Beiträge von HFI1988

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    Moin Frank,


    unsere Betriebsärztin hat ein sehr schönes Dokument zur Festlegung von Vorsorgen erstellt.


    Bzgl. TRGS 401 steht hier folgendes:


    TRGS 401:

    Pflichtvorsorge:

    - Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten von regelmäßig vier Stunden oder mehr pro Arbeitstag oder - Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten und im häufigen Wechsel Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen (mehr als 20 Mal pro Arbeitstag) oder - Waschen der Hände von mindestens 25 Mal pro Arbeitstag oder - Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und im häufigen Wechsel mit Waschen der Hände (mehr als 10 Mal pro Arbeitstag)


    Angebotsvorsorgen:

    - Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten von regelmäßig mehr als zwei Stunden und weniger als vier Stunden pro Arbeitstag oder - Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten und im häufigen Wechsel Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen (mehr als 10 Mal und bis zu 20 Mal pro Arbeitstag) oder - Waschen der Hände von mindestens 15 Mal und weniger als 25 Mal pro Arbeitstag oder - Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und im häufigen Wechsel mit Waschen der Hände (mehr als fünf Mal und bis zu 10 Mal pro Arbeitstag).


    Ich kann dir, Stand jetzt, nicht sagen woher Sie diese Grenzen hat. Kann es aber im Bedarfsfall bei Ihr erfragen.


    Viele Grüße

    Beide sind schriftlich zu bestellen. Die Bestellung beinhaltet das Aufgabengebiet der Helfer.

    Unter der Prämisse, dass Eigenschutz immer Vorrang hat, unterweise ich auch dem Brandschutzhelfer, dass er seinen Bereich auf eine vollständige Evakuierung hin zu prüfen hat. Der bekämpfende Brandschutz hat bei uns "keine Priorität". Hängt auch ein wenig mit der Gebäudesituation zusammen.

    Von daher haben wir eigentlich Evakuierungshelfer mit einer Brandschutzhelferausbildung.

    Hast du eine Quelle für die Forderung einer schriftlichen Bestellung?


    §10 des ArbSchG fordert lediglich eine Benennung der Helfer.

    Moin zusammen,


    ich bin sehr spontan von unserer Geschäftsführung mit der jährlichen Sicherheitsunterweisung unserer "Stapler"-Fahrer beauftragt worden.


    Da wir in diesem Resort leider absolut null Dokumentation haben, wollte ich einmal in die Runde fragen, ob Jemand ein gute Unterweisungsvorlage für Flurföderzeuge hat, die er zur Verfügung stellen würde.

    Ich revanchiere mich dann natürlich gerne mit Bereitstellung anderer Dokumentation/Vorlagen/etc.


    Viele Grüße und schon mal ein schönes Wochenende!

    Moin zusammen,


    da ich leider über die Suchfunktion nichts finden konnte, stelle ich meine Frage einmal hier:


    Ich habe mich nebenberuflich und freiberuflich durch Zufall "Selbstständig" gemacht. Ich habe mir eine zweite Steuernummer besorgt und mache von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch.


    Dieses Jahr stellt dies für mich auch noch kein Problem dar, da ich lediglich ~4.000€ dazu verdient habe und dies mit einer Gewinnermittlung mit der Einkommenssteuererklärung einreiche.


    Nun hat mich allerdings für nächstes Jahr ein sehr großes Nebenprojekt gefunden. Dies wird dann im 5-stellingen Rahmen stattfinden und hier kommt der Punkt, in dem ich auf Erfahrungen von euch Kollegen hoffe.


    Auf was muss ich aufpassen bei der Höhe solcher nebenberuflichen Einkünfte, wie verhält es sich hier mit Steuern und am Ende mit der Einkommenssteuererklärung?


    Bin um jede Hilfe und jede nicht initiierte unnötige Diskussion dankbar.


    Beste Grüße

    Herzlich Willkommen und alles Gute für deine Ausbildung!


    Ich hätte nicht gedacht, dass es noch andere Unternehmen gibt die ihrer SiFa die Infrastruktur aufdrücken - viel Spaß im Capex Dschungel =)

    Moin zusammen,


    ich habe grade bei meiner Recherche diesen Thread entdeckt und würde ihn nochmal wieder aufnehmen.


    Zur Situation: Wir haben aktuell kein Expositionsverzeichnis. Mein reines Gefühl und das der Fachabteilung ist allerdings, dass wir eins haben sollten. Wir betreiben sowohl eine Galvanik, eine Lackherstellung, als auch ein Entwicklungslabor.


    Um das Entwicklungslabor mache ich mir aufgrund der TRGS 410 4.4.3. wenig Sorgen. Auch in der Lackherstellung müsste lediglich die Absaugung verbessert werden.


    Mein großes Problem ist die Galvanik. Die Konzentration der Stoffe in der Luft wurden bereits gemessen und liegen unterhalb der Grenzwerte. Meine Hauptsorge entsteht durch den Hautkontakt. Es wird "noch" kurzärmelig an den Becken gearbeitet, öfter kommt es auch zur Überschwemmung der Becken, sodass sich die Stoffe unterhalb der Anlagen ansammeln und konzentrieren. Nun kommen regelmäßig die Service-Techniker und liegen unter den Becken zur Wartung/Instandhaltung und haben wissentlich Kontakt zu den Stoffen.

    Nun stellt es sich als schwierig heraus den Hautkontakt zu messen, bzw. zu bewerten - daher war mein erster Gedanke eher ein Verzeichnis zu führen als nicht - allerdings lässt sich die Exposition schwer darstellen.


    Ein weiterer Punkt der TRGS 410 wundert mich noch sehr: 4.4.1 der TRGS sagt uns: "

    (4) Eine Aufnahme in das Verzeichnis ist nicht notwendig, wenn Beschäftigte:
    1. Tätigkeiten gemäß Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) gemäß TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“ durchführen, bei denen der AGW oder die Akzeptanzkonzentration eingehalten wird und nur eine geringe Gefährdung durch orale oder dermale Aufnahme besteht,"


    Allerdings sagt sie unter 5.5. d):

    "d) Expositionsabschätzungen durch Experten (z.B. in Relation zu Grenzwerten).
    Die Expositionshöhe kann als Zahlenwert oder mittels einer der folgenden halbquantitativen Angaben angegeben werden:
    a) kleiner-gleich AGW,
    b) größer AGW,
    c) kleiner-gleich Akzeptanzkonzentration..."

    Wenn ich Tätigkeiten mit Stoffen durchführe die Unterhalb des AGWs bzw. der Akzeptanzkonzentration liegen, brauche ich Sie nicht in das Verzeichnis aufnehmen, dennoch gibt es dann die Angabe der Expositionshöhe als "kleiner-gleich AGW/Akzeptanzkonzentration. Vielleicht kann mich hier Jemand aufklären, welcher Sinn dahinter steht bzw. warum es für mich keinen Sinn ergibt.


    Beste Grüße,

    Harm

    Auch wenn es in deinem Fall nicht akut weiterhilft - in meinem SiFa Seminar hatten wir einen Kollegen, der auch keine der originären Einstellungsvoraussetzungen mitbrachte. Er wurde dann durch seine allgemeine Berufserfahrung und vor allem durch seine mehrjährige Tätigkeit als SiBe von der BG zugelassen.

    Zu deinem Fall: Vielleicht kannst du dich in einem größeren HSE Team bewerben und dort lernen (so war auch mein Weg). Über die Erfahrung ergibt sich für dich dann vielleicht auch die Möglichkeit zur SiFa Ausbildung.

    Da es sich so anhört, als hättest du noch keinen Arbeitgeber, bietet sich dir vielleicht die Möglichkeit deine SiFa Ausbildung bei einem freien Bildungsträger zu absolvieren, die sind meist ein wenig kulanter bei den Einstellungsvoraussetzungen.

    Moin, moin,


    um nochmal weider auf das eigentliche Thema zurück zukommen:


    Ich kenne deine Situation gut. Ich habe nach dem Ingenieursstudium knapp 3 Jahre im Projektmanagement gearbeitet und wusste die ganze Zeit, dass ich eigentlich gerne Arbeitsschutz machen möchte. Ich hatte nur leider nicht mal eine angefangene Ausbildung zur FaSi, noch wusste ich worauf es wirklich ankommt oder was die tägliche Arbeit einer FaSi wirklich ist.
    Meine Lösung war, dass ich mich bei einem Personaldienstleister (Ferchau, Brunel, etcetc.) für eine "HSE" Stelle in einem größeren Team beworben habe. Dort wurde ich dann genommen und an einen Kunden aus der Windenergie Branche verliehen, der mir aufgrund meines Engagements die FaSi Ausbildung ermöglichte. Knapp 3 Jahre (und viele Erfahrung und Erkenntnisse) später sitze ich nun als unbefristete, bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit bei einem anderen Windenergieanlagen Hersteller und bin überglücklich.


    Mein Rat für Dich: Kontaktiere einen/mehrere dieser Dienstleister und versuche über diese in eine größere Arbeitsschutz/HSE/EHS/.. Abteilung zukommen, um dann Erfahrungen zusammeln. Danach sind Bewerbungen dann ein Selbstgänger ;)

    So, das Rätsel hat nun eine Lösung:


    Nach Rücksprache mit einem sachkundigen Mitarbeiter eines einschlägigen PSAgA Herstellers gab es folgende Infos:


    1. PSAgA muss nicht sachkundig vor dem Erstgebrauch geprüft werden.
    2. PSAgA muss spätestens 1 Jahr nach Herstellung sachkundig geprüft werden.
    3. Vor Erstinbetriebnahme reicht eine übliche Sicht-/und Funktionsprüfung vor Benutzung nach DGUV Regel 112-198
    4. Es empfiehlt sich Art, Umfang und Fristen der Prüfung nach BetrSichV §3 in die Gefährdungsbeurteilung mit aufzunehmen


    Beste Grüße,
    Harm

    Moin, moin zusammen!


    Obwohl ich schon oft hilfreiche Antworten in diesem Forum gefunden habe, habe ich erst vor wenigen Wochen den Beitritt zu diesem Forum geschafft und möchte mich nun kurz vorstellen:
    Mein (im Norden nicht ganz ungewöhnlicher) Vorname ist Harm, 31 Jahre und verheiratet. Ich habe nen Zettel auf dem Ingenieur steht und meine FaSi Ausbildung bei der BGETEM gemacht. Gearbeitet habe ich schon bei verschiedenen Windenergieanlagen Herstellern und bin akutell bestellte FaSi für eine Gondel- und Nabenproduktion in Niedersachsen.


    Beste Grüße,
    Harm

    Wenn es nach mir geht, lasse ich alles sachkundig vor Erstinbetriebnahme prüfen. Jedoch befindet sich mein Arbeitgeber derzeit in der Insolvenz und wir versuchen, ohne finanzielle Mittel, weiter sicher zu arbeiten.



    die TRBS 1201 sollte Dir hier eine Antwort geben können...


    Also betrachte ich PSAgA dann als "Gerät" nach BetrSichV §2 und danach als "kraftgetriebenes Arbeitsmittel" nach TRBS 1201 "Anlage Prüfanforderungen für gängige Arbeitsmittel" damit es vor Erstinebtriebnahme von einer befähigten Person geprüft werden muss? Oder kann ich als Prüfart/-umfang in meiner Gefährdungsbeurteilung festlegen, dass "nur" eine Sicht- und Funktionsprüfung durch den Anwender durchgeführt werden muss und die sachkundige Prüfung dann erst im Verlauf des Jahres durchgeführt?



    Habe ich beide schon vorher gelesen und geben leider keine Aussage über eine sachkundige Prüfung vor Erstinbetriebnahme.



    ne kleine Vorstellung durch dich hier

    Kommt sofort!