Also. Ich habe mal wieder ein Loch im Kopf. Oder ich bin der dt. Sprache nicht mächtig. (ich will nichts lesen, Guudsje)
ich habe den unten eingefügten Absatz immer so verstanden, dass ich beide Löschmittel in einem Löschgerät haben muss.
Ergo einen AB Löscher um ein Gebäude komplett ausgerüstet zu haben?
Wenn ich mir jetzt aber die Seite bei Minimax (effektive Salzlösung) ansehe, dann kann ich dieses Löschmittel in Büros einsetzen.
Das macht bei uns in den Büros durchaus Sinn, da wir keine B - Brandlasten in unseren Bürogebäuden haben.
In den Werkstätten bzw. in den Garagen ist das etwas anderes.
Heißt dieser Satz, dass ich in einem Bürogebäude nur A-Löschgeräte vorhalten kann? Oder muss ich grundsätzlich auch die Möglichkeit haben B-Löscher einzusetzen? Auch wenn ich keine B-Brandlasten habe?
Auszug aus der ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände
5.2 (2) In allen Arbeitsstätten ist für die Grundausstattung die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen für die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln. Ausgehend von der Grundfläche (Summe der Grundflächen aller Ebenen) der Arbeitsstätte gemäß Tabelle 3 sind die erforderlichen Löschmitteleinheiten zu ermitteln. Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art, Anzahl und Größe der Feuerlöscher entsprechend ihrem Löschvermögen zu entnehmen, wobei die Summe der Löschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl je Brandklasse entsprechen muss.