Reinigungsroboter Phantas

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  • liebe Kolleg*innen,

    möchte mal euer Schwarmwissen abklopfen.

    Habt ihr schon Erfahrungen mit Reinigungsrobotern gemacht.

    Gibt es bestimmte Punkte in der GB, die bei den Robotern zu beachten sind ?

    viele Grüße Werner

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  • Definiere mal Reinigungsroboter. Meinst "Haushaltsgeräte" oder gar mit Hochdruck arbeitende Geräte?

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Habt ihr schon Erfahrungen mit Reinigungsrobotern gemacht.

    Mit diesen dürftigen Angaben ist es schwierig eine Antwort zu geben.

    *SarkAn* Mein Reinigungsroboter zu Hause ist 38 Jahre alt und hört auf den Namen Indira.

    Wartungskosten sind überschaubar, aber der Unterhalt ist teuer. *SarkEnd*

  • Der Name des Geräts stand in der Überschrift

    Moin,

    das ist nett, dass der Name des Gerätes in der Überschrift stand.

    *IroAN*

    Es macht einen Unterschied, ob das Gerät abends durch eine leere Sporthalle fährt und der Hausmeister es über sein Smartphone bei einem kühlen Bierchen überwacht oder ob der elektronische Wischmopp durch die Flure und Zimmer eines Pflegeheims wienert und dabei meine Krücken, die ich gerade an die Wand gelehnt hatte, umwirft.

    Vielleicht ist unser digitaler Meister Propper ja auch in einem Krankenhaus unterwegs, wo er sich gerade in einem Infusionsständer verfangen hat und nun den armen Bernd Blutleer gnadenlos weiter seinem Sauberkeitsfimmel folgend, hinter sich herzieht.

    Eventuell ist es ja auch in einer Firma tätig, in der durch die Ex-Zohne bohnert.

    *IroAus*

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (4. Oktober 2023 um 13:25)

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  • Hallo , der Reinigungsroboter soll während der normalen Geschäftszeiten durch die Gänge der Bundesagentur für Arbeit ziehen.

    Gruß Werner

  • während der normalen Geschäftszeiten durch die Gänge der Bundesagentur für Arbeit ziehen.

    Da brauchst du doch nur darauf warten bis ein genervter Kunde das Ding missbraucht.

    Echt, da bekommst du doch direkt vor Augen gehalten wohin deine Arbeitsplätze verschwinden.

    Man muss nicht wirklich jeden durch Maschinen ersetzen.

    Find ich ein bisschen Taktlos.

    Aber zu deiner Frage. Gegen unbefugtes Bediene schützen, sicherstellen, dass er keine Dinge einsaugt, für die er nicht geeignet ist (Scharfkantige Gegenstände, Flüssigkeiten ...). Falls er das doch eingesaugt hat, wird ja irgendjemand das Ding entleeren, der muss auch entsprechend geschützt werden ....

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Moin,

    der Scheuer-Wisch-R2D2 bewegt sich über die Flure, während des regulären Betriebes. Jede Person, jeden Stuhl, jedes Stehpult usw. wird er als Hindernis erkennen und plötzlich die Richtung wechseln. Das stelle ich mir spannend für die Personen vor, die gerade auf dem Flur unterwegs sind.

    Während ich gerade das putzige Kerlchen überholen will, macht der einen 90°-Schwenk in die Mitte des Flures, um einem Stuhl auszuweichen, und rollt mir direkt vor die Füße, da er mich ja nicht kommen sieht.

    Unabhängig vom Arbeitsschutz stelle ich mir die Frage, wie effektiv eine solche Reinigung sein kann, wenn der Star-Wars-Sauger andauern irgendwelche Hindernisse umfahren muss, und kurz nachdem er die ersten Meter des Flures geschafft hat, der nächste seinen Kaffee auf die Fläche ergießt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (4. Oktober 2023 um 13:26)

  • Wie Guudsje schon sagt: Stolpergefahr, Feuchte Stellen (Wie effektiv wird die Flüssigkeit auch wieder eingesaugt), Gerät kann durch sich öffnende Bürotüren beschädigt werden, Elektrische Prüfung der Ladestation, ...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Was sagt denn die Betriebsanleitung dazu? Ist das Gerät für das reinigen im Mischverkehr mit nicht unterweisenen Personen vorgesehen/zugelassen?

    Selbst wenn er nur trocken saugt kann ich mir nicht vorstellen das Du die GBU "grün" bekommst bei diesem Anwendungsfall (Flur der öffentlich zugänglich ist und die Leute keine Ahnung haben was da plötzlich im Weg steht).

    zu beachten in der GBU:

    - feuchter Boden

    - absturz an der Treppe

    - Stolpergefahr für Personen

    - verletzungen durch Eingriff von Kindern usw

    - ....

  • Während den Geschäftszeiten und dann auch noch bei der Bundesagentur für Arbeit?

    Da wird jeden Tag das Gespött nicht ausbleiben. Bundesagentur für Arbeit stellt Roboter statt Mensch ein... etc. Was spricht gegen eine Reinigungsfachkraft (13,50 €/h)?

    Kinder werden mit dem Gerät Spaß haben oder verletzen sich...

    CarstenQ hat die Liste bereits angefangen

    - Aufsaugen von Anschlussleitungen

    - Stromschlag an Bodensteckdosen

    - verschmieren von ausgelaufenen Flüssigkeiten (Cola, Säfte..)

    Gruß

  • Mit diesen dürftigen Angaben ist es schwierig eine Antwort zu geben.

    *SarkAn* Mein Reinigungsroboter zu Hause ist 38 Jahre alt und hört auf den Namen Indira.

    Wartungskosten sind überschaubar, aber der Unterhalt ist teuer. *SarkEnd*

    :44:

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    Wenn jemand sagt das geht nicht! Denk daran es sind seine Grenzen, nicht deine.

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