A und B Löscher --> ASR A 2.2

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  • Also. Ich habe mal wieder ein Loch im Kopf. Oder ich bin der dt. Sprache nicht mächtig. (ich will nichts lesen, Guudsje)

    ich habe den unten eingefügten Absatz immer so verstanden, dass ich beide Löschmittel in einem Löschgerät haben muss.

    Ergo einen AB Löscher um ein Gebäude komplett ausgerüstet zu haben?

    Wenn ich mir jetzt aber die Seite bei Minimax (effektive Salzlösung) ansehe, dann kann ich dieses Löschmittel in Büros einsetzen.

    Das macht bei uns in den Büros durchaus Sinn, da wir keine B - Brandlasten in unseren Bürogebäuden haben.

    In den Werkstätten bzw. in den Garagen ist das etwas anderes.

    Heißt dieser Satz, dass ich in einem Bürogebäude nur A-Löschgeräte vorhalten kann? Oder muss ich grundsätzlich auch die Möglichkeit haben B-Löscher einzusetzen? Auch wenn ich keine B-Brandlasten habe?

    Auszug aus der ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände

    5.2 (2) In allen Arbeitsstätten ist für die Grundausstattung die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen für die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln. Ausgehend von der Grundfläche (Summe der Grundflächen aller Ebenen) der Arbeitsstätte gemäß Tabelle 3 sind die erforderlichen Löschmitteleinheiten zu ermitteln. Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art, Anzahl und Größe der Feuerlöscher entsprechend ihrem Löschvermögen zu entnehmen, wobei die Summe der Löschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl je Brandklasse entsprechen muss.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

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  • Kommt da nicht vorher Absatz 1: :/

    5.2 Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen

    (1) Der Arbeitgeber hat Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe, der Brandgefährdung und der Grundfläche der Arbeitsstätte in ausreichender Anzahl bereitzustellen.

    Somit würde ich sagen wo kein brennbarer Stoff B ist brauchst du auch keinen Löscher für B.

    Gerne lass ich mich da aber korrigieren. ;)

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Somit würde ich sagen wo kein brennbarer Stoff B ist brauchst du auch keinen Löscher für B.

    Gerne lass ich mich da aber korrigieren. ;)

    Mal sehen was noch so kommt.

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  • In welche Brandklasse fallen schmelzende Kunststoffe z.B. von Monitoren oder anderen Elektrogeräten?

    ein guter Gedanke! Ich sage in B. Wobei ich mir hier die Frage stelle, sind Kunststoffe wasserlöslich, wie z. B. Alkohol aus Desinfektionsmitteln etc.? Nein. Aus m. b. S. sind diese dahinschmelzenden Kunststoffe durchaus mit Wasser lösch bar.

    Aber der Einwand ist trotzdem nicht zu vergessen. Danke Axel.

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  • Die Wasserlöslichkeit ist hier doch irrelevant.

    Formal sind die schmelzenden Kunststoffe in Klasse B, Dein Löscher aber A.

    Laut Hersteller, kann der auch das löschen, ohne entsprechend zertifiziert zu sein.

    Das ist dann so ähnlich wie mit den CO2 Löschern bei glutbildenden Feststoffen. Man kann damit den Brand eindämmen und evt. auch löschen aber ideal ist das nicht.

    Wenn allerdings im Büro das Gerät aus Kunststoff aufgrund der Brandeinwirkung schmilzt, dürfte man schon ein wenig weiter sein, als beim Entstehungsbrand und da stellt sich dann die Frage, ob man überhaupt noch einen Löschversuch unternehmen sollte. Somit könnte man über die Gefährdungsbeurteilung zum Ergebnis kommen, dass der Klasse A Löscher genügt. Das würde ich aber mit dem Sachversicherer entsprechend abklären, nicht dass hinterher das große Erwachen kommt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • AxelS ich werde eine Mischausstattung empfehlen.

    Wenn 30 LE benötigt werden, dann 24 LE Wasser und 6 AB Schaum = 30 LE. (je Flur)

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  • Moin,

    sind das nicht Duroplaste? Damit wären wir in der Brandklasse A.

    Gruß Frank

    Duroplaste sind gleichzusetzen mit Kunstharzmaterialien. Computergehäuse sind eher Spritzgussmaterialien aus Kunststoffen (Plastik). Genaue Materialzusammensetzung kenne ich leider auch nicht so genau.

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  • Hi,

    in den Beispielen der ASR A2.2 findet sich z.B. die Verwaltung mit Brandklasse A (auch wenn die Pulverlöscher in dem Beispiel 3.1 als Löscher aus meiner Sicht vollkommen fehl am Platz sind).

    Es spricht somit nichts dagegen, Bürogebäude nur mit Wasserlöschern auszustatten. Und lieber eine einheitliche Ausstattung mit Löschern statt irgendein Misch-Masch, bei dem sich dann keiner mehr auskennt.

    Einzig elektrische Betriebsräume sind aus meiner Sicht gesondert zu betrachten. Hier kann ggf. ein CO2-Löscher Sinn machen (z.B. zum Schutz der restlichen EDV in Serverräumen oder als geeignetes Löschmittel beim brennenden Schaltschrank). Wenn keine nennenswerte Technik verbaut ist, dann reichen Wasserlöscher fürs gesamte Gebäude aus.

    schöne Grüße

  • Einzig elektrische Betriebsräume sind aus meiner Sicht gesondert zu betrachten. Hier kann ggf. ein CO2-Löscher Sinn machen (z.B. zum Schutz der restlichen EDV in Serverräumen oder als geeignetes Löschmittel beim brennenden Schaltschrank).

    Unser "Serverraum" hat keinen eigenen Löscher. Der davor stehende ist AB-Schaum. - Wir haben auch nur diese. Einzige Ausnahme: Küche mit ABF-Löschmittel.

    Ich sehe CO2-Löscher aus zwei Gründen kritisch:

    1) Erstickungsgefahr - Wobei bei uns erschwerend dazu kommt, das wir unter Niveau arbeiten.
    (Das nehmen einige Kollegen sogar wörtlich :cursing: :cursing: :cursing:)

    2) Was nützt Dir das tolle, rückstandsfreie Löschmittel, wenn man die ganze Elektronik wegwerfen kannst, weil der Ruß überall eingedrungen ist?

    (Da kann man dann auch gleich Pulver nehmen.... :Lach: :Lach: :44: :44: )

    Und wenn ich die Tür vom Serverschrank nicht mehr aufbekomme, weil zu heiß oder so, dann heißt es für den Brandhelfer: "Kehrtmarsch! Tür vom Raum zu! Eilgang!"

    Mick1204

    Wie andere schon sagten: Die überwiegende Brandlast zählt.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Die Wasserlöslichkeit ist hier doch irrelevant.

    Das denke ich nicht. Warum nehme ich denn bei Flüssigkeitsbränden einen erstickenden Schaumlöscher. Da Wasser sich mit Lösemitteln vermischt erreiche ich damit nur eine Verschlimmbesserung.

    Ich sehe brennende Kunststoffe eher nicht als "flüssig", eher als pastös. Da hier keine Vermischung stattfindet, bin ich der Meinung, dass ich durchaus mit Wasser löschen kann.

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    Gruß Mick

  • Da Wasser sich mit Lösemitteln vermischt erreiche ich damit nur eine Verschlimmbesserung.

    Da muss man gewaltig unterscheiden. Wassermischbare Lösemittel, wie z.B. Alkohole, werden durch das Wasser verdünnt, was deren Flammpunkt deutlich erhöht und somit die Flammen erlöschen können. Nicht wassermischbare Lösemittel wie z.B. Benzin, schwimmen auf dem Wasser auf, brennen weiter und können durch dieses Verfahren noch weiter verbreitet werden.

    Ich sehe brennende Kunststoffe eher nicht als "flüssig", eher als pastös.

    Dann schau einfach mal bei den Zuordnungen zu den Brandklassen nach, dort ist es eindeutig definiert.

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