Moin Forum,
ich habe da ein kleines Problem mit der (u.a.) BGI 831 (Arbeiten an Gebäuden und Anlagen vorbereiten und durchführen).
Unter 3.3 heißt es: Bild 3-1:
>1 m: im Betrieb immer; bei Baurabeiten an Treppen etc.
>2 m: bei Bauarbeiten.
Ich verstehe diesen Unterschied zwischen 1 und 2 m nicht! Ein Geländer bzw. eine Sicherung muss ich doch bereits ab einer Höhe von 1m vornehmen, weshalb wird hier aber noch unterschieden (siehe Bild 3-1).