Als SiFa beraten ohne Fachkunde

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  • Also bei aller verständlicher Diskussion...

    - ich beauftrage einen Klempner. Er kommt und ich: "Darf ich mal deinen Gesellenbrief sehen!"

    - der KfZ-Sachverständige überprüft mein KFZ. Ich: "Ich würde gerne mal ihren Qualifikationsnachweis sehen!"

    - Eine Schweißfachfirma soll eine Reparatur durchführen. Ich: "Aber die Schweißnachweise würde ich gerne sehen!"

    -...

    Hallo MichaelD,

    das wird mehr und mehr kommen, solche Dinge tatsächlich abzufragen, LEIDER. In der Vergangenheit wurde scheinbar zuviel Schindluder getrieben.

    Wir hatten jetzt Audit DIN 16247-1, wo die Wartungsberichte der RLT-Anlagen angefordert wurden. Bei allen Standorten (8 geprüfte) waren dann die Sachkundenachweise der Mitarbeiter mit angeheftet und das von verschiedenen Firmen. Auf Nachfrage erklärten mir die Betriebsleiter, dass dies mittlerweile ein muss ist, diese mit den Wartungsberichten aufzubewahren.

    *SarkAn* Jetzt warte ich auf den Datenschutzbeauftragten, der sich darüber wieder brüskiert. *SarkEnd*

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

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  • Also, was lerne ich daraus. Wenn ich beim Pommesbruzzler etwas essen möchte, mache ich im Vorfeld eine Abklatschprobe an der Theke und an der Frittöse.

    Frank ist alt. Ok, das ist jetzt nichts Neues. Das war er früher schon. :doppelthumbsup:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Nullchecker,

    ausserdem sprechen der Bürostuhldreher und ich schon dieselbe Sprache.

    Wer sich da einmischt und meckern möchte dem sei gesagt: "Mach'n Kopp zu denn das geht Dich nix an!"

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (19. Oktober 2023 um 14:59)

  • Andy,

    Na dann viel Spass mit dem TÜV. Ich denke, dann kannst Du in absehbarer Zeit deine Anlagen stillegen, da ich nicht glaube, dass diese Institution mit solchen Infos sehr freigiebig ist, aber...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • WOW was für nette Kommentare:

    Zur Situation: Dienstleister hat Vertrag mit vielen Firmen, Inhalt Stellung einer SiFa. Aktuell hat die Recherche ergeben, das die mit erstellter interner Bestellungsurkunde - rechtlich nichts wert - Person sich erst in der Ausbildung befindet. Nicht bei der BG sondern bei einem Drittanbieter. Person ist kein Ingenieur oder Meister! Sie wird für den branchenspezifischen Teil bei einer BG zugelassen. Was der Dienstleister hier angeben hat keine Ahnung.

    Fakt ist, nach Anfrage BG kam folgende Aussage:

    "Der Unternehmer ist nach DGUV Vorschrift 2 dazu verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die bestellte Sifa auch über die notwendige Fachkunde verfügt. Im Falle eines Unfalles entscheidet darüber am Ende ein Richter.

    Ich empfehle, erst die Branchenspezifik der jeweiligen BG zu erwerben und vorher nur unterstützend, aber nicht als Sifa bestellt, tätig zu sein."

    Eigentlich sollte man diesen Vorgang melden, hier geht es um vorsätzliche Täuschung und Abrechnungsbetrug. Hier wird eine Dienstleistung abgerechnet die man weder leisten kann noch darf.

    Der Dienstleister ist mehrfach angesprochen worden und es wurde um den Nachweis der Fachkunde gebeten. Wie bereits erwähnt kommt eine interne Bestellungsurkunde und die Person geht in die Unternehmen und behauptet das Sie es darf - fertig.

    Ich bin auch der Meinung, dass nicht der die beste Arbeit leistet der die meisten Zertifikate sammelt, aber gar keine Fachkunde...

    Verantwortlich ist und bleibt das Unternehmen, schlecht wenn Sie vertrauen und im Schadenfall ein Problem haben.

    Gruß Dirk

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  • Es gab da mal eine Regelung, dass das GAA / Amt für Arbeitsschutz während der Ausbildung eine Ausnahmegenehmigung an die Person in Ausbildung erteilt hat, damit diese schon als SiFa tätig werden konnte. Ob es sowas in den neuen Ausbildungen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Allerdings waren zu der Zeit auch keine Fremdausbildungsträger tätig...

    btw. Ich würde das Thema unter Arbeitsschutzfragen / DGUV 2 zuordnen und nicht hier.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • GAA / Amt für Arbeitsschutz während der Ausbildung eine Ausnahmegenehmigung an die Person in Ausbildung

    LASI LV64 Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes.

    Meines Wissens galt das für frühere Ausbildungen, für die Sifa 3.0 ist mir nichts bekannt.

    Ich bezweifle aber auch, daß die LV64-Regelung Bestand haben dürfte. Unsere VBG-Aufsichtsperson meinte auch, sie gehen dem Verdacht fehlender Sachkundenachweise bei Sifas inzwischen aktiv nach.

    Entweder führt das dann zu größeren Diskrepanzen zwischen GAA und BG, oder das GAA fährt auch zurück.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Bei interner SiFa kann man den Antrag bei der Behörde stellen, hier geht man davon aus, dass die angehende SiFa sich im Ausbildungsbetrieb auskennt. Bei meiner Ausbildung hat die BG gesagt, Antrag nach erfolgreicher LEK4. Ob das in jedem Fall eine Zustimmung gibt, keine Ahnung.

    Bei externen geht das wohl nicht.

  • Moin.

    Ich schreibs gerne nochmal... WENN ihre konsequent sein wollt, bleibt der draußen und ihr zahlt so lange keine Rechnungen, bis dass der Dienstleister NACHGEWIESEN hat dass der Kollege Sifa seine entsprechende Zulassung UND Branchenquali hat. Ich finde es im übrigen sehr spannend dass hier ein "Azubi" Sifa tätig ist... Das geht, wenn ich das richtig im Kopf habe NUR mit Ausnahmegenehmigung...

    Aber zum Vorgehen... Das machen viele Dienstleister, ob die jetzt BAD, TÜV oder sonstwie heißen. Bei denen ist Sifa gleich Sifa gleich Sifa. Und der kann dann Sifatätigkeiten machen.

    Und "melden" bringt nix. Das wissen die BGn. Die steigen dir nur aufs Dach, wenn was passiert. Die ziehen sich dann auf die Aussage (wie oben geschrieben) zurück.. "Hättet ihr mal besser geprüft; wir haben euch dazu geraten...."

    Viel Schlimmer ist der Staatsanwalt oder die GAA der die GF zu ihrer Sorgfalts- und Auswahlpflicht befragt.

    Ich hab heute meinem Chef auch den Kopf gewaschen... Er hat nen Auftrag angenommen. Wir sollen ein Hotel betreuen. An sich ja nicht schlimm... aber das Hotel hat einen Wellnessbereich (ist ein WELLNESS Hotel). Mit Restaurant, Sauna, Schwimmbad, Massage usw.

    Und da gehts dann los.

    • Restaurant - Küche
    • Schwimmbad - Chlor/Chlorgas
    • Massage - Medizinische Tätigkeit
    • Sauna - Saunatätigkeiten usw....

    Und wir sind nicht aus der Branche... wie sollen wir da FACHKUNDIG beraten?!?! Und wenns dumm läuft stehen wir PERSÖNLICH da in der Haftung.

    An deiner Stelle: NACHWEISBARE Info an die GF.

    "Sehr geehrte GF,

    nach reiflicher Überlegung und Recherche und unter heranziehung des Gesetzes 0815undschlagmichtot, hat sich ergeben, dass Sie als GF für den entsprechenden Nachweis der Sachkunde zu sorgen haben.

    ICH bin der Meinung die FASI, die sich zudem noch in der Ausbildung befindet verfügt nicht über diese Branchenquali... eine wiederholte Nachfrage beim Dienstleister xyz ergibt nichts. Und eine interne Bestellung ist keine Branchenquali.

    Wenn was passiert, seid ihr fällig.

    Schönen Tag. "

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Und nochwas...

    Die Haftung ist bei nem externen eine etwas andrere als bei einer internen FASI.

    Er tätigt hier einen sog. Dienstleistungsvertrag; er haftet für die Sach und Fachgerechte erstellung der zugesagten Dienstleistung. Also kann man ihn evtl. auch wenn er das nicht "richtig" macht zum Schadenersatz heranziehen... Nur mal so als Idee.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo,

    Ich habe über einen Dienstleister eine SiFa bestellt, bekomme aber nicht die Fachkunde zu sehen. Was kann ich tun?

    Laut Gesetz bin ich verpflichtet den Nachweis zu prüfen. Der Dienstleister hat alle möglichen Ausreden... :rolleyes:

    Gruß aus B

    Damit ist eigentlich alles über die Qualität des Dienstleisters gesagt. Ich würde den Vertrag ohne jede weitere Diskussion kündigen.

    Und nun mal fachlich: Den Unternehmer trifft die Pflicht, eine geeignete Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Dazu muss er prüfen, ob die Eignung vorliegt. Selbst der Abschluss als SiFa reicht nicht. Ein Friseurmeister mit SiFa-Abschluss ist ja z.B. nicht fachkundig zur sicherheitstechnischen Betreuung eines Betonfertigteilewerks oder eines Schlachthofs.

    Ob die Beteuerung des Dienstleisters "der ist geeignet" reicht, wird spätestens der Richter entscheiden, wenn es für einen Schutzbefohlenen zu spät ist.

    Es ist traurig, dass eure BG da mitspielt, zur Bestellung gehört der Eignungsnachweis ja eigentlich dazu.

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