Betriebsanweisungen " Umgang mit Sprengmitteln"

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  • Hallo zusammen,

    betreue Steinbrüche und bin auf der Suche nach Betriebsanweisungen rund um das Thema Sprengen, einiges habe ich schon erstellt aber lt. der BGRCI müssen Betriebsanweisungen für folgende Tätigkeiten vorliegen:

    Betriebsanweisungen

    • Es müssen Festlegungen vorliegen über
      • den Transport von Sprengmitteln,
      • das Aufbewahren von Sprengmitteln in Lagern,
      • das Bereithalten von Sprengmitteln,
      • das Verhalten bei der Durchführung der Sprengarbeit, (erstellt)
      • das Verhalten bei Verlust, Fund und Beseitigung von Sprengmitteln,
      • das Antreffen von Versagern. (erstellt)


      Vielleicht hat da jemand von Euch was zu bieten !?

    Vielen Dank und Euch allen einen schönen Sonntag

    Gruß aus Franken

    Michael

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  • Moin..

    Ich will dir ja nicht reinreden...

    aber wenn du bisher die Unternehmen betreust, wirst du ja irgendwo mal ne GB für die oben genannten Theman erstellt haben.

    Wenn du die hast, musst du nur abschreiben. Da stehts drin.

    Gerade im Bereich Sprengstoff/Munition usw. ist das Ganze sehr heikel, das MUSS individuell geschrieben werden.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo Mike,

    vielleicht noch zur Erklärung, ich habe bisher nicht mehrere Steinbrüche betreut sondern jetzt mehrere von einer Firma übernommen.

    Deshalb gibt's bei mir da noch nix und da ist auch nix mit abschreiben. :(

    Gruß

    Michael

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  • Wenn es nichts gibt, dann fang (surprise) am Anfang an:
    erstmal eine GBU und dann die BA.

    Und in der BA den wichtigen Satz "Wenn Bumm gehört, dann überlebt!"

    Oha....

    Jetzt kommt die Fachkompetenz in Person....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • aber lt. der BGRCI müssen Betriebsanweisungen für folgende Tätigkeiten vorliegen:

    Na, die BGRCI liefert ja schon mal eine Mustergefährdungsbeurteilung dazu.

    => Abgleich und evt. Anpassung an die betrieblichen Gegebenheiten und anschließend daraus dann eine oder mehrere BA erstellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    Ich seh schon, Euch geht's wie mir, ihr wisst auch nix ! :doppelthumbsup:

    Aber der mit dem Bundestag ist klasse ! :Lach:

    Also, GFB habe ich bereits mit Sprengmeister und Vorgesetzen gemacht, hab da auf die Mustergefährdungsbeurteilung der BGRCI und die Kompetenz der Teilnehmer zurück gegriffen.

    Aber an Betriebsanweisungen habe ich halt außer zwei noch nicht viel zu bieten.

    • den Transport von Sprengmitteln,
    • das Aufbewahren von Sprengmitteln in Lagern,
    • das Bereithalten von Sprengmitteln,
    • das Verhalten bei der Durchführung der Sprengarbeit, (erstellt)
    • das Verhalten bei Verlust, Fund und Beseitigung von Sprengmitteln,
    • das Antreffen von Versagern. (erstellt)

    Gruß

    Michael

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  • Wende dich mal an den TAB der BG RCI der den Betrieb betreut, du wirst nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit die Lehrgänge zum Thema Explosivstoffe besuchen und bestehen müssen, wenn du da als SIFA tätig werden willst.

    Dann haste das nötige Rüstzeug um das passend zu erstellen.

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie | Qualifizierungsangebot


    Ich sag nur § 3 Schallzeichen für Sprengungen -

    einmaliges langes Blasen ------------- ---heist???

    Ist aber alles erlernbar..... *schland*

    Gruß Canislupus

  • Also, GFB habe ich bereits mit Sprengmeister und Vorgesetzen gemacht

    Da müssten ja dann alle genannten Tätigkeiten enthalten sein, mit entsprechenden Maßnahmen. Daraus dürfte sich doch problemlos eine entsprechende BA ableiten lassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Was Canislupus da schreibt ist absolut richtig (ich wusste nicht, dass man da auch weitere Lehrgänge braucht...), und ich rate dir DRINGEND bei deiner GF vorzusprechen und die Lehrgänge zu fordern. Du bewegst dich da auf "recht dünnem" Eis, wenn du mit Sprengmitteln ohne den Lehrgang umgehst. Wenn da was passiert, gehn die dich persönlich an. Glaub mir... ich weiß wovon ich rede (also nicht "Sprengstoffe..." aber das mit "persönlich angehn")

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Guten Morgen zusammen,

    zum betreuenden TAB habe ich einen guten Draht, von diesem genannten Lehrgang war bisher nie die Rede.

    Aber ich spreche ihn mal bei nächster Gelegenheit an.

    Gruß und schönen Tag Euch

    Michael

  • Da man auch in Fahrzeugwerkstätten einen Befährigungsschein für den Aus- und Einbau von Airbag-Patronen braucht, kann ich mich den Vorschreibern nur anschließen. Da ist eher das SprengG am Zuge.

    Die DGUV I213-110 Sprengarbeiten verweist da auf weitere Schriften zum Thema.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Mal so am Rande:

    Wieso muß ich "Sprengprofi" werden und dazu tausend Lehrgänge besuchen, wenn ich als Sifa einen Betrieb beraten soll?!?!?

    Rein fachlich habe ich auf betrieblicher Seite die Profis. Ich sehe hier meinen Beitrag in der Beratungbund Unterstützung auf der formalen Seite. Ich betreue ja vielleicht auch Speditionen ohne gleich Gefahrgutbeauftragter zu sein und Krankenhäuser ohne Fachmann im Strahlenschutz.

    Auch eine SiFa muss nicht alles wissen, alles können und vor Allem: Nicht alles machen - zB. BA's erstellen. Was sie sehr gut können sollte ist moderieren, Teams zusammen zu bringen und generelle Aufgaben verständlich auf die unterschiedlichsten Teilbereiche zu übertragen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Du hast ja Recht, Michael. Als Generalist muss man nicht jeden Lehrgang aufsuchen. Das die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisung Aufgabe der Geschäftsführung ist und es auch genau so in den Gesetzestexten steht, wird aber gerne "ausgeblendet".

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Das die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisung Aufgabe der Geschäftsführung ist und es auch genau so in den Gesetzestexten steht, wird aber gerne "ausgeblendet".

    Moin,

    das liegt aber leider auch daran, dass (je nach eigener Einschätzung bitte auf dem Monitor ankreuzen)

    [ ] manche

    [ ] viele

    [ ] fast alle

    Kollegen Eurer Profession der Meinung sind, alles zu wissen und alles zu können. Ich zahle als Kunde doch dafür, dass mich jemand im Arbeitsschutz bei Themen unterstützt und berät, bei denen ich selbst nicht ausreichend qualifiziert bin.

    Mir ist es doch lieber meine SiFa Herr Andreas Lismus sagt: "Sorry Herr Guudsje, aber bei dieser Thematik empfehle ich Ihnen,

    • sich mit der Firma XYZ abzustimmen
    • einen Spezialisten zu beauftragen
    • eine Messung durch ein sachkundiges Büro durchzuführen
    • to be continued.......

    Ich bin doch selbst nicht die eirelegende Wollmilchsau im Arbeitsschutz, und weil ich eben keine Ahnung habe, kaufe ich Euch als Fachmänner ein. Und weil ich keine Ahnung habe, verlasse ich mich darauf, dass es stimmt, passt und angemessen ist, was Ihr mir erzählt und wie Ihr mich beratet. Dann doch lieber auch mal der ehrliche Satz "Sorry, aus dem Thema bin ich raus", als eine halbgare Beratung die auf Halbwissen beruht.

    Das soll jetzt kein Angriff auf Euren Berufsstand sein, aber einfach ein kurzer Denkanstoss. Ist ja schließlich ein explosives Thema. ;)

    Also, GFB habe ich bereits mit Sprengmeister und Vorgesetzen gemacht, hab da auf die Mustergefährdungsbeurteilung der BGRCI und die Kompetenz der Teilnehmer zurück gegriffen.

    Und genau da, machst Du weiter. Ihr habt Eure Gefährdungsbeurteilung, an der die Jungs an der Front beteiligt waren. Die kennen ihren Laden und ihre Arbeit am besten. Jetzt nutzt Du wieder deren Kompetenz, um Maßnahmen abzuleiten. Falls bei einigen Punkten die Kompetenz nicht ausreicht oder keine Ideen kommen, dann sollten die Kollegen so ehrlich sein und das auch sagen (dann schließt sich wieder der Kreis zur SiFa). Dann müssen Experten mit mehr Kompetenz ins Boot geholt werden. Dein Weg ist eigentlich gut.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.