- Offizieller Beitrag
Online-Artikel im "SicherheitsPartner" (2/2005) - Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Der berufsgenossenschaftliche Grundsatz 904 beschreibt unter der Ziffer 25 (G 25) eine der häufigsten Untersuchungen in der Arbeitsmedizin. Dabei handelt es sich um die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Trotz ihrer Bedeutung kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen bei der Anwendung.
In dem Beitrag "G 25 - Vorsorge oder Überwachung" (PDF, 2 Seiten, 366 kB) informiert die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen in der Ausgabe 2/2005 des Mitteilungsblattes "SicherheitsPartner" darüber, warum alle Beschäftigten, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten durchführen, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem G 25 erhalten sollten.