Hallo zusammen,
kann einer von euch vielleicht was über die Aufbewahrungsfristen von Unfallmeldebögen sagen? Oder besteht da garkeine Fristenregelung?
Gruß Olaf
Aufbewahrungsfristen von Unfallmeldungen
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Olaf -
7. April 2008 um 13:49 -
Erledigt
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Ich würde BGV A1 §24 abs. 6 heranziehen da stehen 5 Jahre für die Dokumentation von Erste-Hilfe Leistungen.
viele Grüße
kuddel
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Zitat
Original von kuddel
Ich würde BGV A1 §24 abs. 6 heranziehen da stehen 5 Jahre für die Dokumentation von Erste-Hilfe Leistungen.viele Grüße
kuddel
Es gibt keine gesetzliche Regelung zu dieser Frage. Wir empfehlen, die Anzeigen-Kopien so lange wie die Verbandbücher aufzuheben (5 Jahre) .
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lieber kollege,
wenn ich überlege dann würde ich sagen das unfallmeldungen ebenso wie arbeitsmedizinische untersuchungsergebnisse z.b. die G 20 so um die 30 jahre aufgehoben werden müssen.
wie soll sonst der beweis über folgeschäden durch einen unfall sonst nachgewiesen werden.folgeschäden treten oft sehr spet auf , und der beweis muß erbracht werden das die ursache ein unfall war.
gruß
ramilus
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Zitat
Original von ramilus
lieber kollege,wenn ich überlege dann würde ich sagen das unfallmeldungen ebenso wie arbeitsmedizinische untersuchungsergebnisse z.b. die G 20 so um die 30 jahre aufgehoben werden müssen.
wie soll sonst der beweis über folgeschäden durch einen unfall sonst nachgewiesen werden.folgeschäden treten oft sehr spet auf , und der beweis muß erbracht werden das die ursache ein unfall war.
gruß
ramilus
Ich schließe mich Ramilius an.
Die Unfallmeldungen sollten sehr lange aufgehoben werden. Da die BG wegen Renten und ähnlichem Erkrankungen nachfragen.
Wir haben bei uns noch Unfallmeldung aus den 70er Jahren. -
Ich denke, das macht nicht viel Sinn, die Unfallmeldungen so lange aufzuheben. Wenn der Unfall meldepflichtig ist/war, wird ja eine Unfallanzeige für die BG erstellt. Die BG legt die Unfallanzeige dann ja ab.
Also ich denke, 5 Jahre ist ok. -
fünf Jahre ist bei uns auch die Praxis
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Hallo
Das Thema Aufbewahrungsfristen von Unfallmeldungen wurde schon einmal diskutiert.
Vorschlag
Ist es möglich die vorhandenen Beiträge anzuhängen ?Gruß
Bernd -
Also, ich habe hier noch Unfallmeldungen aus dem Jahre 1910.
Ihr glaubt gar nicht wie interessant die sein können.Leider wird wohl der Aufbewahrungsort 2010 dem Bagger zum Opfer fallen, so das ich keinen geeigneten Lagerplatz mehr habe. Dann werde ich mich wohl davon verabschieden müssen, solange behalte ich sie aber!
Gruß Ralph
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Zitat
Original von Michael Kasper
Ich denke, das macht nicht viel Sinn, die Unfallmeldungen so lange aufzuheben. Wenn der Unfall meldepflichtig ist/war, wird ja eine Unfallanzeige für die BG erstellt. Die BG legt die Unfallanzeige dann ja ab.
Also ich denke, 5 Jahre ist ok.Da *scherzmodus an* glaube ich für dich mit* Scherzmodus aus*
Nein ich kann deine Meinung nicht teilen. Die Berufsgenossenschaften legen viel ab und verlegen auch viel.
Wir haben jetzt einen frischen aktuellen Fall. Die BG hat alles schön auf den Mikrofilm gezogen. Bloß Mitarbeiter die dieses System noch beherrschen bzw, jemand der weiß nach welchem Ablagesystem gearbeitet wurde. Ist leider nciht mehr daDa lautete der Satz bei uns werden sie geholfen.
P.S. Es lohnt sich auch die Verbandsbücher sehr lange aufzuheben.
Bei einer weiteren Nachfrage wurde ein Antrag auf BK gestellt und der Mitarbeiter sagte das Ereignis wäre gemeldet worden.
Es konnte Erfolgreich nachgewiesen werden das dem nicht so war.