Beiträge von toto

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    Hallo Stephan,

    genauso habe ich auch argumentiert aber die Herren Unternehmer sind da sehr Resistent was dieses Thema angeht. Ich werde das meinem Auftraggeber jetzt mitteilen und darauf bestehen das Pausenräume zur Verfügung gestellt werden müssen... mal sehen was für Reaktionen kommen werden <XX(:D

    Gruß
    Toto

    HalloMartina111 & bauco,

    danke für die Antworten aber wie sieht es aus wenn die MA Ihre Pausen in den Fahrzeugen machen? Die haben die Fahrzeuge mit Standheizung und Umwandler für 230V ausgestattet damit sie in den Fahrzeugen Pause machen können.
    Da würde für mich Punkt 7 Abs.4 zutragen kommen, oder?

    Zitat

    (4) Die lichte Höhe von Pausenräumen oder Pausenbereichen muss mindestens 2,30 m betragen.

    Hallo Kollegin und Kollegen,

    ich habe mal eine Frage bezüglich Pausenräume (Bauwagen oder Container) auf Rohrnetzbaustellen. Gemäß der ArbStättV bzw. ASR 4.2 gehören meiner Meinung nach entweder ein Bauwagen oder ein Container auf den Baustellen wenn die Bauzeit über einen längeren Zeitraum dauert (zwischen 3-6 Monate). Die MA auf den Baustellen sollen schließlich venünftig Pause machen können und sich vorallem auch waschen und umziehen können. Jetzt habe ich allerdings das Problem das ein Teil der jeweiligen Unternehmen die Meinung vertreten, dass Ihre Fahrzeuge so ausgestattet sind das kein "weiterer" Pausenraum nötig ist (in den Fahrzeugen ist eine Standheizung wo sie dann mit 2-3 Personen Pause machen). Sie beziehen sich vor allem auf diese Passagen in der ASR 4.2:

    Zitat von toto

    (2) Ein Pausenraum oder Pausenbereich ist zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Beschäftigte einschließlich Zeitarbeitnehmern gleichzeitig in der Arbeitsstätte tätig sind.
    Nicht zu berücksichtigen sind Beschäftigte, die
    - aufgrund des Arbeitszeitgesetzes keinen Anspruch auf Ruhepausen haben (z. B. Teilzeitkräfte mit bis zu sechs Stunden täglicher Arbeitszeit) oder
    - überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte tätig sind (z. B. Außendienstmitarbeiter, Kundendienstmonteure).

    Bei dieser Passage geht das gegrummel erst recht los weil max. 6-7 Personen auf der Baustelle sind.

    Zitat

    "wenn mehr als zehn Beschäftigte einschließlich Zeitarbeitnehmern gleichzeitig in der Arbeitsstätte tätig sind"

    Hier geht das zweite gegrummel los, weil die MA bei der Firma beginnen und dort wieder Feierabend machen und eben nicht auf der Baustelle...

    Zitat

    " überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte tätig sind..."


    Ich meine das die Arbeitsstätte trotzdem die Baustelle ist und nicht die Firma wo sie mit der Arbeitzzeit beginnen und dort wieder aufhören.
    Meine Argumente die da gegen sprechen sind dann folgende:

    Wie seht Ihr das? Übertreibe ich da? Ich bin mir ehrlich gesagt nicht mehr sicher...

    VG Toto

    Hallo,

    zunächst musst Du wissen wieviele Firmen tätig werden, sind alle MA Männlich oder gibt es auch Weibliche MA. Dann solltest Du dir einen Bauzeitenplan vom Generalunternehmer bzw. von den Firmen geben lassen.
    Weiterhin solltest Du auch folgende Punkte abfragen:

    • Benennung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß AsiG
    • Betriebshaftpflicht/BG-Zugehörigkeit
    • Übertragung von Unternehmerpflichten / Aufsichtführender nach UVV Bauarbeiten DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
    • Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze
    • Nachweise über erfolgte Unterweisungen der Beschäftigten gem. UVV/Arbeitsschutzgesetz
    • Benennung der Ersthelfer mit Ausbildungsnachweis
    • Personalliste
    • Liste der eingesetzten Arbeits- und Betriebsstoffe und Hinweise auf eingesetzte Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung
    • Liste der Nachunternehmer

    Wenn Du das alle Infos hast dann kannst du mit der SiGe-Koordination langsam beginnen. Im Nachgang werden sicherlich noch einige andere Parameter abgefragt, aber das hängt aber von den Maßnahmen der Baustelle ab.

    Hallo Charlyri

    grrr...An welcher Stelle habe ich das behauptet, dass ein Meister "keinerlei" Verantwortung trägt? Und das Arbeitsschutzgesetz für ihn überhaupt keine Rolle spielt?

    An welcher stelle hab ich das gegenteil behauptet bzw. das Du das geschrieben hast ?(

    Ein Meister ist auch ein Beschäftigter und er wird gewiß seine Pflichten entsprechend des § 15, § 16 (insbes.Absatz 2) als auch seine Rechte bezüglich des § 17 (insbes. Absatz 2) kennen.

    Das hat doch niemand bestritten, oder?

    Das ArbSchG. Der Arbeitgeber hat.......Das ist natürlich in erster Linie der Unternehmer selbst. Der hat aber die unangenehme Eigenschaft sein Delegationsrecht auszuüben. Das kann er zum einen über eine Pflichtendelegation vollziehen. I. d. R sind das Stellenbeschreibungen, Verantwortungsmatrixen oder noch viel einfacher ---> die Tarifverträge!!!
    Das wäre hier auch meine erste Antwort gewesen. Die Meister sollten sich mal ihre Verträge durchlesen. U. U. steht dort drin, dass sie im Rahmen ihres Aufgabengebietes auch die Einhaltung des ARbSchG überwachen müssen. Unterstützt wird diese Anforderung durch das Organigramm. Dort ist schwarz auf weiß durch Pfeile oder Verbindungslinien aufgeführt, wie das Unternehmen aufgebaut ist und wie die Organisation des Unternehmers gegliedert ist.

    Genau so ist es, ich denke das sollte jede Fürhrungskraft wissen bzw. (Holschuld) sich die Info besorgen.

    Klar doch, aber als Meister würde ich mir eine Umgangsform wünschen, die mich motiviert.

    Nachdruck verleiten ist auch eine Art der Motivation ;)

    toto

    Generell? Das bezweifle ich.

    Hallo,
    ein Meister dem Personal unterstellt ist und dabei keinerlei Verantwortung trägt ist doch völlig sinnfrei, oder?
    Worum geht es den also jetzt hier? Geht es bei dieser Diskussion nur um die Theorie?
    Wenn ich Unternehmer wäre dann stelle i.d.R. ein Meister ein, weil er entweder ein hohes Wissen in seinem Bereich hat und alleine arbeitet, oder ich Ihm Personal unterstelle der auch die Pflichtenübertragung anerkennt.

    Ohne schriftliche Beauftragung: Soweit der Meister arbeitsschutzrechtliche maßgebliche Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse hat. (innerhalb seines Bereiches). Voraussetzung: Geeignetheit und Kompetenz. Außerhalb des Bereiches - Delegation per schriftlicher Beauftragung.
    Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung: Er muss geeignete Führungskräfte (Vorgesetzte) auswählen, einsetzen, anweisen und beaufsichtigen.

    Ich denke das ist inzwischen jedem klar, das ist auch mehrfach beschrieben worden.

    toto

    12.08.2010

    Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck
    auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer
    verletzt - aber er bekam Hilfe. Einen Tag vor seinem Unfall hatten 57
    Berufsgenossenschaften in Deutschland ihre Arbeit aufgenommen. Bucks Arbeitgeber
    konnte deshalb den Unfall der Baugewerks-Berufsgenossenschaft melden. Sie
    erkannte dem verletzten Buck eine Rente zu. Wäre der Unfall einige Tage vorher
    geschehen, hätte Buck keinerlei Unterstützung erwarten können - nur die
    Sozialfürsorge wäre ihm und seiner Familie geblieben.

    Der 1. Oktober 1885 ist die Geburtsstunde der gesetzlichen
    Unfallversicherung in Deutschland. Das Unfallversicherungsgesetz hatte 1884 die
    Grundlage geschaffen, ein Jahr später nahmen die Berufsgenossenschaften ihre
    Arbeit auf. Zu Beginn stand die Verbesserung der katastrophalen
    Arbeitsbedingungen in den Fabriken im Vordergrund. Heute stellt die moderne
    Arbeitswelt die Menschen vor neue Herausforderungen. Dazu Dr. Joachim Breuer,
    Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche
    Unfallversicherung (DGUV): "Der klassische Arbeitsschutz ist nach wie vor das
    Kerngeschäft der gesetzlichen Unfallversicherung. Gleichzeitig öffnen wir uns
    aber neuen Themen. Die Folgen des demografischen Wandels oder die vermehrten
    Klagen über psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind nur zwei davon."

    Alles aus einer Hand

    In den 125 Jahren ihres Bestehens war die gesetzliche Unfallversicherung
    immer ein Spiegel der sich wandelnden Arbeitswelt. Sie begleitet die
    Veränderungen, versucht neue Gefahren frühzeitig zu erforschen und bestehende
    Risiken zu verringern. Ihr Auftrag war und ist es, die Rahmenbedingungen für
    sichere und gesunde Arbeit zu verbessern. Dabei helfen auch eigene
    Forschungsinstitute. Sie unterstützen den Präventionsauftrag von
    Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Dieser erfolgreichen Arbeit ist es mit
    zu verdanken, dass die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland in den vergangenen
    Jahrzehnten beständig zurückgegangen ist.

    Kommt es aber doch zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit, dann
    unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Versicherte und Unternehmen gemäß
    ihrem gesetzlichen Auftrag "mit allen geeigneten Mitteln". Von der
    Heilbehandlung bis zur beruflichen Wiedereingliederung reicht das Angebot. Die
    berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken garantieren eine medizinische
    Versorgung auf höchstem Niveau. Sie verfolgen einen ganzheitlichen
    Behandlungsansatz, der von Anfang an die erfolgreiche Rehabilitation im Blick
    hat. Die Versicherten sollen in das Arbeitsleben zurückkehren, selbst wenn
    gesundheitliche Einschränkungen dies erschweren. Speziell geschulte Rehaberater
    unterstützen sie dabei. Bleibt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bestehen,
    erhalten betroffene Versicherte eine Rente.

    Die gesetzliche Unfallversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie alles
    "aus einer Hand" liefert: Prävention, Rehabilitation und Entschädigung.

    Von Beginn an wurde sie von einer Selbstverwaltung geleitet, die seit 1951
    paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist. Diese
    Führungsstruktur hat sich bewährt, denn sie garantiert einen engen Kontakt zu
    den Betrieben. Breuer: "Diese Verwurzelung in der Praxis gewährleistet, dass
    Prävention und Rehabilitation sich eng an den Bedürfnissen von Versicherten und
    Unternehmen orientieren. Gerade deshalb hat die gesetzliche Unfallversicherung
    bei beiden Gruppen eine hohe Akzeptanz."

    Die Organisation, die 1885 als Versicherung für "gefährliche Berufe" begann,
    ist 2010 so zu einem modernen Dienstleister für Versicherte und Betriebe
    geworden, der anderen Ländern als Vorbild für den Aufbau eigener
    Unfallversicherungen dient.

    Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Hintergrundtext.
    Eine
    Vielzahl historischer Plakate und Fotos steht in der DGUV-Bilddatenbank zum
    Download bereit.


    Pressekontakt:

    Deutsche Gesetzliche
    Unfallversicherung (DGUV)
    Pressestelle
    Stefan Boltz
    Tel.: 030
    288763768
    Fax: 030 288763771
    E-Mail: Stefan Boltz