Dokumentation → Verbandbuch Herzinfarkt oder Kreislaufversagen

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  • Ich würde es auch dokumentieren lassen. Wenn es dann Richtung meldepflichtig geht, wird die BG schon ihre Entscheidung mitteilen und diese kann der AN ja dann gerichtlich prüfen lassen. Nicht immer ist eindeutig feststellbar, ob es sich um ein von außen einwirkendes Ereignis geschehen ist, oder innere Ursache.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es ist in so manchen Fällen nicht einfach zu bestimmen, ob ein Gesundheitsschaden bei der versicherten Tätigkeit oder durch die versicherte Tätigkeit verursacht wurde.

    Deshalb meine Empfehlung: Ereignis erfassen.

    Ich würde das Ereignis erfassen und auswerten, um die Mitarbeiter für Fälle dieser Art zu sensibilisieren.

    Ggf. würde ich durch Aushänge aufklären, wie Schlaganfälle oder Herzinfarkte für den Laien erkennbar werden.

  • Moin auf jeden Fall dokumentieren, die Ursache könnte ja betriebliche Gründe haben, auch bei Erkrankungen "Stress" und ist somit relevant für die BG bei uns wird grundsätzlich alles dokumentiert

    LG Frank

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  • Moin,

    eine Gliedmaßenamputation kann auch zu einem Kreislaufversagen führen. Ich will damit sagen, dass ein Kreislaufversagen eher als Symptom zu betrachten ist, Die Ursache zu beurteilen ist schwer und nicht immer direkt ersichtlich.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Kreislaufprobleme oder einen körperlichen Zusammenbruch haben wir auch schon gehabt.

    Die, die gemeldet werden, werden erfasst und bei Bedarf weiterbearbeitet. Happenings, die ich nur über Hörensagen zugetragen bekommen habe, interessieren mich nicht.

    Bei längerer AU werden die gemeldeten an die BG versandt. Der Rest geht dann über die BG. Das ist dann deren Aufgabe.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Warum eigentlich nicht erfassen? Was spricht dagegen? Eine Statistik?

    Es Schadet nichts das zu erfassen, auch wenn sich dann eine "Innere Ursache" herausstellt.

    Krieg ist Verbrechen!

  • Wir erfassen es auch, werden da auch keinen Riegel vorschieben. Allerdings fordern wir nicht auf es zu erfassen.

    Den meisten Firmen geht es um ihre Statistik, finde ich nicht zielführend. Da die BG eh entscheidet ob es einer ist oder nicht.

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  • Bitte im "Meldeblock" notieren, nicht mehr im "Verbandsbuch" (Datenschutzkonform)

    Ich würde es aufschreiben, letztlich kommt ja wahrscheinlich auch ein Ersthelfer zum Einsatz - sowas geht bei mir jedenfalls in die statistische Auswertung

    :)

  • - sowas geht bei mir jedenfalls in die statistische Auswertung

    :)

    als was?

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    Gruß Mick

  • als was?


    Wir dokumentieren das in einem "Incident System" mit Beinahe Unfällen bzw. "unsicheren Situationen".

    In diesem Fall hätte die Person z.B. umfallen und sich schwer verletzten können.


    Gleichzeitig trage ich die Meldung dazu in eine Datenbank von "nicht meldepflichtigen Vorfällen ohne Krankheitsausfall" ... letztlich ist es ja egal, ob sich jemand am Papier schneidet und weiterarbeitet, oder kurz umkippt und weiterarbeitet.

    Eine Stufe "Höher" wäre dann als Beispiel: Würde die Person auf Grund der Verletzung / Kollaps krankheitsbedingt ausfallen würde (z.B. fällt um, stößt sich den Kopf, Kopfverletzung, Krankhaus Gehirnerschütterung, Ausfalltage) ist man ja bei den Meldepflichtigen Vorfällen.

    Bin aber auf Eure Meinungen gespannt.

  • Eine Stufe "Höher" wäre dann als Beispiel: Würde die Person auf Grund der Verletzung / Kollaps krankheitsbedingt ausfallen würde (z.B. fällt um, stößt sich den Kopf, Kopfverletzung, Krankhaus Gehirnerschütterung, Ausfalltage) ist man ja bei den Meldepflichtigen Vorfällen.

    Bin aber auf Eure Meinungen gespannt.

    Ist das so? Die BG wird wahrscheinlich aussagen, dass das kein "Work related Incident" ist und somit nicht relevant ist für die BG.

    Ein Bandscheiben Vorfall (Heben und Tragen) während der Arbeitszeit ist für die BG auch nicht relevant und ist auch kein Arbeitsunfall. Da kommen ja noch die individuellen Leistungsvoraussetzungen dazu, Vorschädigen etc.

    Also wenn jemand während der Arbeit umfällt (Kreislaufprobleme) und sich verletzt, ist das für die BG nicht relevant.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Also wenn jemand während der Arbeit umfällt (Kreislaufprobleme) und sich verletzt, ist das für die BG nicht relevant.

    Sorry, nicht pauschal, hängt von den äußeren Umständen ab ....
    Beispiel:
    Person bekommt Kreislaufprobleme und kippt um. Dummerweise stand Person gerade auf einer Leiter, um eine bestimmte Aufgabe auszuführen.
    In so einem Fall sind die Folgen des Leitersturzes ein Versicherungsfall.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Sorry, nicht pauschal,

    Ja klar. Pauschale Aussagen zu Unfällen gibt es eh nicht. Letztendlich entscheidet das die BG oder ein Gericht (Sozialgericht?). Whatever. Ich bin jetzt von einem MA im Büro ausgegangen.

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    Gruß Mick

  • Das sind Fälle, die die BG aufdröseln muss...

    Ich bin aber auch der Meinung, dass nicht von vorneherein die Fälle als nicht BG-relevant einzustufen sind. Am Besten erfassen und zurücklehnen...

    Eine Unfallanalyse wäre in den meisten Fällen auch recht schnell erledigt...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Also zusammengefasst auf die EIngangsfrage bezogen, ob eine "Kreislaufproblem ins Verbandbuch/Meldblock eingetragen werden sollte?":

    Tendenz, Ja, ( ... im Zweifel ist es eh immer gut mehr zu dokumentieren.)

  • Das sind Fälle, die die BG aufdröseln muss...

    Ich bin aber auch der Meinung, dass nicht von vorneherein die Fälle als nicht BG-relevant einzustufen sind. Am Besten erfassen und zurücklehnen...

    Eine Unfallanalyse wäre in den meisten Fällen auch recht schnell erledigt...

    Da bin ich absolut Deiner Meinung. Ich nutze das Thema fast bei jeder Unterweisung. Wer weiß welche Spätfolgen uns erwarten und deshalb empfehle ich grundsätzlich immer alles einzutragen!

  • Also, wenn jemand auf der Arbeit aus den Latschen kippt, sei es ein Schwächeanfall oder Herzinfarkt etc., wer will da letztendlich eine Entscheidung treffen, ob das ein Arbeitsunfall war, was es aus meiner Sicht nicht ist, oder eben nicht. das kann noch nicht einmal die BG.

    Grundsätzlich benötigt man immer einen Bezug zur Tätigkeit, ergo in einem direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit, um einen Arbeitsunfall zu bestimmen.

    Ich sehe und verstehe eure Begründungen. Ihr wollt den MA absichern. Aber ob das auf diesem Weg so funktioniert?

    Letztendlich "frisst die Meldung kein Brot". Von daher nachvollziehbar. Sollen die anderen entscheiden.............

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