Beiträge von Baborossa

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    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage zur Werkstattplanung. Ein Kunde von mir hat mit einer Fachfirma eine neue Werkstatt mit entsprechenden Steckdosen ohne Deckel geplant - so wie es in der aktuellen Werkstatt auch war. Nun hat der Elektriker vor Ort jedoch gemeint, dass (pauschal) jede Werkstatt nur Steckdosen mit Deckel haben darf und dementsprechend alle vorhandenen Steckdosen nachgerüstet werden müssen. Leider finde ich keine Verordnung oder Regel, die diese Aussage unterstreicht.

    In der Werkstatt selbst befinden sich geschlossene CNC-Maschinen, CNC-Sägen (abgesaugt) und ein paar Ständerbohrmaschinen, die jedoch nur für Kleinstarbeiten mit minimaler Bohrschneidölzugabe genutzt werden. Die Werkstatt ist sehr sauber, es spritzt oder staubt nichts rum. Daher fragen der Kunde und ich mich: Müssen wirklich Deckel drauf?

    Bevor ich hier eine Gefährdungsbeurteilung vorschlage, wollte ich nachhaken, ob jemand eine Norm, Information oder Regel zu der Aussage des Elektrikers hat. Kann ich es mit Hilfe der GB zulässig begründen, dass Deckel nicht pauschal notwendig sind, sondern maximal an den Plätzen, wo offene Arbeiten (z.B. Bohrarbeiten) stattfinden bzw. wo ein gewisser Staub- und Spritzsschutz sinnvoll wäre.

    Vielen Dank euch. :)

    Ich hab, ganz irre Sache, sowas das nennt sich Outlook Kalender. Da stehen "Termine" drin. Und ich weiß schon seit langem dass in der Jahres-Besprechung am 16.01.24 mein Laptop durch den Elektriker geprüft wird.

    haha ja, aber es gibt leider so unverbesserliche, die damit nicht umgehen können oder wollen und für die jeder Aufwand zu groß ist.

    Aber eure Antworten bestätigen mich, so dass ich ein klares Feedback geben kann. Das mit der Sperrung ist auch eine Idee oder nennen wir es "Anregung für den Mitarbeiter". Vielen Dank! :)

    Hallo liebes Forum,

    Ich habe recherchiert, aber hierzu kein Thema gefunden, was mein Problem explizit aufnimmt. Vielleicht liegt es auch ein wenig daran, dass es eher ins rechtliche geht.. Aber trotz einer Stunde googeln konnte ich nichts finden:

    Einer meiner Kunden hat viele Mitarbeiter im Home Office bzw. hybriden Arbeiten. Sie sind sich bewusst, dass sie regelmäßig DGUV Vorschrift 3 Prüfungen durchführen müssen und legen entsprechende Termine fest. Immer wieder versäumen Mitarbeiter diese Termine jedoch - zum Teil aus Krankheit o.ä., zum Teil aber auch bewusst. Es ist ja doch ein gewisser Aufwand alle Geräte abzubauen und zum Standort zu fahren.

    Frage meinerseits: Wer haftet ihr? Der Kunde kommt grundsätzlich seiner Pflicht nach und will alles prüfen, die Mitarbeiter spielen zum Teil aber nicht mit. Was kann man hier nun machen? Muss man arbeitsrechtlich vorgehen - Abmahnung u.ä.? Oder ist der Kunde automatisch auf der sicheren Seite, weil er es angeboten, aber der Mitarbeiter nicht wahrgenommen hat? Haftet dann der Mitarbeiter?

    Es ist wohl eine ziemliche Grauzone und ich befürchte, dass die Antwort wohl wieder etwas in die "Kindergärtnerei" geht: Wenn der Mitarbeiter den Termin verpasst, muss der Kunde neue Termine anbieten, immer hinterher rennen und ist trotz Fahrlässigkeit des Mitarbeiters stetig in Verantwortung und Haftung.

    Ich danke euch schon mal vorab :*

    LG

    Babo

    Hallihallo,

    mein erster Beitrag und er wird gleich recht exotisch - zumindest bin ich bisher bei keinem Unternehmen auf so etwas gestoßen - bis gestern.

    Ich betreue einen Kunden, welcher Verpackungsmaterial (große, ungefaltete Pappkisten, ca. 20 Stück, ca. mind. 1.50mx1.50mx0,5m) [gelb], an einem Arbeitsplatz hängend überkopf lagert.

    Hierzu hat er die Pappen mit einem Ende auf einem recht massiven Wandboard (welches in der Breite nur die Hälfte der Pappfläche trägt, in der Länge sogar nur 1/3) [braun] und mit dem überstehenden Ende der Pappen auf einem an Stahlketten [blau] hängenden Metallträger [grau] abgelegt. Die Ketten tragen angeblich über 1t, wie viel die Haken an der Decke, in der die Ketten hängen, tragen war nicht bekannt. "mind. 80kg, da hatte sich mal ein Mitarbeiter fetsgehalten zum Test" -puh. Der Arbeitsplatz befindet sich leicht seitlich unter dem vorderen Ende der Pappen. Ich habe eine Zeichnung zum besseren Verständnis angehangen - ein Hoch auf Paint. Die Lösung hat der Kunde so irgendwo anders schon mal gesehen (was es natürlich nicht rechtlich legitimiert) und aufgrund von Platzmangel so auch für sich ausgeführt.

    Nun bekomme ich allein beim Anblick schon Bauchschmerzen, erst recht wenn ich weiß, dass so halb jemand darunter arbeiten und zusätzlich jemand das Regal ent- und beladen muss. Meine Frage: Gibt es eine klare Verordnung, der die Lagerung von Verpackungsmaterial regelt bzw. solch eine Lagerung klar verbietet? Oder wäre hier wieder mal das Allerheilmittel die Gefährdungsbeurteilung?

    Vielen Dank! :)