- Offizieller Beitrag
Hallo zusammen,
Ich wollte mal in die Runde fragen, ob man als Sifa aber ohne den fachspezifischen Teil als Sifa bestellt werden kann.
Toni
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen,
Ich wollte mal in die Runde fragen, ob man als Sifa aber ohne den fachspezifischen Teil als Sifa bestellt werden kann.
Toni
Bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde nachfragen ab wann aus ihrer Sicht eine Bestellung möglich ist. Da scheint es unterschiedliche Auslegungen zu geben.
ja, ging auch bei mir, mit Zustimmung der AP´s
Ja, kenne ich auch so. Ich wurde auch ohne Fachausbildung bestellt. Abstimmung mit dem Gewerbeaufsichtsamt. Fachausbildung wurde allerdings nachgeholt.
Einfach beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz anfragen
Ja, kenne ich auch so. Ich wurde auch ohne Fachausbildung bestellt. Abstimmung mit dem Gewerbeaufsichtsamt. Fachausbildung wurde allerdings nachgeholt.
Einfach beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz anfragen
Dito. Freigabe Amt für Arbeitsschutz und BG.
VG
Gem. LV 64 ist eine vorzeitige Bestellung nach bestandener LEK2 (Sifa 2.0) möglich wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Hallo,
auch ich sage, ja das ist möglich und werfe nochmals den Hut der externen SiFa ein. Die wenigsten die ich kenne, haben für alle ihre Kunden die dazugehörige Fachspezifik. Sicher haben Sie zwei, oder drei, aber eben nicht alle.
Wieviel sind eigentlich alle? Hat die schon einmal wer zusammengezählt?
Gruß Andy
Hi,
es gibt nicht nur Zahlen, sondern sogar eine Auflistung aller gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Jeder Unfallversicherungsträger hat eigene Anforderungen für seine Branchenspezifik und ein Verfahren zur Anerkennung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, wenn diese über andere Branchenspezifiken verfügt. Ob die "andere" Branchenspezifik in Verbindung mit den bereits vorhandenen Kenntnissen (die Berufserfahrung wird hier u.a. mit betrachtet) ausreicht, eine ergänzende Fortbildung oder das Absolvieren der gesamten Branchenspezifik erforderlich ist wird jeweils im Einzelfall entschieden.
Also einfach mal bei den zuständigen Stellen nachfragen und mit diesen abklären, ob, und wenn ja, was ggf. noch erforderlich ist zur Erlangung der nötigen Fachkunde.
schöne Grüße
Hi,
war bei mir nie ein Problem. Es kam dann von der AP nur die Aussage: "....es wäre schön wenn Sie den Fachspezifischen Part bei uns noch machen."
Ich hatte nie die Verpflichtung den Part zu machen. Aber ich habe es dann doch gemacht, um Kontakt in dem Bereich und Erfahrung zu sammeln.
Viele Grüße