Aufbewahrungsfristen von Unfallmeldungen

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  • Hallo zusammen,
    kann einer von euch vielleicht was über die Aufbewahrungsfristen von Unfallmeldebögen sagen? Oder besteht da garkeine Fristenregelung?
    Gruß Olaf

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  • Zitat

    Original von kuddel
    Ich würde BGV A1 §24 abs. 6 heranziehen da stehen 5 Jahre für die Dokumentation von Erste-Hilfe Leistungen.

    viele Grüße

    kuddel


    Es gibt keine gesetzliche Regelung zu dieser Frage. Wir empfehlen, die Anzeigen-Kopien so lange wie die Verbandbücher aufzuheben (5 Jahre) .


    :33:

  • lieber kollege,

    wenn ich überlege dann würde ich sagen das unfallmeldungen ebenso wie arbeitsmedizinische untersuchungsergebnisse z.b. die G 20 so um die 30 jahre aufgehoben werden müssen.
    wie soll sonst der beweis über folgeschäden durch einen unfall sonst nachgewiesen werden.

    folgeschäden treten oft sehr spet auf , und der beweis muß erbracht werden das die ursache ein unfall war.

    gruß

    ramilus

  • Zitat

    Original von ramilus
    lieber kollege,

    wenn ich überlege dann würde ich sagen das unfallmeldungen ebenso wie arbeitsmedizinische untersuchungsergebnisse z.b. die G 20 so um die 30 jahre aufgehoben werden müssen.
    wie soll sonst der beweis über folgeschäden durch einen unfall sonst nachgewiesen werden.

    folgeschäden treten oft sehr spet auf , und der beweis muß erbracht werden das die ursache ein unfall war.

    gruß

    ramilus

    Ich schließe mich Ramilius an.
    Die Unfallmeldungen sollten sehr lange aufgehoben werden. Da die BG wegen Renten und ähnlichem Erkrankungen nachfragen.
    Wir haben bei uns noch Unfallmeldung aus den 70er Jahren.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Ich denke, das macht nicht viel Sinn, die Unfallmeldungen so lange aufzuheben. Wenn der Unfall meldepflichtig ist/war, wird ja eine Unfallanzeige für die BG erstellt. Die BG legt die Unfallanzeige dann ja ab.
    Also ich denke, 5 Jahre ist ok.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • fünf Jahre ist bei uns auch die Praxis :D

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Hallo

    Das Thema Aufbewahrungsfristen von Unfallmeldungen wurde schon einmal diskutiert.

    Vorschlag
    Ist es möglich die vorhandenen Beiträge anzuhängen ?

    Gruß
    Bernd

    Gesundheit ist weniger ein Zustand als eine Haltung, und sie gedeiht mit der Freude am Leben"
    (Thomas von Aquin)

  • Also, ich habe hier noch Unfallmeldungen aus dem Jahre 1910.
    Ihr glaubt gar nicht wie interessant die sein können.

    Leider wird wohl der Aufbewahrungsort 2010 dem Bagger zum Opfer fallen, so das ich keinen geeigneten Lagerplatz mehr habe. Dann werde ich mich wohl davon verabschieden müssen, solange behalte ich sie aber!

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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  • Zitat

    Original von Michael Kasper
    Ich denke, das macht nicht viel Sinn, die Unfallmeldungen so lange aufzuheben. Wenn der Unfall meldepflichtig ist/war, wird ja eine Unfallanzeige für die BG erstellt. Die BG legt die Unfallanzeige dann ja ab.
    Also ich denke, 5 Jahre ist ok.

    Da *scherzmodus an* glaube ich für dich mit* Scherzmodus aus*

    Nein ich kann deine Meinung nicht teilen. Die Berufsgenossenschaften legen viel ab und verlegen auch viel.
    Wir haben jetzt einen frischen aktuellen Fall. Die BG hat alles schön auf den Mikrofilm gezogen. Bloß Mitarbeiter die dieses System noch beherrschen bzw, jemand der weiß nach welchem Ablagesystem gearbeitet wurde. Ist leider nciht mehr da X(

    Da lautete der Satz bei uns werden sie geholfen.

    P.S. Es lohnt sich auch die Verbandsbücher sehr lange aufzuheben.
    Bei einer weiteren Nachfrage wurde ein Antrag auf BK gestellt und der Mitarbeiter sagte das Ereignis wäre gemeldet worden.
    Es konnte Erfolgreich nachgewiesen werden das dem nicht so war.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)