Hallo Amaranth
eine Begründung wäre weil es eine BGV Vorschrift ist und zwar die BGV A3.Die Messungen müssen nach der neuen Vorschrift nicht mehr alle Zwei Jahre oder 4 Jahre gemacht werden, sondern es muss für jedes Gerät eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, da manche Geräte Ständig genutz werden und andere nur im Schrank liegen. Wenn du dazu genaue Informationen brauchst, würde ich dir empfehlen beim TÜV mal Anzurufen.
Die Definition zwischen Ortsfest und Ortsveränderlich ist, Ortsveränderliche Geräte sind Geräte die man mit max. 2Personen ohne Großen Aufwand von A nach B tragen kann (Aussage TÜV).
Eine Begründung die immer zieht ist: Passiert etwas (kommt eine Person zu Schaden) mit Elektrischen Geräten die nicht geprüft sind, ist der Betreiber in der Haftung! Das Fängt bei einer Strafe von 15.000€ bishin zu Pfändung des Privatvermögens und sogar Gefängnis!
Wir haben es bei uns im Betrieb jetzt erst machen lassen, war nicht Teuer!
Bei Interesse kann Ich auch eine Firma Empfehlen!
mfg
Mahli