Digitales Verbandbuch Einsicht durch HR

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  • Hallo zusammen,

    in unserem Betrieb ist nun die Anfrage erfolgt das unsere HR- Verantwortliche Zugriff auf das digitale Verbandbuch erhalten möchte.

    Da die Verantwortliche hier weder von Schnittwunden noch von größeren Unfällen hört, möchte Sie da mit rein. Auch über die eAU ist es nicht ersichtlich laut Ihrer Mail. *DueEi*

    Meine Frage ist: Ist das rechtlich ok ?

    Grüße aus dem sonnigen Norden

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  • Gegenfrage:
    Ist der Zugriff auf diese personenbezogenen Daten durch "HR-Verantwortlichen" für die Erfüllung derer Aufgaben unabdingbar?

    Wenn ja, o.k., aber dann die Anpassung des Verarbeitungsverzeichnisses nicht vergessen.

    Wenn nein, muss HR-Verantwortliche halt auf die (jährliche) zusammenfassende Auswertung von Seiten der GF warten.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Auch über die eAU ist es nicht ersichtlich laut Ihrer Mail.

    Moin,

    das hat ja auch seinen Grund. Bei den gelben Zetteln gab es auch immer eine Version für die betroffene Person und eine für den Arbeitgeber. Wenn bei Euch HR die Unfälle und Erste-Hilfe-Meldungen bearbeitet okay. Aber ansonsten?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wer macht bei Euch die Meldung an die BG und die Gewerbeaufsicht? Bei uns ist das HR und somit haben die auch entsprechenden Zugriff.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Der HR-Bereich hat einige, weitreichendere persönliche Daten von uns MA (Mitarbeitern) und sicherlich auch eine entsprechende Einstufung/Berechtigung im Sinne der DSGVO, wenn nicht sogar die "all-umfassendstere" !

    Auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Bereichen |?

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Der HR-Bereich hat einige, weitreichendere persönliche Daten von uns MA (Mitarbeitern) und sicherlich auch eine entsprechende Einstufung/Berechtigung im Sinne der DSGVO, wenn nicht sogar die "all-umfassendstere" !

    Auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Bereichen |?

    Wir haben nicht den Eindruck mein Vorgesetzter HSE-Mensch ist hier sehr "Alte Schule" und will erstmal alles prüfen ob das zulässig ist.

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  • Eigentlich traurig, dass selbst solche einfachen Sachverhalte mittlerweile "Beauftragte", "Experten" usw. brauchen.

    Das kostet die Firmen Geld, das anderswo fehlt.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Guten Morgen,

    bei uns gilt das "need to know" Prinzip.

    Sofern HR die Daten zur Erfüllung ihrer Aufgabe benötigt erhalten Sie auch die Daten und Zugriff. Bei uns benötigen Sie das z.B. nicht da die Meldung an die BG über uns Sifa´s geht. Die Führungskraft frägt bei HR nur die Daten des Beschäftigten an. Wenn HR die Meldung an die BG macht benötigen Sie ja auch die Unfalldaten sonst müsst ihr das ja ausleiten und HR schicken. Dabei werden zusätzliche Datenkopien außerhalb des Systems erzeugt. Auch für diese gelten dann Löschfristen, Geheimhaltung und ähnliches. Daher würde ich sagen wäre ein Zugriff sinnvoll.

    VG

  • Aus der Unfallmeldung dem Bogen der ausgefüllt wird

    Und da steht alles drin? Das würde mich wundern. Warum gibt es überhaupt so einen Bogen bei einem digitalen Verbandbuch?

    Also bei uns bekommt HR die elektronischen Verbandbucheinträge zur Einsicht und klassifiziert auch ob meldepflichtig oder nicht, denn dort laufen in der Regel ja die AU Meldungen auf. HR macht dann, wenn erforderlich, die Meldung an BG und Gewerbeaufsicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • HR macht dann, wenn erforderlich, die Meldung an BG und Gewerbeaufsicht.

    ...was m.E. auch der richtige Weg ist.

    Ich habe nie verstanden warum die Unfallmeldungen an externe eine SiFa macht. Das diese bei fachliche Fragen sowohl bei der Erstellung, als auch für die Organe mit im Boot sitzt, ist keine Frage...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo, wir haben auch ein eVerbandbuch. HR hat bei uns zugriff, da HR die Meldung an die BG macht und wir die Unfallanzeige in der Personalakte ablegen. Dies ganz ist mit dem Datenschutzbeauftragten besprochen und so i.O.

    Alles ist sauber dokumentiert, falls es zu fragen kommen sollte. War eine einmalige Aufgabe und dann ist es gut für die Zukunft.

    War aber bei uns auch eine größere Diskussion ob dies den erlaubt wäre.

    Meine persönliche Meinung/Erfahrung ist, der Datenschutz wird gerne als Ausrede verwendet um Daten nicht zu verarbeiten. Warum ich dies denk ist folgendes, bis egal mit welchem Thema ich beim Datenschutzbeauftragen aufgeschlagen bin haben wir immer Lösungen gefunden, die Datenschutzkonform waren. Unser Datenschutzbeauftragter ist wirklich nicht jemand der sich dieser Sachen leichtfertig annimmt.

    Grüße, Stefan

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