Gestaltungsalternativen

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  • Hallo zusammen,

    momentan bin ich mitten in der LEK3 und stehe komplett auf dem Schlauch bezüglich den Gestaltungsalternativen. Bei den SOL 5.1 und SOL 5.2 hatte unsere Gruppe verschiedene Ansätze, die von den Lernbegleiter als nicht optimal befunden wurde. Meiner Auffassung nach erarbeitet man mehrere ( bei uns 3) Alternativen, die jeweils aus zusammengestellten Maßnahmen bestehen. Jetzt wäre eine Maßnahme zB Anschaffung einer geeigneten PSA für alle Tätigkeiten. Für mich ist das eigentlich eine Maßnahme die eigentlich in jede Gestaltungsalternative mit rein muss, da Pflicht. Ähnlich sieht es für mich mit dem Anbieten von Weiterbildungen, Unterweisungen etc aus. Das sollte doch auch in allen Gestaltungsalternativen ein Punkt sein. In unserer Gruppe wird da momentan ein wenig kontrovers diskutiert, was mich jetzt komplett aus der Reihe wirft. Aus meiner Sicht könnte eine Gestaltungsalternative wie folgt beim Thema eines Hubsteigers aussehen:

    Gestaltungsalternative 1

    -Anschaffung eines neuen Hightech Hubsteiger Modell 0815-007

    -Anschaffung benötigter PSA wie Auffanggurt.........

    -Regelmäßig Mitarbeiter Fortbildung anbieten

    -...

    Gestaltungsalternative 2

    - Absperren des Betriebsgelände während der arbeiten.

    - Anschaffung benötigter PSA wie Auffanggurt.........

    - Regelmäßig Mitarbeiter Fortbildung anbieten

    -....

    Gestaltungsalternative 3

    - ......

    -.......

    Das sind jetzt nur Beispiele die so nicht in meiner Ausarbeitung stehen werden und nur grob formuliert sind.

    Ist da aus eurer Sicht mein Gedankengang richtig oder bin ich da auf dem Holzweg?

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  • Das haben wir auch im Nachgang zur LEK3 diskutiert. Die (VBG-)Vorlage für Schritt 6.1 impliziert, daß die Zuordnung eineindeutig ist, also jede GA besteht aus jeweils genau einer Maßnahme zu einem Ziel. Das ist schwierig, vor allem wenn Du z. B. personenbezogene und verhaltensbezogene Maßnahmen kombinieren mußt oder möchtest.

    Aussage der Lernbegleiter war nachher auch: "Mehrere Maßnahmen gleichzeitig in einer

    Gestaltungsalternative machen nicht immer Sinn", wobei sie dann sich widersprechende Maßnahmen aufgelistet haben. Fair enough. Das habe ich übersehen.

    In der Musterlösung, die Ihr vor dem SFA5 bekommen werdet, haben sie aber auch kumulative Gestaltungsalternativen aufgebaut, also solche, bei der eine GA auf der vorhergehenden aufbaut und diese erweitert.

    Die Aufgabe ist also, Deine Maßnahmen dann nochmal auf Konsistenz zu prüfen.

    Unser (Lerngruppen-)Ergebnis:

    Du kannst Einzelmaßnahmen auch in mehreren GA einsetzen, wenn das sinnvoll ist. Sie müssen sich dann ergänzen, eine höherwertige Maßnahme darf dann eine andere aber nicht überflüssig machen oder ihr widersprechen.

    Du kannst mehrere Maßnahmen zu einem Ziel auch in einer GA verwenden, wenn sie sich sinnvoll ergänzen.

    Und Du kannst GA auch kombinieren. Das haben wir in der SOL5 genauso gemacht.

    Sinngemäß: "Nutze GA1 und GA2 zusammen, um die Mindestziele zu erreichen."

    Noch einfacher ist es, wenn die Maßnahmengestaltung in einer DGUV-Information schon vorgegeben ist. ;)

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • GA 1 und GA 2 unterscheiden sich hier in einem Punkt.

    Bei GA 1 haben wir eine technische Lösung und bei GA 2 eine organisatorische. Eine organisatorische gegen eine technische Lösung aufzuwiegen finde ich schwierig. Oder habe ich da was falsch verstanden?

  • Ich habe seinerzeit für jede zu ermittelte Gefährdung Gestaltungsalternativen in der Tabelle aufgezeigt, hier am Beispiel "Absturz, Gefährdung des Herausschleuderns aus dem Korb der Hubarbeitsbühne"(der Versuch auf die Teleskop HAB zu verzichten.) Uns wurde gesagt die Alternativen sind wie ein Brainstorming zu verstehen, selbst ein Jetpack wäre (laut LB) eine übertriebene Alternative. Steinigt mich nicht, heute würde ich das anders formulieren, war ja aber auch am Anfang der Ausbildung :) Allerdings sehe ich es nicht als richtig an in einer Gestaltungsalternative mehrere Maßnahmen

    (Absperren des Betriebsgelände während der arbeiten.

    - Anschaffung benötigter PSA wie Auffanggurt.........

    - Regelmäßig Mitarbeiter Fortbildung anbieten)

    zu formulieren, man sollte meiner Meinung nach, wie Regelwerk schon schrieb, die Gestaltungsalternativen nach dem (S)TOP- Prinzip trennen. Eine technische Lösung (oder sogar eine Substitution) ist immer einer organisatorischen oder persönlichen vorzuziehen, diese dann als Alternativen gegenüberzustellen ist m.M.n. nicht korrekt

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  • Alternativen sind wie ein Brainstorming zu verstehen

    Das haben sie uns auch mitgegeben, allerdings wurden dann punktuell doch wieder Maßnahmen als zu abwegig kritisiert. Eine davon war der Einsatz von Drohnen, um den Laubbläser zu ersetzen. Oder auch der Dachrinnensauger. 8)

    Generell habe ich das immer so betrachtet, als hätte ich mit den Vorgesetzten und Mitarbeitern ein Brainstorming durchgeführt und dann im Nachgang die Maßnahmen betrachtet. Unpassende Maßnahmen werden dann dort kommentiert bzw. markiert. Und ich füge auch Verweise ein, wo die Maßnahmen beschrieben sind, etwa die passende TRBS oder eine DGUV-Information.

    Dann gehe ich die Maßnahmenhierarchie (STOPV) und den Systemkegel durch. Dann sortiere ich nach der Maßnahmenhierarchie und Systemebene.

    Was von den Lernbegleitern genauer angeschaut wird, sind die Maßnahmenhierarchie, die Systemebene und die Passung zwischen den Zielen: Maßnahmen sollen stimmig sein und nicht redundant oder zwischen den Zielen widersprüchlich. Also wenn die eine Maßnahme ist, handgeführte Maschinen gegen Handwerkzeuge zu tauschen, und die andere bringt Aufsitzgeräte rein, ist das entweder falsch oder ungenügend abgegrenzt/erläutert.


    Fun Fact, weil ich es gerade noch im Feedback sehe:

    Über die Frage, ob Warnschutzkleidung PSA ist oder nicht, haben wir auch diskutiert.

    VBG sagt: Ist keine PSA, weil sie nicht gegen das Angefahren werden schützt.

    DGUV sagt: Ist PSA. (DGUV-Information 212-016: "Warnkleidung nach DIN EN 20471 ist

    PSA, die nach Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und der PSA-Benutzungsverordnung auszuwählen und zu beschaffen ist.")

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Hi,

    die VBG sagt das nicht. Das war die Aussage eines Beschäftigten der VBG. In DGUV-Publikationen (z.B. der DGUV Information) sind die abgestimmten Positionen aller gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu finden. Diese Aussagen haben somit deutlich mehr Gewicht als die Aussage eines Beschäftigten eines Unfallversicherungsträgers und die VBG trägt diese in offiziellen Schriften publizierten Positionen aller gesetzlichen Unfallversicherungsträger mit.

    Der Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV schreibt diesbezüglich "Zweifellos gehört Warnkleidung zur PSA". Aus der DGUV Information 212-016 geht auch eindeutig hervor, dass Warnkleidung PSA ist. Wie der Beschäftigte der VBG zu einer anderen Sichtweise kommt bleibt sein Geheimnis, seine Meinung entspricht hier jedoch nicht der offiziellen Position der DGUV inklusive VBG.

    Fazit: Warnkleidung ist PSA, wenn sie zur Reduzierung des Risikos von Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern benötigt wird! In Kapitel 3.1 der DGUV Information 212-016 ist auch die Begründung für die Einstufung als PSA mit definierten Schutzeigenschaften zu finden.


    schöne Grüße

  • Das war die Aussage eines Beschäftigten der VBG.

    Das stimmt natürlich. Von daher ergänze ich nachträglich die Ironie-Tags.

    Das Problem ist, daß die Aussage in der offiziellen Bewertung auftaucht, wenn auch der entsprechende Punktabzug nicht durch die PSA-Frage verursacht sein dürfte.

    Vielmehr steckt hier wieder der Hinweis insbesondere für die LEK:

    Meinung hilft nicht. Es braucht belastbare Fakten mit Quelle, und die muß man dann auch gegenüber der BG bzw. den handelnden Personen verteidigen - egal welche Rolle sie haben oder zu haben scheinen.

    Deswegen sind in meiner Ausarbeitung für das PRA3 wieder mal noch mehr Quellenangaben drin, um solche Diskussionen im Vorfeld abzustellen.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Also die Maßnahmevorschläge "als eine Art Brainstorming zu sehen", halte ich für Unfug.

    Bei einem Brainstorming werden alle Ideen ohne Plausibilitätsprüfung gesammelt. Was soll das dem Entscheidungsträger nutzen? Wo ist da die Beratungsleistung der Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    Natürlich müssen die Vorschläge sinnvoll sein.

  • Also die Maßnahmevorschläge "als eine Art Brainstorming zu sehen", halte ich für Unfug.

    Bei einem Brainstorming werden alle Ideen ohne Plausibilitätsprüfung gesammelt. Was soll das dem Entscheidungsträger nutzen? Wo ist da die Beratungsleistung der Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    Natürlich müssen die Vorschläge sinnvoll sein.

    Das kann durchaus hilfreich sein, habe ich auch bereits angewendet. Ein Brainstorming folgt der Trittstein-Methode (siehe E. de Bono). in dritter, vierter Ebene kommt man schon zu realitätsnahen Ergebnissen.

    Das muss natürlich kundig moderiert werden, genau da sehe ich uns Sifas, da wir ja methodenkompetente Berater sind.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

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  • Also die Maßnahmevorschläge "als eine Art Brainstorming zu sehen", halte ich für Unfug.

    Das sehe ich anders. Aber vielleicht ist der Brainstorming-Begriff hier auch leicht irreführend.

    Die Frage ist eher: Wer ist dabei?

    Bei uns sind dort Leute dabei, die die Arbeit kennen und wissen, wie das abläuft. Die wissen auch, was normalerweise unternommen wird und denken etwas links und rechts davon.

    In der Erfahrung kommen die wirklich neuen Vorschläge eher von der Sifa (bzw. aus deren Netzwerk) oder aus der Dokumentation der Forschungsinstitute der Berufsgenossenschaften.

    Ergänzung: Selbst wenn man ein klassisches Brainstorming macht, wird dann doch im nächsten Schritt auf Machbarkeit und Plausibilität geprüft.

    Aber: "Das haben wir ja noch nie gemacht" ist kein Argument. Sonst verpaßt man große Verbesserungspotentiale.

    Per Definition (DGUV) sind die Mitarbeiter "die Experten für ihr Arbeitssystem". Daher wissen sie, was gemacht wird und haben sich auch Gedanken gemacht, wie es besser geht.

    Das herauszuarbeiten ist doch auch Sinn der Maßnahmensammlung.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

    Einmal editiert, zuletzt von ThiloN (4. Dezember 2023 um 09:32) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Ich denke bei "Maßnahmen" an die Arbeitsschutzmaßnahmen und die leitet man nach dem Stand der Technik aus der Analyse der Arbeitssystem ab. Daher sind die Maßnahmevorschläge von vornherein plausibel (sonst würde man sie ja nicht vorschlagen).

    Die MA im Arbeitssystem sind wertvolle Informanten, aber i.d.R. keine Experten für den Arbeitsschutz. Wenn wir uns darauf verlassen, dass die "wissen, was normalerweise unternommen wird" führen wir uns ja ad absurdum.

    Wenn man den Fokus erweitert und nicht nur die reinen Arbeitsschutzmaßnahmen betrachtet, erhalten die Aussagen der MA natürlich mehr Gewicht. Hier kann die Plausibilitätslösung dann auch nach dem Vorschlag erfolgen (müssen).

  • i.d.R. keine Experten für den Arbeitsschutz

    Korrekt. Deswegen ja auch "Experten für ihr Arbeitssystem".

    Die Idee ist, daß sie im Detail wissen, was und wie sie machen müssen, also aus dem Arbeitsablauf.

    Die Sifa macht dann die sicherheitstechnische Betrachtung nach einem systematischen Ablauf und hilft bei der Beurteilung nach dem Regelwerk (Spezifisch, Qualitativ usw.)

    Dabei wird unter Umständen auch der Arbeitsablauf geändert.

    Maßnahmevorschläge von vornherein plausibel

    Jein.

    Wir denken oft in PSA oder Schildern, anstatt "Wenn wir das andersrum machen, ist es sicherer."

    Manche Vorschläge sind natürlich abwegig und können/müssen schnell verworfen werden.

    Andere sind kreativ gedacht und im Grunde sinnvoll, aber vielleicht in diesem Arbeitssystem nicht machbar. Die führe ich auf, bewerte sie aber im Rahmen der Gestaltungslösung.

    Und wieder andere sind Dinge, an die vorher einfach niemand gedacht hat.

    Insofern würde ich auch völlig beknackte Vorschläge erstmal aufnehmen und die Teilnehmer mal darüber nachdenken lassen. Was zu schräg ist, verläßt dann nachher den Raum nicht.

    Aber manches kommt vielleicht später mal auf die Liste für den Arbeitsschutzpreis.

    Von daher: Nicht zu früh filtern, sondern erstmal sammeln. Weggeworfen ist es schnell, Neudenken ist da schon schwieriger.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Das sehe ich genauso. Gestaltungsalternativen sind ja noch keine Maßnahmen. Hier out of the box zu denken kann schon hilfreich sein. Die Alternativen werden ja noch bewertet, bevor daraus wirklich Maßnahmen abgeleitet werden. Und wenn man bei jeder Gefährdung 3 Alternativen vergleicht, aber 5 Alternativen im Raum stehen, werden die offensichtlich "absurden" zwar verworfen, aber wenigstens darüber gesprochen.

  • Wie gesagt: bei Arbeitsschutzmaßnahmen ist das etwas anderes, als bei weiterreichenden Gestaltungsalternativen. Wenn es um den Stand der Technik geht, ist dieser ja die "Plausibilitätsprüfung".