Sicherheitsunterweisung Aushilfen

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  • Hallo zusammen,
    wir bekommen hin-und wieder Aushilfen, die einen Ferienjob machen.

    Für die Aushilfen suche ich noch eine geeignete Erstunterweisung in Powerpoint.
    Unsere Standardunterweisungsvorlage ist leider sehr umfangreich.

    Kann mir jemand einen Hinweis geben, wo ich eine passende Unterweisungsvorlage finde?
    Im Forum habe ich bereits erfolglos gesucht.

    Gruß
    Schnecke

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

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    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

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  • Auja, das wäre fein..... So etwas suche ich auch. Da häng ich mich doch glatt dran. Arbeitssicherheitsunterweisung bei Ferienjobbern blüht mir auch...

    Grüßle
    Elke

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    (Kurt Tucholsky)

  • Hallo Schnecke, hallo Elke,

    ich habe für Praktikanten, Azubis und neue Mitarbeiter eine allgemeine Präsentation selbst entwickelt. Sie dient zur allgemeinen Information über den Betrieb. Fachspezifische Unterweisungen müssen dann durch den Fachvorgesetzten vorgenommen werden.
    Solltet Ihr interesse an der Präsentation haben, schickt mir bitte eine E-Mail.
    Zur Not habe ich auch eine Präsentation Allgemeine Sicherheitsunterweisung. Aber mit 47 Folien ist diese sehr umfangreich.

    Servus Michael

  • Hallo allerseits,

    heißt es nicht, " Die Gefahren bei der Arbeit und die Maßnahmen zu deren Abwendung ermitteln .. und dazu unterweisen*? 8o

    Wie funktioniert so etwas, ohne den Betrieb zu kennen oder die Tätigkeit der Ferienarbeiter, die Notfallorganisation, den Gewerbezeig, evtl. Hygieneanforderungen, Gefahrstoffe, die Unfallversicherung, die PSA-Auswahl und und und.

    Zugegebenermaßen kommt mir das doch sehr mysthisch vor. ?(

    GG

  • Hallo,

    da hat Gast völlig recht. Die Unterweisung der Ferienjobber sollte sich doch an den Tätigkeiten orientieren und die Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung. Wie soll das denn mit einer vorgefertigten Unterweisung aus einem u.U. völig anderen Gewerbezweig funktionieren?

    Wenn ich mir so die Inhalte einer Erstunterweisung anschaue, das kann man nur betriebsbezogen machen

    I.) Allg. Inhalte

    - Sicherheitsphilosophie und -organisation des Unternehmens
    - Zuständigkeitsbereiche und Pflichtübertragung
    - Einrichtungen der Ersten Hilfe
    - Flucht- und Rettungswege
    - Verhalten bei Unfällen im Betrieb und im Straßenverkehr
    - Unfallverhütungsvorschriften
    - Verhalten im Brandfall
    - Verkehrswege
    - Allgemeine sicherheitsgerechte Verhaltensregeln
    - Warnsignale, Kennzeichnungen
    - Aktuelle Schwerpunkte des Unfallgeschehens
    - Vorstellung des Sicherheitsbeauftragten


    II.) Spezifische Inhalte (muss sowieso betriebliche Vorgesetzte machen)

    - Bedienung von Anlagen, Maschinen,Geräten und Werkzeugen inkl. der Funktion von Schutzeinrichtungen
    - Arbeitsverfahren, Einrichtungen, Arbeits- und Hilfsstoffe
    - Ersatzbeschaffung und Entsorgung von Materialien
    - Umgebungseinflüsse
    - Spezielle Gefährdung am Arbeitsplatz sowie Schutzmaßnahmen
    - Zweckmäßige Arbeitskleidung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
    - Verbot bestimmter Arbeiten
    - Voraussetzungen für bestimmte Arbeiten
    - Lage von Haupt- und Not-Schaltern (Strom-Unterverteiler, Sicherungen)
    - Verhalten bei Störungen

    viele Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Für die Aushilfen suche ich noch eine geeignete Erstunterweisung in Powerpoint.
    Unsere Standardunterweisungsvorlage ist leider sehr umfangreich.

    Hallo :)
    Ich denke, ich würde das die selbe nehmen, die Du für Deinen anderen Mitarbeiter auch verwendest. Ob diese Umfangfreich ist oder nicht. Auch Ferienarbeiter sind den selben Gefahren ausgesetzt wie Stammpersonal. Folglich, bedarf es auch eine ordentliche Unterweisung.
    Tipp.
    Ich habe eine kompl. Ersteinweisung für alles Mitarbeiter geschrieben. Die kann ich für jeden nützen. Ob er nun 2 Tage als Fermdfirma im Haus ist oder als Stammpersonal anfängt. Alle bekommen die gleiche Einweisung.
    Mitarbeiter die auf Grund ihrer Tätigkeit noch einen andere Unterweisung benötigen, bekommen diese natürlich gesondert und abgestimmt.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Zitat

    Original von Schnecke004
    Hallo zusammen,
    wir bekommen hin-und wieder Aushilfen, die einen Ferienjob machen.

    Für die Aushilfen suche ich noch eine geeignete Erstunterweisung in Powerpoint.
    Unsere Standardunterweisungsvorlage ist leider sehr umfangreich.

    Kann mir jemand einen Hinweis geben, wo ich eine passende Unterweisungsvorlage finde?
    Im Forum habe ich bereits erfolglos gesucht.

    Gruß
    Schnecke

    Wo ist für dich der Unterschied ich schließe mich Michael da an.

    Du bzw. dein Betrieb hat die Verpflichtung alle Leute die dort arbeiten nach den Gefährdungen die dort auftreten zu unterweisen.
    Vor allem sehe ich das große Problem das ihr junge stürmische häufig unerfahrene Menschen in deinen wahrscheinlich geordneten Betrieb bekommt
    Diese kennen sich nicht aus wissen, nicht wo die Örtlichkeiten sind.
    Verursachen dann Unfälle weil sie als Menschen zweiter Garde behandelt werden. Diese Ferienjobber sind in vielen Fällen die Grundlage das viele unsichere Handlungen passieren die auch zu Unfällen führen können.

    Überlegt doch bitte diese Ferienjobber sehr genau zu unterweisen und am nächsten Tag zu überprüfen ob er es noch alles kann und weis.
    Vielleicht solltet ihr Ihnen Paten zur Verpfügung stellen die sich in Ihrem Bereich um diese kümmern!

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (18. Juni 2008 um 19:35)

  • Du bzw. dein Betrieb hat die Verpflichtung alle Leute die dort arbeiten nach den Gefährdungen die dort auftreten zu unterweisen.


    Denke, das ist der entscheidende Satz

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

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    • Offizieller Beitrag

    vielleicht sollte man das ganze auch mal unter diesem aspekt betrachten:

    eine aushilfe ist eine aushilfe, weil sie eine aushilfe ist,
    d.h. sie hat von dem, was sie tun soll eigentlich keine ahnung. Wenn sie die aber hätte, wäre sie keine aushilfe, sondern facharbeiter, techniker, meister, ingenieur, usw.
    Also müsste man sie gerade besonders intensiv unterweisen. Das was andere mit fachwissen und erfahrung mit der zeit verinnerlichen, für das hat die aushilfe keine zeit. Sie muss in möglichst kurzer zeit an ihrem zugewiesenen arbeitsplatz "funktionieren".

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Zitat

    Original von peter
    vielleicht sollte man das ganze auch mal unter diesem aspekt betrachten:

    eine aushilfe ist eine aushilfe, weil sie eine aushilfe ist,
    d.h. sie hat von dem, was sie tun soll eigentlich keine ahnung. Wenn sie die aber hätte, wäre sie keine aushilfe, sondern facharbeiter, techniker, meister, ingenieur, usw.
    Also müsste man sie gerade besonders intensiv unterweisen. Das was andere mit fachwissen und erfahrung mit der zeit verinnerlichen, für das hat die aushilfe keine zeit. Sie muss in möglichst kurzer zeit an ihrem zugewiesenen arbeitsplatz "funktionieren".

    peter

    Das heißt aber auch das die Aushilfe in ihrem und den benachbarten Bereichen sehr genau unterwiesen werden müssen.
    Sie müssen nicht den ganzen Betrieb kennen aber in Ihrem Bereich sehr gut betreut und sehr gut eingewiesen sein.
    In das was Sie tuen dürfen oder nicht.
    Wenn diese Bereich auch noch G-Untersuchungen erforderlich sind dann müssen diese auch durchgeführt werden.
    Dies verliert man gerne aus den Augen.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Zitat

    Original von MichaelD
    Tach zusammen,

    ...ich hab' da bei der ganzen Diskussion mal eine Frage:

    "Was sollen denn die Aushilfen/Ferienjobber denn überhaupt machen?"

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Hallo Michael,
    unsere Aushilfen sitzen zum Einen am Lötofen und legen Teile auf das Band oder bestücken automatische Maschinen. Sie sind auch zum Teil auf Nachtschicht tätig.
    Auf jeden Fall bekommen sie auch am Arbeitsplatz eine Einweisung an den Maschinen.

    Meine ursprüngliche Frage bezog sich auf die eigentliche Erstunterweisung zur allgemeinen Arbeitssicherheit. Wir haben da eine Powerpointdatei, die schon sehr umfangreichreich ist. Es geht zum Beispiel mit der Mitgliedschaft bei der MMBG los, es werden Gesetze und Verordnungen bis zur Norm angesprochen, das duale System usw..
    Ich denke wenn die Erstunterweisung sich ausschließlich auf die wesentlichen Informationen der Gefahren in der Fertigung und eventuell noch auf die Abfalltrennung also Umweltschutz bezieht, bleibt mehr in den Köpfen der Aushilfen hängen und sie werden nicht so überfordert.

    Gruß
    Schnecke

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

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    Einmal editiert, zuletzt von Schnecke004 (20. Juni 2008 um 19:40)

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    RaBau

    "... jenauso isses"

    schnecke

    am ende der unterweisung muss den aushilfen auf jeden fall klar sein:
    - was sie dürfen
    - was sie n i c h t dürfen
    - was sie müssen

    und vor allen dingen w a r u m !

    Die zusammenhänge, die andere mit der zeit und mit der erfahrung mitbekommen, müssen den aushilfen bekannt sein und klar sein. Dazu gehören schon mal ein paar regeln, vorschriften und normen. Und wenn das dann auch noch praxisbezogen und mit beispielen untersetzt dargelegt wird, dürfte einem sicheren einsatz der aushilfen nichts im wege stehen.
    Ein ständiger zur verfügung stehender erfahrener ansprechpartner aus der belegschaft wäre natürlich auch sehr vorteilhaft.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo,
    ich möchte mich an der Stelle für die vielen nützlichen Tips bedanken.
    Mir ist durch Eure Beiträge vieles klarer geworden.

    Lieben Gruß aus Bad Driburg
    Schnecke

    Gruß
    Schnecke004

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