Moin,
da sich die Fragestellung doch etwas komplexer entwickelt, mache ich jetzt doch einen eigenen Thread auf. Es geht um folgende Fragestellung aus diesem Thread.
Zitat von GuudsjeAlles anzeigenMoin,
genau an dieser Frage hänge ich gerade bei der Beurteilung der Hautbelastungen. In meinem Fall geht es zwar um Feuchtarbeit, ist aber irrelevant. Wann ist denn ein Hautkontakt im Sinne der TRGS 401 "regelmäßig"? Bei den Biostoffen ist es ja klar geregelt. Da bedeutet regelmäßig, dass nach dem Erstkontakt ein weiterer Kontakt zu erwarten ist. Das ist klar definiert (sh FAQ zur ArbMedVV).
Was mache ich jetzt mit meinen Personen, deren Tätigkeit ich hinsichtlich der Feuchtarbeit beleuchte?
Petra Pril arbeitet jeden Tag acht Stunden in der Küche und hat dabei über vier Stunden Kontakt zu Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten.
Ihre Kollegin Paula Palmoiive arbeitet nur an drei Tagen in der Küche und verrichtet die gleichen Tätigkeiten wie Petra Pril.
Die Auszubildende Frauke Fairy hat drei Tage Berufsschule und hilft nur einen Tag in der Woche in der Küche, wo sie auch auf über vier Stunden Hautkontakt zu Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten kommt.
Haben jetzt alle drei "regelmäßig" über vier Stunden Kontakt zu Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten? Die TRGS 401 hat mir hier nicht weitergeholfen. Vielleicht kann mich jemand erhellen.
Gruß Frank
Ich habe mich mit dem Betriebsarzt besprochen. Er ist der Ansicht, was ich logisch finde, dass man unterscheiden muss zwischen Personen, die jeden Tag eine entsprechende Hautbelastung haben und Personen, die nur wenige Tage pro Woche eine entsprechende Hautbelastung haben. Einen Schwellenwert konnten wir aber beide nicht definieren.
Er knabbert gerade auch etwas an der Möglichkeit, dass Frauke Fairy, niemals bei ihm zur Vorsorge erscheinen würde und in zwei Jahren evtl. vor ihm steht und Hilfe benötigt, weil die Hände katastrophal aussehen.
Was mich weiterhin stutzig macht, ist der Betriebsärztlicher Gefährdungsbericht Haut (BK-Nr. 5101), den der Betriebsarzt im Fall der Fälle erfasst. In diesem Bericht werden alle möglichen Daten erhoben, die mit einer Hautbelastung bzw. Hauterkrankung im Zusammenhang stehen können.
- Feuchtarbeit (ohne Okklusionszeiten) - Stunden pro Tag
- Handschuhtragezeiten (nur Okklusionszeiten) - Stunden pro Tag
- Handwaschfrequenz (Häufigkeit pro Schicht)
- u.v.m.
Was aber nicht erhoben wird: Arbeitet die Person, Vollzeit, Teilzeit, tageweise etc.?
Natürlich gehe ich mit dem Betriebsarzt konform, dass die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung relativ zur Expositionszeit steigt. Wenn ich jetzt aber einen Schwellenwert ziehe z.B. ab drei Arbeitstage die Woche, fallen alle Personen, die dieses Kontingent nicht erreichen aus der Vorsorge raus und tauchen erst dann auf, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Das ist das Gegenteil von Prävention. Irgendwie drehe ich mich im Kreis.
Gruß Frank