In welcher Sprache müssen GBU, Zertifikate, etc. vorliegen bei Firmen aus dem Ausland?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Moin zusammen,

    wir haben bei uns folgenden Sachverhalt - Mitarbeiter einer Fremdfirma steigt ohne PSA bzw. mit Gefahr im Verzug. Daraufhin haben wir das der Fremdfirma gemeldet mit der Bitte Nachweise/Zertifikate sowie GBUen an uns zu schicken. Diese Firma stammt aus Spanien, somit sind alle Unterlagen in Spanisch. Bei den Zertifikaten kann man sich noch behelfen. Bei umfangreicheren Unterlagen wird es schwieriger.

    Gibt es eine Vorgabe, das Unterlagen mind. in Englisch vorliegen müssen?

    Viele Grüße

    Jo

  • ANZEIGE
  • Jo,

    Nein, gibt es m.W. nicht - wozu auch?

    Sprache der Beschäftigten ist in diesem Falle Spanisch. Euer Fremdfirmenkoordinator hat sicher einen Deutsch od. Englisch sprechenden Kontakt vor Ort. (Wenn nicht, hat euer Koordinator Mist gebaut.) Setz dich mal mit diesem zusammen.

    Anderenfalls ist sowas immer eine Frage des Vertrages/Pflichtenheftes...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Diese Firma stammt aus Spanien, somit sind alle Unterlagen in Spanisch. Bei den Zertifikaten kann man sich noch behelfen. Bei umfangreicheren Unterlagen wird es schwieriger.

    Die Sprache darf keine Barriere für den Arbeitsschutz darstellen. Da es gibt Übersetzer (Google und Co.), auch die berühmte KI kann das. Letztlich müssen sich alle Beteiligten informiert fühlen und wissen.

    Klaus Schuster

    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Gibt es eine Vorgabe, das Unterlagen mind. in Englisch vorliegen müssen?

    Das kann man problemlos regeln bei der Vergabe. Bei uns ist das Einweisungshandbuch für Fremdfirmen in der Regel automatisch Vertragsbestandteil und da ist immer ein deutsch sprechender Ansprechpartner gefordert, der im Zweifelsfall auch die notwendige Fremdsprache beherrschen muss.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Okay, vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen, das hilft schonmal weiter in welche Richtung wir denken müssen.

    [Edit]

    Die Koordination ist bereits geregelt - Koordinator der Deutsch sprechen kann, welche Zertifikate benötigt werden, etc.. Aktuell geht es um einen Vorfeld bei dem unsere Richtlinien nicht eingehalten wurden und wir haben im Nachgang die Zertifikate eingefordert - diese sind alle in Spanisch.

    Einmal editiert, zuletzt von jcsn (12. Oktober 2023 um 12:33)

  • ANZEIGE
  • Ich verlange immer alle Dokumente in Englisch. Andersrum erstelle ich bei meinen international tätigen Kunden auch alls direkt in Englisch. Wenn ich nett bin, dann akzeptiere ich aufgrund Sprachkenntnissen auch Dokumente in französisch

  • Moin zusammen,

    wir haben bei uns folgenden Sachverhalt - Mitarbeiter einer Fremdfirma steigt ohne PSA bzw. mit Gefahr im Verzug. Daraufhin haben wir das der Fremdfirma gemeldet mit der Bitte Nachweise/Zertifikate sowie GBUen an uns zu schicken. Diese Firma stammt aus Spanien, somit sind alle Unterlagen in Spanisch. Bei den Zertifikaten kann man sich noch behelfen. Bei umfangreicheren Unterlagen wird es schwieriger.

    Gibt es eine Vorgabe, das Unterlagen mind. in Englisch vorliegen müssen?

    Viele Grüße

    Jo

    Mitarbeiter einer Fremdfirma steigt ohne PSA bzw. mit Gefahr im Verzug

    Was ist denn passiert?

    Schulungsnachweise, Zertifikate, GBU'en usw. können bei einer "spanischen" Firma doch nur in der Landessprache vorliegen. Der Unternehmer, der diese Firma in DE einsetzt hat dafür zu sorgen das die MA soweit geschult werden dass diese sich auf der Baustelle zurechtfinden.

    War in meiner alten Firma immer schwierig, da Baustellen im tiefen Afrika, Indien oder China. Da hatte man den EH-Koffer immer im Reisegepäck.

    Gruß

    RMJ

  • Hi. Bei uns ist das in den Verhaltensregeln für Nachunternehmer mit aufgeführt und ist Bestandteil der Dokumente für die Auftragsvergabe. Wir forden grundsätzlich die Unterlagen in der Baustellensprache (oft Deutsch oder Englisch) ein.

  • Sorry war ein wenig raus.

    Ein Unfall ist nicht passiert. Es wurde nur gestiegen ohne die PSA zu nutzen, in diesem Fall den Läufer für das System.

    Wir sind der Unternehmer der die Firma einsetzt. Es geht ja genau darum, dass ich die Unterlagen kontrollieren möchte. Wenn diese alle in spanisch sind, kann ich das schlecht. Wir haben ein Planungshandbuch was letztlich alle Informationen beinhaltet. Die Fremdfirmenkommunikation ist aber noch stark ausbaufähig. Daher auch die Frage, wie andere es machen.

  • ANZEIGE
  • Daher auch die Frage, wie andere es machen.

    In den Projekten, in denen ich tätig war, war das im Projekthandbuch und in der jeweiligen Bestellung geregelt. Dort waren Projektsprache(n) aufgeführt, in denen Dokumentation vorzulegen war. Die Dienstleister mußten die dann notfalls übersetzen lassen. Als Ausweichoption ist in der Regel Englisch drin, da angenommen wurde, daß die relevanten Führungskräfte das auch beherrschen.

    In Belgien, wo es mehrere Amtssprachen gibt, kamen auf uns dann zum Teil noch Niederländisch und Französisch zu. Baustellenlernkurve. ;)

    Typische Forderung ist aber, daß der jeweils Arbeitsverantwortliche die Projektsprache beherrschen muß und Anweisungen und Unterweisungen für die Mitarbeiter übersetzt.

    In der praktischen Umsetzung ist es dann deutlich schwieriger, weil Du oft Subunternehmer hast, die nicht mal die Bestellung lesen können, geschweige denn Unterweisungsunterlagen.

    Angesichts der Marktlage sind Sprachforderungen inzwischen echter Luxus.

    Daher bleibt oft wenig mehr übrig, als Aufsicht zu führen und bei Problemen zum einen die Arbeiten zu unterbrechen und zum anderen den Arbeitsverantwortlichen oder weitere Vorgesetzte ranzuholen.

    Also erstmal die Lage entschärfen, dann in Ruhe klären.

    Je nach Deiner Position im Projekt lohnt es sich, solche Dinge vorab auch mit dem Auftraggeber zu besprechen, also im Sinne von "Was machen wir, wenn ... ?".

    Vorgaben des Bauherrn zur Arbeitssicherheit sollte man kennen und notfalls herausziehen, um das eigene Handeln zu untermauern.

    Disclaimer: Da ich meist im Auftrag des Bauherren unterwegs bin und darüber hinaus beim Arbeitsschutz keine Freunde kenne, fällt es mir leichter, da zu intervenieren. In den Zwischenpositionen ist es schwieriger, vor allem, wenn es erstmal zu Problemen gekommen ist.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Ich verlange immer alle Dokumente in Englisch. Andersrum erstelle ich bei meinen international tätigen Kunden auch alls direkt in Englisch. Wenn ich nett bin, dann akzeptiere ich aufgrund Sprachkenntnissen auch Dokumente in französisch

    Seit wann sind FASIs denn "nett"??!?!?!?

    Nee, aber ich kenne das genau so. Wenn du international tätig bist, ENGLISCH. Machen große Konzerne bei denen ich Audits gemacht habe auch so.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Sorry war ein wenig raus.

    Ein Unfall ist nicht passiert. Es wurde nur gestiegen ohne die PSA zu nutzen, in diesem Fall den Läufer für das System.

    Wir sind der Unternehmer der die Firma einsetzt. Es geht ja genau darum, dass ich die Unterlagen kontrollieren möchte. Wenn diese alle in spanisch sind, kann ich das schlecht. Wir haben ein Planungshandbuch was letztlich alle Informationen beinhaltet. Die Fremdfirmenkommunikation ist aber noch stark ausbaufähig. Daher auch die Frage, wie andere es machen.

    Unterlagen überprüfen?

    Nein, die gegenseitige Gefahren werden besprochen und die Voraussetzungen sind klar geregelt. Der Koordinator (bei uns deutschsprachig) unterzeichnet, dass er geeignetes Personal mit entsprechenden Schulungen einsetzt, das über eine entsprechende Ausbildung verfügt.

    Du solltest nicht überprüfen, ob seine GB ausreicht oder alles berücksichtigt wurde. Denn wenn etwas passiert, heißt es: Die Sifa hat doch alles geprüft...