( versteh ich da was falsch?

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Nein du hast dich geirrt! Solange es auf Deutschen Baustellen noch Nachschub aus den sogenannten Billiglohnländern gibt. Wird sich da wohl nichts dran ändern.

    Früher durften die Kollegen sogar 5 Meter tief fallen. Da man bei dieser Höhe automatisch auf den Kopf plumpst waren die Renten zu hoch.

    Deswegen jetzt nur noch 3 Meter.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (23. November 2009 um 19:33)

  • Hallo zusammen,
    ich hoffe, meine sehr überspitzte Bemerkung bezüglich des „Nachschubes“ hat nicht zu Missverständnissen geführt. Es war wirklich nicht meine Absicht, hiermit eine Berufsgruppe zu verunglimpfen. Eher im Gegenteil. Ich versuche zu verstehen, warum man den einen zwei Drittel mehr Gefahr zumutet (verbunden mit erheblichen Verletzungsfolgen), als den anderen.

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Moin Forum,

    kleine Anmerkung von mir zu dieser sinnlosen Regelung.

    Tatsächlich darf ein Maurer beim Mauern über Hand theoretisch vorschriftsgemäß 5 m tief fallen. (Was für ein Blödsinn)

    Gott sei Dank - und diesmal sogar zu Gunsten der potentiellen Absturzkandidaten - gehen Theorie und Praxis auch hier auseinander, denn:

    Die Maurer sind nicht die Einzigen auf der Baustelle. Da gibt es auch gleichzeitig noch andere Gewerke wie Stahlbetonbauer, Zimmerleute etc. die "nur" 2 m tief fallen dürfen. ;)

    Die Maurer profitieren also in der Regel von den Absturzsicherungen, die für die anderen tunlichst aufgebaut sein sollten. :D

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Moin damy,

    vielen Dank für die Links.

    Bei dem ersten Link stolpere ich immer über dieses Aussgae:

    Seitenschutz – Absperrungen
    ...
    - Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe,
    - allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe Bilderläuterungen, ...

    Ich finde solche Forderungen total verwirrend. 3 m oder 2 m, warum schreibt man nicht einfach gleich 2 m? Bei so etwas könnte ich immer schrein.

  • Moin Admiral,

    das "Mauern über die Hand" bedeutet, dass die Maurer aus dem Gebäudeinneren an einer Absturzkante, z. B. an der Fassade, eine Außenmauer aufmauern und sich dadurch ihre Absturzsicherung Schicht für Schicht selbst aufbauen.

    Prinzipiell tun sie das auch bei einer Zimmertrennwand im Erdgeschoss- insoweit hast Du Recht. :D

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Zitat

    Original von nj1964
    Moin Admiral,

    das "Mauern über die Hand" bedeutet, dass die Maurer aus dem Gebäudeinneren an einer Absturzkante, z. B. an der Fassade, eine Außenmauer aufmauern und sich dadurch ihre Absturzsicherung Schicht für Schicht selbst aufbauen.

    Prinzipiell tun sie das auch bei einer Zimmertrennwand im Erdgeschoss- insoweit hast Du Recht. :D

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Besten Dank nj 1964. Hab mit Maurern und Co. nichts zu tun, stolpere aber immer wieder über "Mauern über die Hand".

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  • Hallo,

    ich habe mit gerade diesen Beitrag durchgelesen, da ich auch gerade etwas mit dem Thema Kämpfe. Konkret geht es um das Arbeiten auf Leitern - ab wann muss hier PSA gegen Absturz getragen werden? So wie ich es verstehe ab einem Meter im Betrieb bzw. zwei Metern auf Baustellen? Auf Bildern der BG zum Thema Leitern und Tritte sieht man dieses jedoch nicht so.

    Wer kennt sich damit aus, wie läuft es bei euch im Betrieb?

    Grüße!

  • Eine Leiter ist kein Arbeitsplatz, es dürfen von Leitern aus nur Arbeiten "im geringen Umfang" vorgenommen werden, bei denen eine Hand zum Festhalten freibleiben muss.
    vgl. http://www.bgbau-medien.de/bausteine/b_22/b_22.htm
    Eine AbStuSi ist somit wenig sinnvoll.
    Weitaus wichtiger ist es, die Leiter gegen wegrutschen und kippen zu sichern.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo Zelle,

    Leitern dienen als Verkehrswege und sind, bis auf ganz kleine Ausnahmen, keine Arbeitsplätze.

    Eine PSAgA macht in meinen Augen auch keinen Sinn. Stell Dir vor, da fällt jemand von der Leiter. Wo soll denn die PSAgA angebracht sein?

    An der Leiter selbst? Das würde bedeuten, dass der Mitarbeiter erst von der Leiter fällt und dann die PSAgA die Leiter hinter sich herzieht und vermutlich umreißt.

    Oder an einem festen Punkt an dem auch die Leiter anliegt? Wenn Du an jedem Punkt, an dem Du die Leiter zum Arbeiten anlegst einen Sicherungspunkt für die PSA schaffen müsstest, hättest Du ganz schän was zu tun - zudem müsste der Punkt auch zur Aufnahme der Absturzlast ausgelegt sein.

    Setze lieber auf Gerüst, Hebebühne etc.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.