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  • Hallo Iks-arbeitsschutz,


    Regale für Thunfisch?

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (15. März 2009 um 20:22)

  • Hallo lks-arbeitsschutz,
    schau Dich hier in Ruhe erstmal um. Lies bitte die Forenregeln und schau mal, ob Du über die Suchfunktion fündig wirst.

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (16. März 2009 um 21:22)

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  • Das Forum ist sehr umfangreich, bis da durch ist .
    "Dat kann dauern". Aber das Board ist Spitze.

    Gruß Bernd

    "Ich bin so wie ich bin, mich ändert keine Macht der Welt mehr!"

  • Hallo, besorg dir den Norm-Entwurf DIN EN 15878. Habe selbst die Ausgabe von 2008. Da steht viel von dem drin, was du anscheinend wissen möchtest.

    Einmal editiert, zuletzt von busse-kern (20. März 2009 um 13:20)

  • Zitat

    Original von lks-arbeitsschutz
    ... Ich hoffe, dass dies nun eindeutig genug ist!!!!!


    Zitat aus "Maskerade" von Terry Pratchett, 1995:
    "And all those exclamation marks, you notice?
    Five?
    A sure sign of someone who wears his underpants on his head ..."

    Nix für ungut!
    Hier mag solch ein Ausruf in Ordnung sein, aber Vorsicht bei gleichen Ausrufen am Arbeitsplatz ... auch dort mag es Leute geben, die Terry Pratchett gelesen haben ...
    ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • in deutsch:
    "Und alle jene Ausrufungszeichen bemerken Sie? Fünf? Ein sicheres Zeichen von jemandem, der seine Unterhose auf seinem Kopf ... \ trägt "

    völlig richtig. Nur meiner Meinung nach weder am Arbeitsplatz - noch hier.

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

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  • ... als Neuling wollte ich nicht so deutlich werden ...
    :48:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Zitat

    Original von lks-arbeitsschutz
    Ich suche Prüfprotokolle, Checklisten etc. für Regale ( Regalinspektion).


    Heute bei einem Auftraggeber, der ein Lager mit zahlreichen Schwerlastregalen hat: ihm liegt ein Angebot eines renommierten Unternehmens (das ich mit Regalen bislang nicht in Verbindung brachte, sondern mit Flurförderzeugen) vor, bei ihm regelmäßig Regalinspektionen durchzuführen:
    Ich zitiere aus dem Angebot:
    Lagereinrichtungen (Regalanlagen) sind Arbeitsmittel und unterliegen in Deutschland der Betriebssicherheitsverordnung und damit der Verantwortung des Betreibers. Regalanlagen sind daher mindestens einmal pro Jahr von einer fachkundigen Person zu überprüfen. Den Ablauf der Kontrollen von Regalanlagen regelt der europäische Normenentwurf DIN EN 15635.

    Also Info an "lks-arbeitsschutz": der Normenentwurf DIN EN 15635 beschreibt den Umfang von Regalprüfungen.

    Zurück zum Angebot:
    ich halte die Aussagen in dieser Form für unseriös, weil mit einer GefB gemäß BetrSichV die Prüffrist erst festgelegt wird - und die kann auch größer als ein Jahr sein!.
    Und statt einen Normenentwurf ziehe ich lieber die BGR 234 heran
    (Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Regale und Schränke sowie Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.)
    - und dort geht es nur um "kraftbetriebene" Regale, nicht um einfache Schwerlastregale ...

    Fragen:

    Kennt Ihr die Inhalte der prEN 15635?
    Finden in Euren Betrieben regelmäßige Regalprüfungen statt?
    Was haltet Ihr von dem Angebot? (vergleichbare Dienstleistungen finden sich genügend im Internet, wenn man mit dem Begriff "Regalinspektion" googelt)

    Habe ich bei einfachen, statischen Schwerlastregalen den Handlungsbedarf, teure "Experten-Regalinspektionen" durchführen zu lassen - oder soll ich mit einem breiten Grinsen das Angebot beantworten mit einem
    "Probier'n kann man's und a bisserl was geht allaweil - aber jetzt schleich Di!"

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Zurück zum Thema:
    @IKS Arbeitsschutz: In den alten GUV´s 16.7 und 16.8 ist eine Menge aus der Praxis beschrieben. Das hilft auch heute noch, auch wenn diese Vorschriften mit Verabschiedung der BetrSichV nicht mehr gültig sind.
    (GUV 16.8 entspricht der ZH 1/428 Richtlinien für Lagereinrichtungen und -geräte (zu finden unter BGR 428)
    GUV 16.7 entspricht der ZH 1/361 Richtlinien für Geräte und Anlagen zur Regalbedienung)
    Versteht mich bitte richtig. Obwohl diese Schriften nicht mehr gültig sind, kann man für Gefährdungsbeurteilungen, Berechnungen (Stapelhöhe) und Prüfungen viel entnehmen. Man muss selbstverständlich überprüfen, ob der entsprechende Punkt noch mit der BetrSichV übereinstimmt (z.B. Überprüfungsfristen, Definition einer sachkundigen Person etc.). Der Vorteil dieser damaligen Vorschriften war die konkrete Aussage. Hinterfragt man dies kritisch und vergleicht mit dem Stand der (heutigen) Technik, hat man schon eine Grundlage für Bewertungen.
    Oder liege ich da falsch?
    MfG
    ralph

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

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  • Hallo Ralph,
    sehe ich auch so. Hab mich extra um die alten UVVèn bemüht. Damit hat man doch erstmal `ne Basis ;)

    VG Martina

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    Andre' Maurois

  • Zitat

    Original von a.r.ni
    Kennt Ihr die Inhalte der prEN 15635?
    Finden in Euren Betrieben regelmäßige Regalprüfungen statt?
    Was haltet Ihr von dem Angebot?

    Nach mehr als einer Woche nur eine Antwort auf meine Fragen.
    Ich nehme dann mal an, dass Ihr nicht weiterhelfen könnt.
    Schade.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo arni,
    sorry, wir sind wohl vom eigentlichen Thema etwas abgeschwiffen.... 8o

    Zitat:
    ....Regalanlagen und deren Einrichtungen sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). § 3 verpflichtet den Unternehmer, auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In § 10 werden Umfang und Fristen der Prüfung von Regalanlagen durch eine Befähigte Person geregelt. Die neue DIN EN 15635 definiert wöchentlich durchzuführende Inspektionen und die so genannte Experteninspektion, die in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten von einer fachkundigen Person (Regalprüfer / Regalinspekteur) durchgeführt werden muss. Die wöchentliche Inspektion kann von qualifizierten Mitarbeitern übernommen werden. Die Experteninspektion kann nur von einem Sachkundigen mit vertieften Fachkenntnissen durchgeführt werden. Die Vermittlung der Sachkunde zur jährlichen Prüfung von Regalanlagen erfolgt auf der Grundlage der DIN EN 15635.

    Man unterscheidet zwei "Prüfverfahren", und: die Prüffrist kann in der Gebu < 1 Jahr festgelegt sein, eine generelle Prüffrist - die Experteninspektion, ist im Abstand von nicht mehr als 12 Monaten durch einen Sachkundigen durchzuführen .

    Viele Grüße
    Martina

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    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (15. Mai 2009 um 23:20)

  • Zitat

    Original von Martina111
    ... sorry, wir sind wohl vom eigentlichen Thema etwas abgeschwiffen....

    abgeschwiffen - boah! Gehörst Du zur Gesellschaft zur Stärkung der Verben ?
    http://verben.texttheater.de/Startseite
    ;)

    Zitat

    Zitat: ....Regalanlagen und deren Einrichtungen sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ...


    Woher ist das Zitat?

    Zitat

    ... Die neue DIN EN 15635 definiert wöchentlich durchzuführende Inspektionen und die so genannte Experteninspektion, die in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten von einer fachkundigen Person (Regalprüfer / Regalinspekteur) durchgeführt werden muss.

    Muss ich also Unternehmen darauf vorbereiten, dass sie entweder jemanden zu einem Ausbilder schicken müssen oder einmal im Jahr einen Auftrag über 500 - 1.500 € (vorliegendes Angebot) für die Regalprüfung erteilen müssen?

    So, jetzt der Reihe nach:
    Ralph: Danke für eine Antwort
    Martina111: Vielen Dank für Deine ausführlichen Hinweise
    @alle: ich finde es schade, dass meine (erste) Problem-Anfrage zu keinem Ergebnis geführt hat, das meine Fragen beantwortet oder ein Stimmungsbild liefert.
    Naja. :(

    Mittlerweile habe ich mit einem Teilnehmer eines Fachausschusses für Regaleinrichtungen gesprochen. Von Seiten der Regalhersteller habe man den Normenausschuss erfolgreich manipulieren können, um die EN durchzubekommen; die BGn seien darüber nicht glücklich und würden die firmenspezifische Festlegung der Prüffristen mit Hilfe einer GefB anerkennen.
    Wichtig sei auch die Einschätzung des Stellenwertes einer Norm;
    sofern diese nicht in einem Gesetz, einer Verordnung, einer Verwaltungsvorschrift oder einer BGV als Grundlage definiert ist, ist es eine "Empfehlung", aber eben nicht "Gesetz".

    Für mich heißt das: ich spreche mit meinen Unternehmen über die Regale, erstelle eine GefB und lege die Prüffristen fest.
    Und wenn für eine Art Archiv, in das über langen Zeitraum keine Sachen eingelagert oder herausgeholt werden, eine Prüffrist von 3 Jahren von mir festgelegt wird - dann ist das auch in Ordnung.
    Dass ich einen "Regalprüfer" kostenpflichtig in eines meiner Unternehmen lasse, ist wohl eher unwahrscheinlich.
    (Ich werde das nur machen, wenn in einem Unternehmen Schwerlastregale vorhanden sind, die gebraucht gekauft wurden und für die keine technische Dokumentation vorhanden sind ... ;) )

    Also eine eigene Antwort auf meine Fragen:

    - Finden in Euren Betrieben regelmäßige Regalprüfungen statt?
    Ich hoffe, dass Ihr das in Euren Prüflisten habt.

    - Was haltet Ihr von dem Angebot? (vergleichbare Dienstleistungen finden sich genügend im Internet, wenn man mit dem Begriff "Regalinspektion" googelt)
    Ihr kennt ein vergleichbares Angebot möglicherweise nicht oder seid ohne weitergehende Information nicht in der Lage, eine Einschätzung abzugeben.
    Ich schmunzele über das Angebot. s.o.

    - Habe ich bei einfachen, statischen Schwerlastregalen den Handlungsbedarf, teure "Experten-Regalinspektionen" durchführen zu lassen - oder soll ich mit einem breiten Grinsen das Angebot beantworten mit einem "Probier'n kann man's und a bisserl was geht allaweil - aber jetzt schleich Di!"
    Ich verlasse mich auf meine GefB, dokumentiere die Prüfungen und ignoriere in den meisten Fällen (Ausnahme s.o.) Angebote von Regalinspektoren.

    Basta!

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (7. Juni 2009 um 19:53)

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  • Hallo a.r.n.i,

    ich sehe das so wie du, (m . E. habe ich das auch schon mal sinngemäß hier im Forum gepostet - kann ich aber nicht mehr finden) eine Norm erfüllt nun mal nur eine Vermutungswirkung, dass bei ihrer Anwendung das Schutzziel - hier Betriebssicherheitsverordnung - erfüllt wird. Jede andere Lösung, die auch zur Erfüllung dieses Schutzzieles führt, ist genehm.
    Wenn ich Vertreter der Regallobby wäre, würde ich Letzteres auch verschweigen, denn "wess Brot ich ess - dess Lied ich sing".
    Z. B. bei meinen Kunden werden die Regale im Zuge der Betriebsbegehungen in Augenschein genommen, Mängel im Begehungsbericht so beschrieben, dass der Unternehmer die Handlungsdringlichkeit daraus ableiten kann - nicht anders als das "Ampelsystem" der Regalinspektoren
    - alles ohne Checkliste; ich rechne gar stichprobenmäßig die Fach- und Feldlasten nach.

    mfg

    Uwe

  • Hi,

    hat jemand von Euch denn schon die DIN als pdf zur Verfügung? Ich suche aktuell... ;)
    Wer von Euch prüft denn selbst Regale? Habt Ihr die Fachkenntnis besonders erworben (spezieller Lehrgang) oder bezieht Ihr das Wissen aus Eurer FaSi-Tätigkeit?


    Gruß

    Markus

  • @ a.r.ni: sorry, hab heute erst deine Nachfrage in dem "alten" Thread gesehen. Ich finde das leider nicht mehr. Wenn ich mich recht erinner, hatten wir das unter Kollegen diskutiert... Tut mir leid, ich weiß es echt nicht mehr :42:

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois