Beiträge von busse-kern

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    Ich bin da etwas vorsichtiger als wie hier der eine und andere an diese Sache rangeht. Denn es gilt doch das:

    Der Arbeitgeber oder von ihm nach § 7 ArbSchG beauftragte und befähigte Personen müssen grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen. Dabei soll er sich von Experten, insbesondere einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, einem Brandschutzbeauftragten und einem Betriebsarzt unterstützen lassen.

    Daher bin ich der Meinung, das nur der Arbeitgeber, oder der beauftragte Abteilungsverantwortliche, eine entgültige Maschinenabnahme -übernahme unterzeichnen kann.

    Die Aufgabe der SiFa ist es ihn dabei beratend zu unterstützen.

    Hallo, habe das Seminar "Lärm (SF PE 1)" bei der BG ETF in Dresden mitgemacht. Meiner Meinung nach, eine sehr gute Möglichkeit nicht nur das nötige Wissen zum Thema Lärm zu erhalten (theoretisch und praktisch), sondern man bekommt durch die fakultative Prüfung nebenbei auch den Nachweis der, nach der neuen Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung, geforderten Fachkunde.

    Für die Ermittlung der Lärmpegel sind Schallpegelmesser der heutigen Klasse 1 mit entsprechendem Zubehör (Windschirm, Mikrofonständer (min 160cm) und ein akustischen Kalibrator) erforderlich. Sinnvoll sind messwertspeichernde Geräte mit Oktavfilter. Eine regelmäßige Eichung ist nur für gutachterliche Messungen erforderlich.

    Aber Achtung, für die Gefährdungsbeurteilung ist auch der Lärmexpositionspegel zu ermitteln. Für den Nachweis des Lärmexpositionspegel einer Mitarbeiterin, eines Mitarbeiters, bei wechselnden Arbeitsplätzen, ist ein Schalldosimeter fast unumgänglich. Oder aber, es exsistiert ein gutes Lärmkataster und es ist ein entsprechendes Auswertprogramm vorhanden.

    mfg Heinz