Sicherheitsdatenblatt

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  • Moin Kollegen und innen,

    ich muß das leidige Thema noch einmal ausgraben, denn ich habe mittlerweile ein Sicherheitsdatenblatt bekommen.

    Die Angaben darin sind aber teilweise widersprüchlich.
    So heißt es z.B. unter Punkt 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:
    "....Bei Staubentwicklung sind folgende Punkte zu beachten:
    - Zündquellen fernhalten - nicht rauchen - Keine funkenschlagende Tätigkeiten ausführen......"

    Unter Punkt 9. Physikalische und chemische Eigenschaften:
    ".......- Das Fleischmehl, Kategorie 3, wird als nicht staubexplosionsfähig eingestuft........

    Sorry aber für mich ist das ein Widerspruch, was hat man sich den da zusammekopiert ?
    Was mache ich damit, kann ich ein solch widersprüchliches Dokument überhaupt verwenden. ?

    Gruß Tommy

  • Hallo Tommy,
    na dann hat sich`s doch gelohnt. Was lange währt....

    Muss jetzt aber doch nochmal fragen. War der Ausgangspunkt nicht der, dass das Mehl eine Einstufung als explosionsgefährdend hatte?

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

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  • BGB und Arbeitsschutzgesetz
    Spannend finde ich die Haltung gegenüber dem Zulieferer. Könnte es sein, dass die Wege der Diplomatie nicht ausreichend ausgeschöpft wurden oder ist der Zulieferer der Schwager Eures Geschäftsführers und es gibt andere Zwänge?

    Grundsätzlich darf ich als Kunde vom Lieferanten eine vollständige qualitätsgesicherte Leistung erwarten. Das Leistungsversprechen sollte in Form eines SDB nachgewiesen worden sein. Dazu gibt es tatsächlich keine Alternative.

    Als Kunde bestimme ich den Leistungsumfang. Wenn dieser nicht vollständig ist, gelten die Gesetzmäßigkeiten des Bürgerlichen Rechts (BGB). Was nutzt eine eindeutige Regelung gem. BG-Segen und Reach? Es muss auch vertraglich eingefordert werden können.

    Die Empfehlung wäre deshalb, mit der Vergabe einer Leistung die formellen Anforderungen an die Lieferung gleich mit zu verbinden. Dann gibts später weniger Stress.
    Im nachherein etwas vom Zulieferer zu verlangen, was er noch nicht hat, wird mindestens sehr viel Zeit kosten. Dies wiederum schlägt sich in der gesamten Produktionskette nieder.

    Vermutlich wäre in diesem Fall mehr Hartnäckigkeit im Sinne des Vertragsrechts sinnvoll. Es sollte dem Lieferanten verständlich gemacht werden, dass seine Verweigerung zu einer schlechten Bewertung und letztlich zur Einstellung der Geschäftsbeziehung führen kann.

    Hildegard Schmidt

    Ergonomiecampus

  • Hallo Hildegard,
    da hast Du zweifelsohne recht. Diesen Gedanken gabs dazu schon mal. Nur wie das halt immer so ist... - wir Sifas als Mittler zwischen den Welten... Ich glaube, Tommy ist nicht in der Position, den Lieferanten vor die Tür zu setzen. Das muss wohl der Kunde selbst entscheiden. Bei derartigen Entscheidungen ist allerdings die Gewichtung der Bewegung zwischen Daumen und Zeigefinger wesentlich größer, als das korrekte SDB - ....erstmal jedenfalls, leider.
    Aber wie er schon schreibt, der Ersteller haftet. Letztlich bin ich aber auch der Meinung, dass man als Anwender einen Anspruch auf korrekte und inhaltlich richtige Angaben hat. Was im SDB steht, "ist eigentlich Gesetz".

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo Hildegard,

    das ist ein schönes Thema, was mich sicher noch bis zur Rente mit 66,5 verfolgen wird.

    Zitat

    Original von Hildegard Schmidt
    Spannend finde ich die Haltung gegenüber dem Zulieferer. Könnte es sein, dass die Wege der Diplomatie nicht ausreichend ausgeschöpft wurden oder ist der Zulieferer der Schwager Eures Geschäftsführers und es gibt andere Zwänge?


    Dazu braucht es nicht den Schwager. Wenn es ums Geld geht, sind die Wege der Diplomatie im Arbeitsschutz recht kurz. Und ziemlich oft eine Sackgasse.


    Zitat

    Original von Hildegard Schmidt
    Als Kunde bestimme ich den Leistungsumfang.


    Leider ist es inzwischen kein Einzelfall mehr, dass Lieferanten auf eine Lieferung verzichten, weil sie unsere Forderungen nicht erfüllen wollen oder können. Da bleibt dann nur ein anderer (hoffentlich besserer) Lieferant oder das Akzeptieren des geringeren Leistungsumfang.


    Zitat

    Original von Hildegard Schmidt
    Es sollte dem Lieferanten verständlich gemacht werden, dass seine Verweigerung zu einer schlechten Bewertung und letztlich zur Einstellung der Geschäftsbeziehung führen kann.


    Korrekt. Habe ich allerdings in 17 Jahren bei 4 Arbeitgebern nie erlebt, dass die Geschäftsbeziehung eingestellt wurde. Womit wir wieder beim ersten Absatz wären...

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    2 Mal editiert, zuletzt von Niko (1. Juli 2009 um 09:40)

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    • Offizieller Beitrag

    ... und wieder mal hat sich gezeigt:

    nicht die theorie und das papier, sondern die gelebte "Praxis ist das Kriterium der Wahrheit" (K. Marx)

    Und wie mein chef immer so schön sagt:
    um hier "Ordnung" zu schaffen, dafür ist die sifa da und "das ist im Preis mit drin".

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Zitat

    Original von TommyB
    Was soll`s, gerade stehen dafür muß der Ersteller .


    Ja, aber ...
    angenommen, in Deinem Betrieb ereignet sich eine Explosion mit Personenschaden.
    Die Ermittlungen fragen nach Deiner GefB.
    Dort hast Du vielleicht stehen, dass gemäß der Angaben im SDB keine Vorkehrungen gegen Explosionsgefahren getroffen wurden.
    Dann kommt Dir ein Sachverständiger des Schadensversicherers und sagt Dir, dass Du die Aussagen der BG kennen musstest - und dementsprechend Maßnahmen fordern hättest müssen ...

    Oder Du sagst selbst aus, dass Du Zweifel an den Angaben im SDB hattest, aber keinen Handlungsbedarf vorgegeben hast.

    ... in beiden Fällen bist Du dann meiner Meinung nach mit in der Haftung ... z.B. kann der Schadensversicherer dann versuchen, Dich in Regress zu nehmen ...

    Hier hilft nur: schriftliche Mitteilung an die Unternehmensleitung, dass mit Explosionsgefahren zu rechnen ist - und daher folgende Maßnahmen eingeleitet werden müssen ...

    Erfolgt die Umsetzung dann aber nicht, bist Du meiner Meinung nach dennoch aus dem Fokus der Verantwortung ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • a.r.n.i,

    wenn der Ersteller sagt, es handelt sich zwar um Tiermehl, welches die BG als grundsätzlich explosionsfähig einstuft, welches aber auf Grund der Korngröße und den durchgeführten Versuchen keine explosionsfähige Atmosphäre erzeugte, kann ich ja wohl nicht hingehen und das Dokument anzweifeln.
    Da das Dokument aber auch sagt das das Mehl durchaus Brandpotenzial hat ergeben sich sowieso die gleichen Maßnahmen (so ist es auch im Dokument aufgezeigt) wie bei einem Ex- Gemisch.
    = Erdung von Rohleitungen, vermeiden von Zündquellen, feuer, offenes Licht, rauchen, Sauberheit usw.
    Ich mache mir bezüglich irgenwelcher Haftungen überhaupt keinen Kopf :D
    Gruß tommy

  • Hallo TommyB,

    nach meiner Meinung müssen für Futtermittel in Form von Fertigerzeugnissen, die für den Endverbraucher bestimmt sind, keine Sicherheitsdatenblätter erstellt werden ( § 1 Abs. 2, Satz 3 Gefahrstoffverordnung).

    Das bedeutet, dass in allen anderen Fällen Sicherheitsdatenblätter gemäß § 6 GefStoffV zu erstellen und dem gewerblichen Anwender zur Verfügung zu stellen sind.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

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