Argumente für Elektrogeräte-Prüfung

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  • Hallo

    Mobile Elektrogeräte müssen ja regelmäßig (mind. alle 2 Jahre) und vor der ersten Nutzung geprüft werden.
    Nachdem ich heute gleich mit zwei Kunden ellenlange Dispute deswegen hatte und das ohnehin bei allen Kunden auf völliges Unverständnis stößt: Mir fehlen als elektrischer Laie schlichtweg die Argumente. Die Aussage: „Weil es der Gesetzgeber so vorschreibt“ finde ich nicht unbedingt hilfreich oder überzeugend…
    Also: wer hat Argumentationshilfen für Geräte im Einsatz und vor alle für die Prüfung VOR der ersten Inbetriebnahme?

    Zweiter Punkt: ortsfeste Anlagen sind mind. alle 4 Jahre zu prüfen. Was genau fällt unter „ortsfest“? Ist das definiert (wenn ja :wo?). Was sind Einzelplatzdrucker? PC´s? Laptops, die de facto nicht vom Platz bewegt werden… Sind da individuelle Anpassungen möglich?
    Hier im Board hab ich die Aussage gefunden (Betriebsmittel)

    Zitat

    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind,…

    Das wären ja dann nur Kabel, Fön, …. Kaffeemaschine und co aber nicht? Oder doch, weil prinzipiell verschiebbar?

    Gruß A.

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  • Hallo Amaranth

    eine Begründung wäre weil es eine BGV Vorschrift ist und zwar die BGV A3.Die Messungen müssen nach der neuen Vorschrift nicht mehr alle Zwei Jahre oder 4 Jahre gemacht werden, sondern es muss für jedes Gerät eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, da manche Geräte Ständig genutz werden und andere nur im Schrank liegen. Wenn du dazu genaue Informationen brauchst, würde ich dir empfehlen beim TÜV mal Anzurufen.
    Die Definition zwischen Ortsfest und Ortsveränderlich ist, Ortsveränderliche Geräte sind Geräte die man mit max. 2Personen ohne Großen Aufwand von A nach B tragen kann (Aussage TÜV).
    Eine Begründung die immer zieht ist: Passiert etwas (kommt eine Person zu Schaden) mit Elektrischen Geräten die nicht geprüft sind, ist der Betreiber in der Haftung! Das Fängt bei einer Strafe von 15.000€ bishin zu Pfändung des Privatvermögens und sogar Gefängnis!
    Wir haben es bei uns im Betrieb jetzt erst machen lassen, war nicht Teuer!
    Bei Interesse kann Ich auch eine Firma Empfehlen!

    mfg
    Mahli

  • Hallo Mahli

    naja, genau diese Argumentation: "weil es eine BGV Vorschrift ist und zwar die BGV A3" finde ich eben nicht eingängig. Besser ist´s immer, wenn man den Leuten einen logischen Sinn dahinter erklären kann.
    Auch das finde ich nicht wirklich zielführend: "Passiert etwas (kommt eine Person zu Schaden) mit Elektrischen Geräten die nicht geprüft sind, ist der Betreiber in der Haftung!" --> da die Leute den tieferen Sinn nicht einsehen, gehen sie auf Risiko, weil sie meinen, dass Risiko sei eben nicht so hoch. Und ich kann dem wenig entgegen setzen. :(
    Wir reden hier übrigens nicht von großen Betrieben, sondern Firmen mit weniger als 10 Angestellten. Und da stehen zum Teil Summen von rund 1.000 Euro alle 2 Jahre im Gespräch. Das ist für einen Kleinbetrieb nicht ganz ohne.

    Achja: es geht um genutzte Geräte, nicht um Staubfänger im Schrank ;)

    Gruß A.

  • Hallo

    meiner Meinung nach giebt es keine Vernünftige Argumentation dafür es zu machen! Ich konnte meine Vorgesetzten nur damit Überzeugen das es Vorschrift ist! Es geht ja im endefekt bei der Messung nur darum, das die Elektrischen Geräte Regelmäßig von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Damit keine Person die Damit oder daran Arbeitet einen Elektrischen bekommt und dabei einen Schaden davon Trägt! Mann könnte vieleicht in einem Kleinen Betrieb wie bei dir noch sehen, das jeder Mitarbeiter der durch einen Elektrischen Schlag verletzt wird vieleicht auf unbestimmte Zeit Krank ist und dadurch dem Betrieb eine Finanzieller Schaden entstehen könnte wenn eine Person fehlt, weil man erst einen neuen Mitarbeiter Einlernen muss! Und das kann mal schnell mehr als 1000€ Kosten!

    mfg
    Mahli

  • Hallo Amaranth,

    wenn du die Suche mit "elektrische Prüfung" fütterst, erscheint das hier . Möglicherweise hilft dir da die eine oder andere Argumentation.
    Hänge mal noch eine Datei an, die schon etwas zu denken gibt. (möchte mich nicht mit fremden Federn schmücken; sie ist nicht von mir)


    Viele Grüße
    Martina

    Dateien

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (22. Oktober 2009 um 21:13)

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  • Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel „SK 3602“
    ist ja in erster Linie für die Feuersicherung,aber es
    wird doch alles geprüft

    habe ich damit alles getan ?

    oder muss ich noch mehr prüfen lassen...

  • Hallo,

    mit folgenden Argumenten haben wir die Prüfung elektrischer Betriebsmittel bisher ohne größere Probleme umgesetzt:
    - Die Fehlerquote an elektrischen Betriebsmittel ist erstaunlich hoch. Es fallen selbst fabrikneue Geräte (insb. Isolationsprüfung an Wasserkochern) durch die Prüfung.
    - Strom sieht man nicht. Und eine Spannung von 230 V kann schon zu tödlichen Verletzungen führen.
    - Schadhafte elektrische Geräte bilden eine immense potentielle Zündquelle. Und nachts und am Wochenende kann das zu einem existenzbedrohenden Schaden führen.

    Ich freue mich schon wieder auf die chinesische Weihnachtsbeleuchtung. Da wird wohl wieder die eine oder andere im Müll landen. Den Schaden hat der Mitarbeiter, der diese illegalerweise in seinem Büro einsetzt.

    Und auch noch wichtig: Kontrolliert mal das "Kleingedruckte" der Sachversicherung. Viele Versicherer verlangen in neuen Verträgen die jährliche Prüfung auf sicheren elektrischen Zustand.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Halo Mabu,

    die von dir erwähnte Prüfung bezieht sich auf eine reine versicherungsrechtliche Angelegenheit und wird auch nur stichprobenartig durchgeführt . Hierbei kommt es auf die Struktur des Versichers an. Einige Versicherer verlangen diese Prüfung nicht. Sind dann also auch nicht durchzuführen.

    Gruß

    Dirk

  • Hallo Amaranth,
    keine Ahnung, warum "Tonis Zauberkiste" das nicht zulässt. Ich kann den Link öffnen ?( Ist ja aber eigentlich auch egal. Wollte nur sagen, dass dieses Thema - oder in ähnlicher Weise - gelegentlich schon diskutiert wurde. Vielleicht findest du dabei ein passendes Argument. Nutz einfach mal die Suche.
    Mittlerweile wurden ja auch schon gute Argumente geliefert.

    Viele Grüße
    Martina

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    Andre' Maurois

  • Warum ist hier nur von BGV A3 die Rede?

    Die Betriebssicherheitsverordnung ist rechtlich viel höher aufgehängt, weil staatliches Recht. Und dort ist eindeutig gefordert, sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

    Ein Tip in Sachen Argumentation: Wer immer nur versucht, Fakten aufzuzählen, bleibt irgendwann auf der Strecke. Wer fragt, führt. Also stelle dem Gegner der Prüfungen mal ein paar unbequeme fragen und schon gehen der Gegenseite die Argumente aus.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Zitat

    Also stelle dem Gegner der Prüfungen mal ein paar unbequeme fragen und schon gehen der Gegenseite die Argumente aus.


    Zum Beispiel welche Fragen?

    Zitat

    Und dort ist eindeutig gefordert, sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.


    Logisch. Nur gehen die Gegner davon aus, DASS die Geräte sicher sind bzw. eine 100 %-ige Sicherheit ohnehin nicht möglich ist. Das Leben an sich ist nunmal lebensgefährlich ;)

    Gruß A.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Martina111
    Hallo Amaranth,
    keine Ahnung, warum "Tonis Zauberkiste" das nicht zulässt. Ich kann den Link öffnen

    Hallo Martina,

    den Link der Suchfunktion kann man nicht posten.
    Die Suche wird pro User neu erzeugt und gilt auch nur für den User.
    Die Suchergebnisse werden auch nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht.

    Aufgefallen ist mir das vor ein paar Tagen als a.r.ni was gesucht hat 8) 8)

    Sorry, aber das gibt die Software leider nicht her.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Zitat

    Original von Amaranth


    Zum Beispiel welche Fragen?

    z. B.

    ob bekannt ist, wie viele Unfälle es jährlich mit defekten Elektrogeräten gibt (google)
    ob man sich der Haftung im Schadensfall bewußt ist
    ob man sich der Tatsache und den Folgen eines Organisationsverschulden bewusst ist
    ...


    Du musst deine Argumente in Fragen umwandeln (und die in diesem Thread genannten natürlich auch) Gleichzeitig die Gegenargumente wieder zerpflücken und durch gezieltes Fragen zerstören. Das ist nicht so einfach, kann man aber z. B. zu Hause mit den Kindern sehr schön üben :)

    Zitat


    Logisch. Nur gehen die Gegner davon aus, DASS die Geräte sicher sind bzw. eine 100 %-ige Sicherheit ohnehin nicht möglich ist. Das Leben an sich ist nunmal lebensgefährlich ;)

    Gruß A.

    Falscher Ansatz. Du nimmst das Argument deines Arbeitgebers an, statt es zu zerpflücken.
    Der Arbeitgeber muss trotzdem sicher stellen, dass er sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Da reicht nicht alleine ein CE-Zeichen am Elektrogerät aus. Dazu kommt, dass Elektrogeräte, insbesondere Werkzeugmaschinen auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

    Und was so an "sicheren" Produkten auf den Markt kommt, kann man sich hier ansehen
    Klick!

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  • ...das wesentlichste Argument ist m.E. die Tatsache, dass mit ortsveränderlichen Geräten eben genau das passiert - sie wechseln häufig ihren Standort! Dementsprechend ist eine potentielle Beschädigung wahrscheinlicher als bei ortsfesten Installationen, da häufig an Steckern gezogen wird, Zuleitungen belastet sind, unterschiedliche Umwelteinflüsse wirken, das Arbeitsumfeld immer anders ist, sie von mehreren Personen benútzt werden etc. etc....

    Dadurch ergibt sich ebenfalls eine definition für "ortbeweglich". Ein Kühlschrank oder eine Kaffemaschine kann zwar bewegt werden, dies passiert i.d.R. aber eher selten. Aus diesem Grund unterliegen diese Gerätschaften in unserem hause gem. GefB einer zweijährigen Prüffrist.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)