Haftung bei der DGUV3 Prüfung im Home Office

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  • Hallo liebes Forum,

    Ich habe recherchiert, aber hierzu kein Thema gefunden, was mein Problem explizit aufnimmt. Vielleicht liegt es auch ein wenig daran, dass es eher ins rechtliche geht.. Aber trotz einer Stunde googeln konnte ich nichts finden:

    Einer meiner Kunden hat viele Mitarbeiter im Home Office bzw. hybriden Arbeiten. Sie sind sich bewusst, dass sie regelmäßig DGUV Vorschrift 3 Prüfungen durchführen müssen und legen entsprechende Termine fest. Immer wieder versäumen Mitarbeiter diese Termine jedoch - zum Teil aus Krankheit o.ä., zum Teil aber auch bewusst. Es ist ja doch ein gewisser Aufwand alle Geräte abzubauen und zum Standort zu fahren.

    Frage meinerseits: Wer haftet ihr? Der Kunde kommt grundsätzlich seiner Pflicht nach und will alles prüfen, die Mitarbeiter spielen zum Teil aber nicht mit. Was kann man hier nun machen? Muss man arbeitsrechtlich vorgehen - Abmahnung u.ä.? Oder ist der Kunde automatisch auf der sicheren Seite, weil er es angeboten, aber der Mitarbeiter nicht wahrgenommen hat? Haftet dann der Mitarbeiter?

    Es ist wohl eine ziemliche Grauzone und ich befürchte, dass die Antwort wohl wieder etwas in die "Kindergärtnerei" geht: Wenn der Mitarbeiter den Termin verpasst, muss der Kunde neue Termine anbieten, immer hinterher rennen und ist trotz Fahrlässigkeit des Mitarbeiters stetig in Verantwortung und Haftung.

    Ich danke euch schon mal vorab :*

    LG

    Babo

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  • Moin.

    Ich denke der richtige Ansprechpartner wird hier euer Sachversicherer sein.

    Viele Verträge beinhalten solche Klauseln die sowas ein/ausschließen.. Das ist Versicherungsrecht.. da gibt es je nach Vertragswerk viele Klauseln und Lösungen. Das müsst ihr halt "gewährleisten".

    Gerade was "Home Office" angeht ist da gerade sehr viel im Wandel (Kollege von mir ist Versicherungsmakler). Steht vielleicht was dazu in eurer Vereinbarung mit den Beschäftigten

    Oder ihr geht das anders an..

    Wenn die Mitarbeiter nicht "zuverlässig sind" und ihre Arbeitsmittel nicht zu einem bestimmten Termin vorlegen dann müsst ihr als "Besitzer" und "Betreiber" euch VERSICHERN dass die Arbeitsmittel SICHER sind. Udn das geht dann nur "vor Ort". Also bei euch im Unternehmen. Sprich Schnuffi kommt wieder ins Geschäft wenn er/sie nicht in der Lage ist, sein Elektrogerät vorzulegen.

    Überlegt mal was passiert, wenn dem die Bude zu Hause abbrennt und es wird darauf zurückgeführt, dass sein Arbeitsmittel defekt war... Ich glaube das wollt ihr nicht.

    Ich muss meine Sachen auch vorlegen.

    Ich hab, ganz irre Sache, sowas das nennt sich Outlook Kalender. Da stehen "Termine" drin. Und ich weiß schon seit langem dass in der Jahres-Besprechung am 16.01.24 mein Laptop durch den Elektriker geprüft wird.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Ja, es ist Kindergärtnerei, aber der Kunde bleibt in der Haftung.

    Wenn es disziplinarisch schwer einzufangen ist, hilft vielleicht eine technische Lösung wie vorübergehende Sperrung von Emailaccount, VPN o.ä.

  • Ich hab, ganz irre Sache, sowas das nennt sich Outlook Kalender. Da stehen "Termine" drin. Und ich weiß schon seit langem dass in der Jahres-Besprechung am 16.01.24 mein Laptop durch den Elektriker geprüft wird.

    haha ja, aber es gibt leider so unverbesserliche, die damit nicht umgehen können oder wollen und für die jeder Aufwand zu groß ist.

    Aber eure Antworten bestätigen mich, so dass ich ein klares Feedback geben kann. Das mit der Sperrung ist auch eine Idee oder nennen wir es "Anregung für den Mitarbeiter". Vielen Dank! :)

  • vorübergehende Sperrung von Emailaccount, VPN o.ä.

    SEHR gute Idee. Da kam ich bis jetzt nicht drauf. Ist notiert und wird in Zukunft Kunden vorgeschlagen.

    Wärst du hier, gäbs ein Bier....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

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  • Hallo Babo,

    ich bin der Meinung, dass hier arbeitsrechtliche Konsequenzen unvermeidbar sind, ihr solltet euren beratungsresistenten Mitarbeitern erklären, dass, wenn keine DGUV 3 Prüfung vorhanden ist, der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei ist.

    Es gibt jedoch auch Firmen die den Unternehmen die DGUV Prüfung vor Ort, direkt im Home Office anbieten:

    z.B. ESG

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex

    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!

  • Hallo Barborossa,

    wer von zu Hause aus arbeitet, der will das ja in der Regel auch. Wenn die Geräte nicht zur Prüfung gelangen, dann kann man mit diesen auch nicht arbeiten und ich würde ähnlich wie mein Vorredner im Unternehmen kommunizieren, dass der Account bis zur Prüfung des Gerätes gesperrt wird. Aus Versicherungstechnischen Gründen muß dann im Unternehmern gearbeitet werden, bis die Geräte geprüft wurden. Ich glaube das bringt bei vielen den Tages, oder Wochenplan durcheinander, so dass hier möglicherweise mit schnellen Erfolgen gerechnet werden kann.

    Eine andere Möglichkeit, ist der Haftungsauschluß. Als Unternehmer würde ich den Mitarbeiter schriftlich darauf hinweisen, dass der Termin zur Prüfung durch ihn versäumt wurde und von daher kein Rechtlichen Ansprüche im Falle einen Brandes, oder einer Verletzung über das normal Maß hinaus bestehen. Ob das rechtliche Sicherheit bietet kann ich nicht mit Sicherheit sagen, aber besser so, wie das der Unternehmer mit leeren Händen dasteht.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher, aber ich finde nichts gegenteiliges:

    Vielleicht kann der Kunde ja seine Frist setzen UND dazu die Möglichkeit geben, dass seine Mitarbeiter (falls sie den Termin nicht einhalten) dazu nachweislich selbstverantwortlich das Gerät prüfen lassen müssen?

    Spätestens wenn die Mitarbeiter sehen, dass sie die Prüfung sonst selber zahlen müssen dürften sie sich umso mehr um die Einhaltung der Frist bemühen...

    • Auch Wolkenkratzer haben mal als Keller angefangen
  • Wenn es disziplinarisch schwer einzufangen ist, hilft vielleicht eine technische Lösung wie vorübergehende Sperrung von Emailaccount, VPN o.ä.

    Da werden dann plötzlich Sachen möglich...

    Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher, aber ich finde nichts gegenteiliges:

    Vielleicht kann der Kunde ja seine Frist setzen UND dazu die Möglichkeit geben, dass seine Mitarbeiter (falls sie den Termin nicht einhalten) dazu nachweislich selbstverantwortlich das Gerät prüfen lassen müssen?

    Spätestens wenn die Mitarbeiter sehen, dass sie die Prüfung sonst selber zahlen müssen dürften sie sich umso mehr um die Einhaltung der Frist bemühen...

    Das sie das Gerät eigenverantwortlich selber prüfen lassen müssten... das wäre durchaus eine Konsequenz.

    Aber man bekommt nur mit erlebbaren Sanktionen wie z.B. die Accountsperrung das in den Griff... Sonst rennt man den Kollegen mehrere Runden hinterher:

    - Termin xyz - verschwitzt...

    - Ausweichtermin 1 - schon anderweitig verplant, Urlaub...

    - Ausweichtermin 2 - Krank...

    - Nachweis der eigenverantwortlichen Prüfung - habe mich noch nicht darum bemüht...

    - Hast du den Termin erledigt - erst in 2 Wochen...

    - Und? - dringender Kundentermin ist dazwischen gekommen

    ... und ruckzuck ist schon wieder ein Jahr um.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • erlebbaren Sanktionen

    Erlebbarte Sanktionen... SEHR elegant ausgedrückt...

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    Mike

  • Eure Meinungen, Ansichten und Ratschläge in allen Ehren...

    ...aber hier kollidieren einfach unterschiedliche Rechtsbereiche. Arbeitsrecht vs. Persönlichkeitsrechte, Arbeitsstättenrecht vs. Recht auf Privatsphäre etc.pp.

    Über Ursachen, Gründe und Versäumnisse bei der Ausgestaltung kann man trefflich streiten, aber mit dem Ruf nach Konsequenzen, disziplinarischen Maßnahmen u.ä. sollte man sehr vorsichtig sein. ICH (und das hab'ich hier schon mehrfach gesagt) warte mit Spannung auf den ersten, diese Thematik tangierenden Richterspruch...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Michael, ich bin davon ausgegangen, dass das Prüfgut dem Arbeitgeber gehört. Wenn private Geräte zum Einsatz kommen, hast du als AG keine Handhabe. Aber womöglich viele andere Probleme (z.B. IT-Sicherheit).

  • Vielleicht kann der Kunde ja seine Frist setzen UND dazu die Möglichkeit geben, dass seine Mitarbeiter (falls sie den Termin nicht einhalten) dazu nachweislich selbstverantwortlich das Gerät prüfen lassen müssen?

    Das ist nicht zulässig, denn die Prüfpflicht ist eine klare Arbeitgeberpflicht nach §4 BetrSichV.

    Da die BetrSichV eine Verordnung auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes ist, ist eine Kostenübertragung auf die Arbeitnehmer nach §3 Abs.3 ArbSchG untersagt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ...aber hier kollidieren einfach unterschiedliche Rechtsbereiche. Arbeitsrecht vs. Persönlichkeitsrechte, Arbeitsstättenrecht vs. Recht auf Privatsphäre etc.pp.

    Über Ursachen, Gründe und Versäumnisse bei der Ausgestaltung kann man trefflich streiten, aber mit dem Ruf nach Konsequenzen, disziplinarischen Maßnahmen u.ä. sollte man sehr vorsichtig sein. ICH (und das hab'ich hier schon mehrfach gesagt) warte mit Spannung auf den ersten, diese Thematik tangierenden Richterspruch...

    Eben. Erst mal ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Prüfungen zu organisieren.

    Trotzdem interessante Frage, die sicher immer öfter kommen wird, Stichwort "Digital Natives".

    Wenn du einen Mitarbeiter hast, der von Malle aus arbeitet, soll der wegen einer Überprüfung seines Netzteils nach Deutschland fliegen?

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • ...wir hinken eben nicht nur der Digitalisierung hinterher, sondern auch den damit einhergehenden Veränderungen peripherer Bereiche, Denkprozessen und Organisationsstrukturen.

    ...dies zeigt sich, leider, auch häufig hier...

    Anyway, manche Dinge müssen sich halt, wie Atze mal so schön gesagt hat, "raus wachsen"!!!

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Michael, ich bin davon ausgegangen, dass das Prüfgut dem Arbeitgeber gehört. Wenn private Geräte zum Einsatz kommen, hast du als AG keine Handhabe. Aber womöglich viele andere Probleme (z.B. IT-Sicherheit).

    Davon bin ich auch ausgegangen...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Servus,

    muss hier nicht erst die Begrifflichkeit geklärt werden?

    HomeOffice gibt es meines Wissens nicht, wird nur umgangssprachlich so genannt.

    Es gibt die Telearbeit. Hier stell der AG das kpl. Equipment. Das muss dann auch geprüft werden.

    Hier kann auch eine Begehung des Arbeitsplatzes durchgesetzt werden.

    Die meisten haben aber "Mobiles Arbeiten" mit Rahmenbedingungen über eine BV umgesetzt.

    Hier wird das Laptop gestellt, das war`s i.d.R.

    Hier wäre dann lediglich das Ladegerät zu prüfen, sonst nix.

    Viele Grüße, Emil

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2: