Gefährdungsbeurteilung für allgemeine Themen

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  • Hallo liebe Kollegen,

    ich hatte gerade ein Telefonat mit der mir übergeordneten externen FaSi. Thema: ich habe eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung für alle Themen erstellt die IMMER greifen wie z.B. % Ersthelfer, Brandschuzhelfer, Sibe usw. um diese Punkte nicht jedes mal runtertippen zu müssen bzw. daran denken zu müssen diese einzutragen.

    Nun kam die Antwort: "Ja ich denke nicht das man das darf, da muss ich mich erstmal schlau machen, sonst würde das ja jeder machen"

    Bei künftigen GBU´s würde diese von mir auf dem Deckblatt als "mitgeltende Unterlage" angegeben, somit habe ich diese Punkte immer abgehakt und kann mich auf das Wesentliche konzentrieren. War nun etwas perplex als ich diese Antwort bekam.

    Ich muss dazu sagen dass der Hr. sehr kompetent ist mit all seiner Erfahrung, jedoch hatten wir schon des öfteren Themen die im Endeffekt wohl doch genauso gingen wie ich sie vorgeschlagen habe, bei denen er zuerst meinte das geht so nicht :D


    Edit: Danke für eure Einschätzung, werde nochmal editieren sobald ich mehr weiß.

    Edit: wurde für gut befunden, abgenickt und gegengezeichnet.

    3 Mal editiert, zuletzt von exeworkz (14. Februar 2024 um 15:23)

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  • Da bin ich auch eher bei dem anderen Kollegen, denn eine "allgemeine" Gefährdungsbeurteilung geht da schnell mal den Weg alles zu gleich zu betrachten. Nun soll aber die Gefährdungsbeurteilung ja im Betrieb individuell angepasst sein.

    Du könntest besser eine Basisbetrachtung vornehmen, die auf dem Betriebsgelände von allen Personen (Mitarbeiter, Besucher, Kunden) die Gefährdungen und die Maßnahmen betrachtet. Darauf aufbauend geht es weiter in die Gebäude und dann in die Werkstätten.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hallo,

    ich handhabe das genauso, ich habe eine allgemeine GBU die die Themen Erste Hilfe, Unterweisungen, Brandschutzhelfer usw..

    Darin sind aber auch Themen wie Alkohol- / Drogenverbot / Verkehrswege / Rauchen / Feuer (weil wir ja eine Lackfabrik sind :) )enthalten.

    Wir sind auch gerade dabei noch eine allgemeine GBU für Gabelstapler / KLW-Verkehr auf dem Betriebsgelände zu erarbeiten.

    Diese allgemeinen GBU würden dann, wie Du schon aufgeführt hast, unter "Mitgeltende GBU" aufgeführt.

    Wurde auch bisher nicht von der Aufsichtsperson der BG bemängelt.

    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Da bin ich auch eher bei dem anderen Kollegen, denn eine "allgemeine" Gefährdungsbeurteilung geht da schnell mal den Weg alles zu gleich zu betrachten. Nun soll aber die Gefährdungsbeurteilung ja im Betrieb individuell angepasst sein.

    Du könntest besser eine Basisbetrachtung vornehmen, die auf dem Betriebsgelände von allen Personen (Mitarbeiter, Besucher, Kunden) die Gefährdungen und die Maßnahmen betrachtet. Darauf aufbauend geht es weiter in die Gebäude und dann in die Werkstätten.

    Ja. Anders ist es ja auch nicht gedacht. Wie beschrieben enthält diese die Punkte die IMMER greifen und sparen mir somit nur die Zeit diese bei jeder spezifischen GBU durchzukauen. Ich kann mir halt nicht vorstellen wieso das nicht gehen sollte. Dies behandelt ja nur Punkte die eben immer gleich betrachtet werden und die spezifischen Themen bauen halt darauf auf.

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  • Dann warte doch einfach mal, bis er sich schlau gemacht hat. Vielleicht wird es dann ja das neue Modell.

    Da ich noch frisch in dem Thema bin, hole ich mir gern Feedback von Profis und da habe ich hier schon mehr Dinge erfahren und oder klären können, als von denen die im echten Leben bei mir drüber schauen :D ich bin echt froh wenn ich meine Meisterzeit voll hab und offiziell bestellt werden darf..

  • Ich sehe eine "allgemeine Gefährdungsbeurteilung" auch nur in bestimmten Themenbereichen als sinnvoll. Bei den Ersthelfern und Brandschutzhelfern sollte man aber die Abteilungen betrachten, damit die Anzahl in zeitlicher und räumlicher Nähe auch gewährleistet ist (z.B. Schichtarbeit). Wie Hafensifa schon geschrieben hat, würde ich diese "allgemeine Gefährdungsbeurteilung" dann runterbrechen.

    An deiner Stelle würde ich jetzt auch erstmal abwarten, was in seinen Recherchen rauskommt.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Es ist immer erst mal eine Umstellung, wenn jemand Neues mal ganz anders an die Sache rangeht. Da muss man sich erst einmal mit vertraut machen.

    Es wurden inzwischen ja auch Muster-GB eingearbeitet, die ein Thema ganz global erfasst haben, die man dann nur noch auf den Betrieb einarbeiten muss.

    Wie die LMM und die Methoden der Psychischen Gefährdungen in die Gefährdungsfaktoren einfließen, ist derzeit ja auch noch individuell gehalten.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ich sehe eine "allgemeine Gefährdungsbeurteilung" auch nur in bestimmten Themenbereichen als sinnvoll. Bei den Ersthelfern und Brandschutzhelfern sollte man aber die Abteilungen betrachten, damit die Anzahl in zeitlicher und räumlicher Nähe auch gewährleistet ist (z.B. Schichtarbeit). Wie Hafensifa schon geschrieben hat, würde ich diese "allgemeine Gefährdungsbeurteilung" dann runterbrechen.

    An deiner Stelle würde ich jetzt auch erstmal abwarten, was in seinen Recherchen rauskommt.

    Ja für mehr ist sie ja auch nicht gedacht. Für alle Themen bei denen es generell gültige Vorgaben gibt egal welchen Bereich es hier im Unternehmen betrifft, habe ich diese erstellt. Ist wie gesagt einfach nur dazu da um nicht die selben Dinge 150x niederschreiben zu müssen, da es am Standort wenig Dokumentation gibt und diese nicht vorgesehen von den Vorgesetzten erstellt wird.. aber wieder ein anderes Thema.

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  • Es ist immer erst mal eine Umstellung, wenn jemand Neues mal ganz anders an die Sache rangeht. Da muss man sich erst einmal mit vertraut machen.

    Es wurden inzwischen ja auch Muster-GB eingearbeitet, die ein Thema ganz global erfasst haben, die man dann nur noch auf den Betrieb einarbeiten muss.

    Wie die LMM und die Methoden der Psychischen Gefährdungen in die Gefährdungsfaktoren einfließen, ist derzeit ja auch noch individuell gehalten.

    Ja das merkt man in der Zusammenarbeit oft. Erstmal mehr oder weniger pauschal "nein" wenn ich dann bohre wieso / weshalb geht es auf einmal doch. Der Thread hier sollte mir auch nochmal eine andere Meinung / Sichtweise aufzeigen. Abwarten muss ich sowieso bis der Kollege sich äußert.

  • Hallo zusammen,

    ich mache eine GBU mit organisatorischen Punkten (Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Sibe, ...). Diese muss jede Führungskraft betrachten für seinen Bereich betrachten.

    Ein Formvorlage für die GBU gibt es nicht, daher kann dies auch nicht verboten sein.

    Allerdings führen viele Wege nach Rom und jede Herangehensweise hat seine Vor- und Nachteile.

    Freu mich über diese Diskussion ;)

    Grüße,

    Stefan

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  • Aus der Erfahrung kann ich nur raten, dass man nicht alle Gefährdungsbeurteilungen selber schreibt. Man wird da in den Köpfen der Leute zu dem Verantwortlichen.

    Das haben die Meisten in dem Beruf so kennen gelernt.

    Aus der Nummer kommt man dann nur mit viel Aufwand wieder raus, weil man ja "den Willen dazu" gezeigt hat.

    Durch die Vermischung mit anderen Beauftragungen kommt da schnell mal die "Ist doch eh alles deine Aufgabe"-Karte.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Aus der Erfahrung kann ich nur raten, dass man nicht alle Gefährdungsbeurteilungen selber schreibt. Man wird da in den Köpfen der Leute zu dem Verantwortlichen.

    Das haben die Meisten in dem Beruf so kennen gelernt.

    Aus der Nummer kommt man dann nur mit viel Aufwand wieder raus, weil man ja "den Willen dazu" gezeigt hat.

    Durch die Vermischung mit anderen Beauftragungen kommt da schnell mal die "Ist doch eh alles deine Aufgabe"-Karte.

    oh ja das stimmt

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  • Ja ich bin definitiv mal gespannt was für eine Aussage mir mein Verantwortlicher übermittelt.

  • Aus der Erfahrung kann ich nur raten, dass man nicht alle Gefährdungsbeurteilungen selber schreibt. Man wird da in den Köpfen der Leute zu dem Verantwortlichen.

    Das haben die Meisten in dem Beruf so kennen gelernt.

    Aus der Nummer kommt man dann nur mit viel Aufwand wieder raus, weil man ja "den Willen dazu" gezeigt hat.

    Durch die Vermischung mit anderen Beauftragungen kommt da schnell mal die "Ist doch eh alles deine Aufgabe"-Karte.

    Ja genauso ist es auch, deshalb bleibe ich auch nur bis meine Zertifikate "frei" werden. Ich stehe überall als Ersteller und unterschreibe, jedoch hat jedes Dokument von mir eine Spalte mit Geschäftsführer / Führungskraft als Verantwortlichen. Lasse auch jedes Papier von den betreffenden gegenzeichnen.

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  • In meinen GBU gibt es immer das erste Tabellenblatt (ich mache GBU in Excel), das "gemeinsame Gefährdungen" betrachtet. Also Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und ein paar andere Dinge. In den weiteren GBU wird dann auf Spezialitäten eingegangen und wenn die ursprünglich bereits in der "gemeinsamen GBU" betrachteteten Dinge dort anders zu bewerten sind, geschieht das auch.

    Diese GBU wurden auch immer wieder von BG oder Bez-Reg. angesehen und immer als "sehr umfänglich" bewertet.

  • In meinen GBU gibt es immer das erste Tabellenblatt (ich mache GBU in Excel), das "gemeinsame Gefährdungen" betrachtet. Also Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und ein paar andere Dinge. In den weiteren GBU wird dann auf Spezialitäten eingegangen und wenn die ursprünglich bereits in der "gemeinsamen GBU" betrachteteten Dinge dort anders zu bewerten sind, geschieht das auch.

    Diese GBU wurden auch immer wieder von BG oder Bez-Reg. angesehen und immer als "sehr umfänglich" bewertet.

    Danke für deinen Input. Ist quasi das was ich auch umsetzen möchte :)

  • Da die äußere Form der Gefährdungsbeurteilung (GBU) nicht vorgegeben ist, hat man hier die freie Auswahl. Man wird für einen Betrieb auch nicht eine alles umfassende GBU erstellen, sondern je nach Bereich mehrere und evt. für einzelne Tätigkeiten dann noch weitere. Wichtig ist nur, dass es immer eine eindeutige Zuordnung gibt. Verweist man z.B. in seiner GBU zur Werkstatt auf die GBU zu den organisatorischen Grundanforderungen ist das nachvollziehbar und somit auch zulässig.

    Bei uns werden diese organisatorischen Grundanforderungen in jeder GBU separat aufgeführt, das geht ja über Copy Paste relativ einfach und die kleinen sich unterscheidenden Details lassen sich somit in der jeweiligen GBU problemlos abändern. Wir hätten auch ein getrenntes Dokument erstellen können und darauf verweisen, haben uns aber aus diversen praktischen Gründen dagegen entschieden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.