BG ETEM: Lernmodule für Arbeits- und Gesundheitsschutz : ILIAS
Die BG ETEM bietet E-Learning an, zur "Unterstützung und Einführung", ausdrücklich nicht als vollständige Unterweisung.
Auszüge
- Eine elektronische Unterweisungshilfe (z.B. in Form eines Online- Moduls) kann nur allgemeine Informationen enthalten und gibt gerade keine individuellen und konkreten Informationen zum konkreten Aufgabenbereich des Beschäftigten.
- Ein in der elektronischen Hilfe integrierter Test erfüllt dies in der Regel nicht, denn der Beschäftigte kann die Beantwortung der Testfragen beliebig oft wiederholen, so dass für den Unterweisenden nicht nachzuvollziehen ist, ob die Informationen wirklich verstanden wurden.
- Wir müssen die Vorgesetzten eindringlich darauf hinweisen, dass elektronische Hilfen nicht die persönliche und mündliche Unterweisung vollständig ersetzen können.
- Daher verbleibt beim Unterweisenden immer die Verpflichtung, sich selbst zu vergewissern, dass bei dem Beschäftigten keine Unklarheiten über die Gefährdungen und das von ihm erwartete Verhalten mehr bestehen, bevor die Unterweisung durch Unterschriften der Unterwiesenen und des Unterweisenden dokumentiert wird.
Ja, das ist sicher die reine Lehre. Ist das aber noch zeitgemäß? Meine Probleme damit:
- Wir haben immer mehr Mitarbeiter im mobilen Arbeiten/Telearbeit. Die kann ich mit TEAMS, ZOOM usw. unterweisen, aber selbst da mäkelt unser AufsichtsBEAMTER (ich benutze extra das falsche Wort) rum.
- Einer Unterschrift würde ich dann wochenlang hinterherrennen.
- Wie sehen das die Anbieter von Unterweisungssoftware? Wenn ich den BG-Text nehme, können die ihre Programme einstampfen.
- Ich rede bei uns von vielleicht 500 Büroarbeitsplätzen. Du meine Güte, Büroarbeitsplätze. Wenn ich diese Gefährdungen betrachte, dann sollte man zumindest dort die Kirche im Dorf lassen. Mir würde da sogar eine Informationspflicht reichen. Einmal im Jahr eine Mail versandt und feddich.
So, wieder genug gejammert & gemäkelt.
JS