Moin zusammen,
ich habe grade bei meiner Recherche diesen Thread entdeckt und würde ihn nochmal wieder aufnehmen.
Zur Situation: Wir haben aktuell kein Expositionsverzeichnis. Mein reines Gefühl und das der Fachabteilung ist allerdings, dass wir eins haben sollten. Wir betreiben sowohl eine Galvanik, eine Lackherstellung, als auch ein Entwicklungslabor.
Um das Entwicklungslabor mache ich mir aufgrund der TRGS 410 4.4.3. wenig Sorgen. Auch in der Lackherstellung müsste lediglich die Absaugung verbessert werden.
Mein großes Problem ist die Galvanik. Die Konzentration der Stoffe in der Luft wurden bereits gemessen und liegen unterhalb der Grenzwerte. Meine Hauptsorge entsteht durch den Hautkontakt. Es wird "noch" kurzärmelig an den Becken gearbeitet, öfter kommt es auch zur Überschwemmung der Becken, sodass sich die Stoffe unterhalb der Anlagen ansammeln und konzentrieren. Nun kommen regelmäßig die Service-Techniker und liegen unter den Becken zur Wartung/Instandhaltung und haben wissentlich Kontakt zu den Stoffen.
Nun stellt es sich als schwierig heraus den Hautkontakt zu messen, bzw. zu bewerten - daher war mein erster Gedanke eher ein Verzeichnis zu führen als nicht - allerdings lässt sich die Exposition schwer darstellen.
Ein weiterer Punkt der TRGS 410 wundert mich noch sehr: 4.4.1 der TRGS sagt uns: "
(4) Eine Aufnahme in das Verzeichnis ist nicht notwendig, wenn Beschäftigte:
1. Tätigkeiten gemäß Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) gemäß TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“ durchführen, bei denen der AGW oder die Akzeptanzkonzentration eingehalten wird und nur eine geringe Gefährdung durch orale oder dermale Aufnahme besteht,"
Allerdings sagt sie unter 5.5. d):
"d) Expositionsabschätzungen durch Experten (z.B. in Relation zu Grenzwerten).
Die Expositionshöhe kann als Zahlenwert oder mittels einer der folgenden halbquantitativen Angaben angegeben werden:
a) kleiner-gleich AGW,
b) größer AGW,
c) kleiner-gleich Akzeptanzkonzentration..."
Wenn ich Tätigkeiten mit Stoffen durchführe die Unterhalb des AGWs bzw. der Akzeptanzkonzentration liegen, brauche ich Sie nicht in das Verzeichnis aufnehmen, dennoch gibt es dann die Angabe der Expositionshöhe als "kleiner-gleich AGW/Akzeptanzkonzentration. Vielleicht kann mich hier Jemand aufklären, welcher Sinn dahinter steht bzw. warum es für mich keinen Sinn ergibt.
Beste Grüße,
Harm