Hallihallo,
mein erster Beitrag und er wird gleich recht exotisch - zumindest bin ich bisher bei keinem Unternehmen auf so etwas gestoßen - bis gestern.
Ich betreue einen Kunden, welcher Verpackungsmaterial (große, ungefaltete Pappkisten, ca. 20 Stück, ca. mind. 1.50mx1.50mx0,5m) [gelb], an einem Arbeitsplatz hängend überkopf lagert.
Hierzu hat er die Pappen mit einem Ende auf einem recht massiven Wandboard (welches in der Breite nur die Hälfte der Pappfläche trägt, in der Länge sogar nur 1/3) [braun] und mit dem überstehenden Ende der Pappen auf einem an Stahlketten [blau] hängenden Metallträger [grau] abgelegt. Die Ketten tragen angeblich über 1t, wie viel die Haken an der Decke, in der die Ketten hängen, tragen war nicht bekannt. "mind. 80kg, da hatte sich mal ein Mitarbeiter fetsgehalten zum Test" -puh. Der Arbeitsplatz befindet sich leicht seitlich unter dem vorderen Ende der Pappen. Ich habe eine Zeichnung zum besseren Verständnis angehangen - ein Hoch auf Paint. Die Lösung hat der Kunde so irgendwo anders schon mal gesehen (was es natürlich nicht rechtlich legitimiert) und aufgrund von Platzmangel so auch für sich ausgeführt.
Nun bekomme ich allein beim Anblick schon Bauchschmerzen, erst recht wenn ich weiß, dass so halb jemand darunter arbeiten und zusätzlich jemand das Regal ent- und beladen muss. Meine Frage: Gibt es eine klare Verordnung, der die Lagerung von Verpackungsmaterial regelt bzw. solch eine Lagerung klar verbietet? Oder wäre hier wieder mal das Allerheilmittel die Gefährdungsbeurteilung?
Vielen Dank!