Vorsorgeuntersuchung Isocyanate

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  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage zum Thema Vorsorgeuntersuchung Isocyanate, da diese im bezug auf dei Schulungspflicht hier aufkam, eventeull hat da ja jemand Erfahrung?


    Für den Umgang mit Isocyanaten sind ja unter Umständen Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben (wenn es z.B. kein geschlossenen System ist).

    Ich gehe mal stark davon aus, dass für den Umgang mit größeren Mengen in der Produktion eine Pflichtuntersuchung angesagt ist (G27).

    Es handelt sich hier um den Umgang mit Härtern für 2K-Lacksysteme, nicht um die Herstellung von PU-Schaum oder ähnlichem.


    Für den Umgang mit Kleinmengen (im Labor, bei der QS) könnte unter Umständen auch eine Angebotsuntersuchung ausreichen, ja nach Umgang, da gibt es ja einige Handlungshilfen.


    Wir werden und die Arbeitsplätze noch einmal ansehen bezüglich Aktualisierung der GBU, mit dem Betriebsarzt.

    Ich wollte nur wissen, ob jemand irgendwelche Hinweise / Tipps zur Abgrenzung Angebots- / Pflichtuntersuchung hat?



    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Moin.


    Das Problem habe ich aktuell auch.

    Bisher kenne ich nur aus der DGUV-Information 213-731: "Bei mittlerer dermaler Gefährdung wird eine Angebotsvorsorge und bei hoher dermaler Gefährdung eine Pflichtvorsorge gemäß der ArbMedVV erforderlich."

    Wenn die Kollegen flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen, um den Hautkontakt mit den Isocyanaten zu vermeiden, kommt Feuchtarbeit ins Spiel. Da hängt es dann davon ab, ob regelmäßig mehr als zwei Stunden oder vier Stunden Handschuhe getragen werden, wie die Vorsorge ausfällt.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • ob regelmäßig mehr als zwei Stunden oder vier Stunden Handschuhe getragen werden, wie die Vorsorge ausfällt

    das ist nicht ganz richtig so!

    Laut TRGS 401 heißt es:


    Feuchtarbeit sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einen erheblichen Teil ihrer Arbeits-
    zeit Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben oder häufig die Hände waschen
    oder diese Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe erfolgen. Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist keine Feuchtar
    beit.

  • In der TRGS 430 unter dem Punkt 8 steht:


    2) Für die Beschäftigten, bei denen der Bewertungsindex für die Isocyanat-
    Gesamtkonzentration über 1 ermittelt wurde oder ein regelmäßiger Hautkontakt nicht ver-
    mieden werden kann, muss der Arbeitgeber eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge-
    untersuchung veranlassen23. Nähere Hinweise über den Untersuchungsumfang und die
    Beurteilung der Befunde finden sich in den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G 27
    „Isocyanate“ und G 24 „Hauterkrankungen mit Ausnahme von Hautkrebs“.

  • Ich würde zunächst einmal messen, wie der Gehalt der Isocyanate in der Atemluft ist. Unterschreitet man hier sicher die Schwellenwerte?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,


    mit dem Bewertungsindex kämpfe ich im Moment noch etwas.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • das ist nicht ganz richtig so!

    Laut TRGS 401 heißt es:


    Feuchtarbeit sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einen erheblichen Teil ihrer Arbeits-
    zeit Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben oder häufig die Hände waschen
    oder diese Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe erfolgen. Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist keine Feuchtar
    beit.

    Es kommt darauf an, welche Schriften man zitiert.

    DGUV Information 213-731, Abs. 6.6. Arbeitsmedizinische Vorsorge: "Beim Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe von regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Tag (Feuchtarbeit) wird eine Angebotsvorsorge und bei mehr als 4 Stunden pro Tag eine Pflichtvorsorge gemäß der ArbMedVV erforderlich."


    Aber wie dem auch sei: Kommt es zum langen Tragen von Handschuhen, muss das beachtet werden, damit man nicht vom Regen in die Traufe kommt.

    Ausserdem muss beachtet werden, wie die inhalative Wirkung ist. (Di)isocyanate haben oft einen geringeren Dampfdruck als Lösungsmittel, aber die Belastung der Luft sollte man kennen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von caterpilar ()

  • Es kommt darauf an, welche Schriften man zitiert.

    DGUV Information 213-731, Abs. 6.6. Arbeitsmedizinische Vorsorge: "Beim Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe von regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Tag (Feuchtarbeit) wird eine Angebotsvorsorge und bei mehr als 4 Stunden pro Tag eine Pflichtvorsorge gemäß der ArbMedVV erforderlich."


    Aber wie dem auch sei: Kommt es zum langen Tragen von Handschuhen, muss das beachtet werden, damit man nicht vom Regen in die Traufe kommt.

    Ausserdem muss beachtet werden, wie die inhalative Wirkung ist. (Di)isocyanate haben oft einen geringeren Dampfdruck als Lösungsmittel, aber die Belastung der Luft sollte man kennen.

    Naja, die DGUV-Information zitiert da halt die alte TRGS 401. Ist ja jetzt nicht so völlig unüblich, dass die Anpassung solcher Schriften etwas dauert. Für mich ist da die TRGS höherwertig.


    Gruß

    Moritz

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  • das ist nicht ganz richtig so!

    Laut TRGS 401 heißt es:


    Feuchtarbeit sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einen erheblichen Teil ihrer Arbeits-
    zeit Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben oder häufig die Hände waschen
    oder diese Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe erfolgen. Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist keine Feuchtar
    beit.

    Das ist seit kurzem so. Ich glaube das hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Ebenso wie der Umstand das es keine Pflichtuntersuchungen gibt.


    Pflichtvorsorge bei

    "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Isocyanaten, bei denen ein regelmäßiger Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann oder eine Luftkonzentration von 0,05 Milligramm pro Kubikmeter überschritten wird,

    Hast du geschlossene Systeme und tragen die Beschäftigten geeignete Handschuhe und es ist messtechnisch oder rechnerisch

    nachgewiesen, dass die 0,05 mg/m³ eingehalten sind, ist keine Pflichtvorsorge erforderlich.


    Damit bist du dann bei der Angebotsvorsorge.


    Angebotsvorsorge bei

    "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Isocyanaten, bei denen ein Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann oder eine Luftkonzentration von 0,05 Milligramm pro Kubikmeter eingehalten wird,"


    Und auch wenn in der gruselig alten TRGS Isocyanate noch auf eine G-27 hingewiesen wird. Die hat keine Relevanz, selbst die BG`n haben diese Begrifflichkeiten inzwischen abgelegt.


    In den aktuelles DGUV Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Beratungen und Untersuchungen findet man im Kapitel Isocyanate einiges zu den Auswahlkriterien Pflicht- oder Angebotsvorsorge.


    Grüße

    awen


    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Moin Ralf,


    zur Hautbelastung und Handschuhen generell: Im Downloadbereich habe ich Bewertungsbögen für Hautbelastungen hinterlegt, sowohl eine Variante, die das Tragen von Handschuhen wie bisher gewichtet und eine Variante, die auf die neue TRGS 401 abzielt. Vielleicht kannst Du das gebrauchen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • https://hausarzt-solingen.com/…eistungen/g-27-isocyanate


    hier gibts interessante Infos....falls du die noch nicht hast.

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Also, eine G27 ist ganz sicher nicht fällig. Die G-Grundsätze haben schon seit Einführung der ArbMedVV keine Rechtsgrundlage mehr und spätestens seit Herbst 2022 wurden diese durch Erscheinen der neuen DGUV-Empfehlungen endgültig ins Antiquariat geschickt. Rechtsgrundlage ist (ausschließlich) die ArbMedVV. Da steht drin:


    Pflichtvorsorge: Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Isocyanaten, bei denen ein regelmäßiger Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann oder eine Luftkonzentration von 0,05 Milligramm pro Kubikmeter überschritten wird,


    Angebotsvorsorge: Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Isocyanaten, bei denen ein Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann oder eine Luftkonzentration von 0,05 Milligramm pro Kubikmeter eingehalten wird.


    Bei Luftbelastung kommt es also auf die Konzentration an. Bei Hautkontakt kommt es darauf an, ob dieser "regelmäßig" oder "nicht regelmäßig" erfolgt.

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  • Also, eine G27 ist ganz sicher nicht fällig. Die G-Grundsätze haben schon seit Einführung der ArbMedVV keine Rechtsgrundlage mehr und spätestens seit Herbst 2022 wurden diese durch Erscheinen der neuen DGUV-Empfehlungen endgültig ins Antiquariat geschickt. Rechtsgrundlage ist (ausschließlich) die ArbMedVV.

    Danke. Es freut mich sehr das von einem Arbeitsmediziner zu lesen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Bei Hautkontakt kommt es darauf an, ob dieser "regelmäßig" oder "nicht regelmäßig" erfolgt.

    Moin,


    genau an dieser Frage hänge ich gerade bei der Beurteilung der Hautbelastungen. In meinem Fall geht es zwar um Feuchtarbeit, ist aber irrelevant. Wann ist denn ein Hautkontakt im Sinne der TRGS 401 "regelmäßig"? Bei den Biostoffen ist es ja klar geregelt. Da bedeutet regelmäßig, dass nach dem Erstkontakt ein weiterer Kontakt zu erwarten ist. Das ist klar definiert (sh FAQ zur ArbMedVV).


    Was mache ich jetzt mit meinen Personen, deren Tätigkeit ich hinsichtlich der Feuchtarbeit beleuchte?


    Petra Pril arbeitet jeden Tag acht Stunden in der Küche und hat dabei über vier Stunden Kontakt zu Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten.


    Ihre Kollegin Paula Palmoiive arbeitet nur an drei Tagen in der Küche und verrichtet die gleichen Tätigkeiten wie Petra Pril.


    Die Auszubildende Frauke Fairy hat drei Tage Berufsschule und hilft nur einen Tag in der Woche in der Küche, wo sie auch auf über vier Stunden Hautkontakt zu Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten kommt.


    Haben jetzt alle drei "regelmäßig" über vier Stunden Kontakt zu Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten? Die TRGS 401 hat mir hier nicht weitergeholfen. Vielleicht kann mich jemand erhellen. Sorry, dass ich den Thread "kapere", aber die Fragestellung trifft ja auch auf andere Gefährdungen zu.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Vielleicht kannst Du mit der unterschiedlichen Erholungszeit arbeiten, die die Haut an den Händen der Kolleginnen hat.


    Im BGN-Branchenwissen beispielsweise steht, dass "... Bei Feuchtarbeiten von 4 Stunden und mehr pro Tag " die Vorsorge Pflicht ist.


    In Deinem Fall haben die Hände von Petra Pril nur am Wochenende Zeit zur Erholung. Die anderen Damen haben auch regelmäßig >= 4h Hautbelastung, aber nicht an jedem Arbeitstag. Entsprechend länger kann sich jeweils die Haut erholen und entsprechend abgestuft können die Maßnahmen ausfallen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Moin,


    leider steht es in der TRGS 401 genauso drin. "regelmäßig ........ pro Tag". Deswegen stehe ich ja auf dem Schlauch. Die vier Stunden beziehen sich auf einen definierten Zeitabschnitt - einen Tag. Einen Referenzzeitraum muss man ja haben, ansonsten erreicht jeder Mensch auf diesem Planeten irgendwann die 4 Stunden.


    Wenn ich die TRGS 401 mir genauer anschaue, lese ich:

    Zitat von TRGS 401


    Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten von regelmäßig vier Stunden oder mehr pro Arbeitstag

    Für mich liest sich das so, als wäre auch Frauke Fairy mit im Boot. Ich bin verwirrt. :/


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Erholungszeit wäre das eine, aber da gebe ich doch Folgendes zu Bedenken:

    Frauke Fairy hat nach einem Jahr eine juckende Stelle und vermeidet übergangsweise den Kontakt zu verdächtigen wässrigen Lösungen... nach zwei Wochen ist alles wieder gut und sie startet wieder voll durch. Nach wenigen Tagen ist es noch Schlimmer als vorher... hatte sie nun den regelmäßigen Kontakt oder nicht? Ja, da gibt es eine individuelle Komponente, aber dennoch...


    "Regelmäßigkeit" - Definition aus juraforum.de

    Regelmäßig bedeutet nicht notwendigerweise täglich, wöchentlich oder monatlich, sondern kann sich auch auf saisonbedingte Tätigkeiten beziehen, etwa der Betrieb eines Eiscafés im Sommer oder eines Lebkuchengeschäfts im Winter.

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Ich sehe, was Du meinst. Hmpff.


    In der Zeile über Deinem Zitat aus der TRGS 401 steht "pro Tag", was aus der ArbMedVV stammt (die ArbMedVV spricht nur von Tagen, nicht von Arbeitstagen).


    Scheint so, dass alle Kolleginnen gleich zu behandeln sind, aber das lässt sich so nicht belegen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.