Hallo FSCH,
alles andere ist in Ordnung, Toiletten sind vorhanden... es ging nur um die Pausenräume. Alles andere ist sonst geklärt und problemlos.
Gruß
Toto
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo FSCH,
alles andere ist in Ordnung, Toiletten sind vorhanden... es ging nur um die Pausenräume. Alles andere ist sonst geklärt und problemlos.
Gruß
Toto
Hallo Stephan,
genauso habe ich auch argumentiert aber die Herren Unternehmer sind da sehr Resistent was dieses Thema angeht. Ich werde das meinem Auftraggeber jetzt mitteilen und darauf bestehen das Pausenräume zur Verfügung gestellt werden müssen... mal sehen was für Reaktionen kommen werden
Gruß
Toto
HalloMartina111 & bauco,
danke für die Antworten aber wie sieht es aus wenn die MA Ihre Pausen in den Fahrzeugen machen? Die haben die Fahrzeuge mit Standheizung und Umwandler für 230V ausgestattet damit sie in den Fahrzeugen Pause machen können.
Da würde für mich Punkt 7 Abs.4 zutragen kommen, oder?
Zitat(4) Die lichte Höhe von Pausenräumen oder Pausenbereichen muss mindestens 2,30 m betragen.
Hallo Kollegin und Kollegen,
ich habe mal eine Frage bezüglich Pausenräume (Bauwagen oder Container) auf Rohrnetzbaustellen. Gemäß der ArbStättV bzw. ASR 4.2 gehören meiner Meinung nach entweder ein Bauwagen oder ein Container auf den Baustellen wenn die Bauzeit über einen längeren Zeitraum dauert (zwischen 3-6 Monate). Die MA auf den Baustellen sollen schließlich venünftig Pause machen können und sich vorallem auch waschen und umziehen können. Jetzt habe ich allerdings das Problem das ein Teil der jeweiligen Unternehmen die Meinung vertreten, dass Ihre Fahrzeuge so ausgestattet sind das kein "weiterer" Pausenraum nötig ist (in den Fahrzeugen ist eine Standheizung wo sie dann mit 2-3 Personen Pause machen). Sie beziehen sich vor allem auf diese Passagen in der ASR 4.2:
Zitat von toto(2) Ein Pausenraum oder Pausenbereich ist zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Beschäftigte einschließlich Zeitarbeitnehmern gleichzeitig in der Arbeitsstätte tätig sind.
Nicht zu berücksichtigen sind Beschäftigte, die
- aufgrund des Arbeitszeitgesetzes keinen Anspruch auf Ruhepausen haben (z. B. Teilzeitkräfte mit bis zu sechs Stunden täglicher Arbeitszeit) oder
- überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte tätig sind (z. B. Außendienstmitarbeiter, Kundendienstmonteure).
Bei dieser Passage geht das gegrummel erst recht los weil max. 6-7 Personen auf der Baustelle sind.
Zitat"wenn mehr als zehn Beschäftigte einschließlich Zeitarbeitnehmern gleichzeitig in der Arbeitsstätte tätig sind"
Hier geht das zweite gegrummel los, weil die MA bei der Firma beginnen und dort wieder Feierabend machen und eben nicht auf der Baustelle...
Zitat" überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte tätig sind..."
Ich meine das die Arbeitsstätte trotzdem die Baustelle ist und nicht die Firma wo sie mit der Arbeitzzeit beginnen und dort wieder aufhören.
Meine Argumente die da gegen sprechen sind dann folgende:
ZitatAlles anzeigen(3) Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zu stellen, wenn Sicherheits-oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Das können z. B. sein:
- Arbeiten mit erhöhter Gesundheitsgefährdung in Hitze, Kälte, Nässe oder Staub,
-Überschreitung der Auslösewerte für Lärm oder Vibrationen (siehe LärmVibrationsArbSchV),
-Gefährdungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen oder Gefahrstoffen,
- unzuträgliche Gerüche,
- überwiegende Arbeiten im Freien,
-andauernde, einseitig belastende Körperhaltung mit eingeschränktem Bewegungsraum, z. B. Steharbeit,
- schwere körperliche Arbeit,
- stark schmutzende Tätigkeit,
- Arbeitsräume/Bereiche ohne Tageslicht oder
- Arbeitsräume/Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte (z. B. Kunden, Publikum, Mitarbeiter von Fremdfirmen) Zutritt haben.
(9) In Pausenräumen und Pausenbereichen muss für Beschäftigte, die den Raum oder Bereich gleichzeitig benutzen sollen, eine Grundfläche von jeweils mindestens 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“).
Die Grundfläche eines Pausenraumes muss mindestens 6,00 m² betragen.
Die lichte Höhe von Pausenräumen muss den Anforderungen der ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ entsprechen. (Wie soll das in einem Fahrzeug möglich sein???)
Wie seht Ihr das? Übertreibe ich da? Ich bin mir ehrlich gesagt nicht mehr sicher...
VG Toto
Hallo,
zunächst musst Du wissen wieviele Firmen tätig werden, sind alle MA Männlich oder gibt es auch Weibliche MA. Dann solltest Du dir einen Bauzeitenplan vom Generalunternehmer bzw. von den Firmen geben lassen.
Weiterhin solltest Du auch folgende Punkte abfragen:
Wenn Du das alle Infos hast dann kannst du mit der SiGe-Koordination langsam beginnen. Im Nachgang werden sicherlich noch einige andere Parameter abgefragt, aber das hängt aber von den Maßnahmen der Baustelle ab.
Hallo Charlyri
grrr...An welcher Stelle habe ich das behauptet, dass ein Meister "keinerlei" Verantwortung trägt? Und das Arbeitsschutzgesetz für ihn überhaupt keine Rolle spielt?
An welcher stelle hab ich das gegenteil behauptet bzw. das Du das geschrieben hast
Ein Meister ist auch ein Beschäftigter und er wird gewiß seine Pflichten entsprechend des § 15, § 16 (insbes.Absatz 2) als auch seine Rechte bezüglich des § 17 (insbes. Absatz 2) kennen.
Das hat doch niemand bestritten, oder?
Das ArbSchG. Der Arbeitgeber hat.......Das ist natürlich in erster Linie der Unternehmer selbst. Der hat aber die unangenehme Eigenschaft sein Delegationsrecht auszuüben. Das kann er zum einen über eine Pflichtendelegation vollziehen. I. d. R sind das Stellenbeschreibungen, Verantwortungsmatrixen oder noch viel einfacher ---> die Tarifverträge!!!
Das wäre hier auch meine erste Antwort gewesen. Die Meister sollten sich mal ihre Verträge durchlesen. U. U. steht dort drin, dass sie im Rahmen ihres Aufgabengebietes auch die Einhaltung des ARbSchG überwachen müssen. Unterstützt wird diese Anforderung durch das Organigramm. Dort ist schwarz auf weiß durch Pfeile oder Verbindungslinien aufgeführt, wie das Unternehmen aufgebaut ist und wie die Organisation des Unternehmers gegliedert ist.
Genau so ist es, ich denke das sollte jede Fürhrungskraft wissen bzw. (Holschuld) sich die Info besorgen.
Klar doch, aber als Meister würde ich mir eine Umgangsform wünschen, die mich motiviert.
Nachdruck verleiten ist auch eine Art der Motivation
toto
Generell? Das bezweifle ich.
Hallo,
ein Meister dem Personal unterstellt ist und dabei keinerlei Verantwortung trägt ist doch völlig sinnfrei, oder?
Worum geht es den also jetzt hier? Geht es bei dieser Diskussion nur um die Theorie?
Wenn ich Unternehmer wäre dann stelle i.d.R. ein Meister ein, weil er entweder ein hohes Wissen in seinem Bereich hat und alleine arbeitet, oder ich Ihm Personal unterstelle der auch die Pflichtenübertragung anerkennt.
Ohne schriftliche Beauftragung: Soweit der Meister arbeitsschutzrechtliche maßgebliche Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse hat. (innerhalb seines Bereiches). Voraussetzung: Geeignetheit und Kompetenz. Außerhalb des Bereiches - Delegation per schriftlicher Beauftragung.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung: Er muss geeignete Führungskräfte (Vorgesetzte) auswählen, einsetzen, anweisen und beaufsichtigen.
Ich denke das ist inzwischen jedem klar, das ist auch mehrfach beschrieben worden.
toto
OK....hoffentlich habe ich es richtig gemacht
Hi kelte,
ich habs für Dich übernommen, hoffe das ist O.K. für Dich.
toto
und herzlich
Auch von mir ein herzliches Willkommen!
Nein z.Zt habe ich keine Fragen, aber wenn doch schreibe ich Euch hier an
Hallo Oliver,
ich würde mal ein Antiviren Programm durchlaufen lassen, nicht das Du dir was eingefangen hast...
Hallo Atte-de,
willkommen hier im Forum und auf eine Gute zusammenarbeit. Schau'n mer mal
Danke Harald,
Super Erklärung....besser und einfacher geht es nicht!
Hallo Elmar,
willkomen auf sifaboard der zusammenhalt ist hier spitze!
Dann wünsche ich Dir alles Gute für die Ausbildung! Bisher haben es die meisten geschafft
12.08.2010
Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck
auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer
verletzt - aber er bekam Hilfe. Einen Tag vor seinem Unfall hatten 57
Berufsgenossenschaften in Deutschland ihre Arbeit aufgenommen. Bucks Arbeitgeber
konnte deshalb den Unfall der Baugewerks-Berufsgenossenschaft melden. Sie
erkannte dem verletzten Buck eine Rente zu. Wäre der Unfall einige Tage vorher
geschehen, hätte Buck keinerlei Unterstützung erwarten können - nur die
Sozialfürsorge wäre ihm und seiner Familie geblieben.
Der 1. Oktober 1885 ist die Geburtsstunde der gesetzlichen
Unfallversicherung in Deutschland. Das Unfallversicherungsgesetz hatte 1884 die
Grundlage geschaffen, ein Jahr später nahmen die Berufsgenossenschaften ihre
Arbeit auf. Zu Beginn stand die Verbesserung der katastrophalen
Arbeitsbedingungen in den Fabriken im Vordergrund. Heute stellt die moderne
Arbeitswelt die Menschen vor neue Herausforderungen. Dazu Dr. Joachim Breuer,
Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV): "Der klassische Arbeitsschutz ist nach wie vor das
Kerngeschäft der gesetzlichen Unfallversicherung. Gleichzeitig öffnen wir uns
aber neuen Themen. Die Folgen des demografischen Wandels oder die vermehrten
Klagen über psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind nur zwei davon."
Alles aus einer Hand
In den 125 Jahren ihres Bestehens war die gesetzliche Unfallversicherung
immer ein Spiegel der sich wandelnden Arbeitswelt. Sie begleitet die
Veränderungen, versucht neue Gefahren frühzeitig zu erforschen und bestehende
Risiken zu verringern. Ihr Auftrag war und ist es, die Rahmenbedingungen für
sichere und gesunde Arbeit zu verbessern. Dabei helfen auch eigene
Forschungsinstitute. Sie unterstützen den Präventionsauftrag von
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Dieser erfolgreichen Arbeit ist es mit
zu verdanken, dass die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland in den vergangenen
Jahrzehnten beständig zurückgegangen ist.
Kommt es aber doch zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit, dann
unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Versicherte und Unternehmen gemäß
ihrem gesetzlichen Auftrag "mit allen geeigneten Mitteln". Von der
Heilbehandlung bis zur beruflichen Wiedereingliederung reicht das Angebot. Die
berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken garantieren eine medizinische
Versorgung auf höchstem Niveau. Sie verfolgen einen ganzheitlichen
Behandlungsansatz, der von Anfang an die erfolgreiche Rehabilitation im Blick
hat. Die Versicherten sollen in das Arbeitsleben zurückkehren, selbst wenn
gesundheitliche Einschränkungen dies erschweren. Speziell geschulte Rehaberater
unterstützen sie dabei. Bleibt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bestehen,
erhalten betroffene Versicherte eine Rente.
Die gesetzliche Unfallversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie alles
"aus einer Hand" liefert: Prävention, Rehabilitation und Entschädigung.
Von Beginn an wurde sie von einer Selbstverwaltung geleitet, die seit 1951
paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist. Diese
Führungsstruktur hat sich bewährt, denn sie garantiert einen engen Kontakt zu
den Betrieben. Breuer: "Diese Verwurzelung in der Praxis gewährleistet, dass
Prävention und Rehabilitation sich eng an den Bedürfnissen von Versicherten und
Unternehmen orientieren. Gerade deshalb hat die gesetzliche Unfallversicherung
bei beiden Gruppen eine hohe Akzeptanz."
Die Organisation, die 1885 als Versicherung für "gefährliche Berufe" begann,
ist 2010 so zu einem modernen Dienstleister für Versicherte und Betriebe
geworden, der anderen Ländern als Vorbild für den Aufbau eigener
Unfallversicherungen dient.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Hintergrundtext.
Eine
Vielzahl historischer Plakate und Fotos steht in der DGUV-Bilddatenbank zum
Download bereit.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030
288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: Stefan Boltz
Hallo,
na dann mal hoch die tassen jetzt noch den SiGeKo nach BGR 128 hinterher schieben und die sache ist Perfekt
Hallo Adrian,
versuch es mal mit einen anderen Player,
wie z.B. VLC,
damit geht es auf jeden fall und ist kostenlos
Hallo Zusammen,
Das europäische Parlamanet hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2009 mit großer Mehrheit ein Verbot gefährlicher dichlormethanhaltiger Abbeizmittel beschlossen. Weitere Informationen erhalten Ihr unter: